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20.4408 · Interpellation · 2020-12-03

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Kürzlich wurden die Resultate der Studie "Les langues du pouvoir" vorgestellt, die das Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) durchgeführt hat. Sie zeigen, dass sich die Situation der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung zwar verbessert, dass die Ziele aber noch nicht erreicht sind. So arbeiten beispielsweise 60 Prozent der Bundesangestellten in einem Bundesamt, in dem die sprachlichen Minderheiten in Bezug auf die in der Bundesverfassung und im Sprachengesetz von 2007 verankerten Grundsätze nicht angemessen vertreten sind. Italienisch fristet immer noch ein Schattendasein.

Je nach Departement, geografischer Lage des Bundesamts und Themenbereich gibt es erhebliche Unterschiede. Jüngste Ernennungen von Führungskräften deuten darauf hin, dass die Frage der angemessenen Vertretung der verschiedenen Kulturen und Sprachen nicht oberste Priorität hat.

Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Massnahmen sind vorgesehen, um die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung weiter zu verbessern, und wie ist der Zeitplan?

2. Welche Massnahmen sind insbesondere im Bereich der Rekrutierung von Führungskräften geplant, um die Ziele zu erreichen?

Stellungnahme des Bundesrates

Frage 1

Der Bundesrat hat die Ausrichtung der Mehrsprachigkeitspolitik in der Bundesverwaltung im Rahmen der Legislaturplanung 2019-2023 definiert (Leitlinie 2, Ziel 7) und die Verabschiedung des Vierjahresberichts (bis Ende 2023 zu erreichendes Globalziel) vorgesehen.

Darüber hinaus hat der Bundesrat die Prioritäten der Gesetzesrevision vom Oktober 2014 für eine ausgewogene Vertretung der Sprachgemeinschaften (auf Stufe der Verwaltungseinheiten und ihrer Kader), die Stärkung der Sprachkenntnisse des Personals sowie die Förderung der Sprachausbildung bekräftigt.

In diesem Rahmen legt der Bundesrat für jede Legislaturperiode die strategischen Ziele im Zusammenhang mit der Förderung der Mehrsprachigkeit fest (Art. 8a SprachV).

Die Massnahmen zur weiteren Verbesserung der Mehrsprachigkeit erfolgen in diesem Rahmen und sind Teil der Tätigkeitsplanung der Departemente und der Bundeskanzlei und ihrer jeweiligen Verwaltungseinheiten. Sie bilden einen kontinuierlichen Prozess und spiegeln sich in den folgenden strategischen Zielen des Bundesrats vom Juni 2020 wider:

- Konsolidierung der Interdepartementalen Koordinationsgruppe Mehrsprachigkeit;

- Förderung der Mehrsprachigkeit mit neuen Anreizmassnahmen;

- Förderung der Mehrsprachigkeit mit neuen Sensibilisierungsinitiativen "Sprache macht Freude";

- erster Umsetzungszeitplan mit Ende 2021 einem Zwischenbericht und Ende 2023 dem Vierjahresbericht 2020-2023.

Frage 2

Die Chancengleichheit und die angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften werden durch Sensibilisierungs- und Informationsmassnahmen in den verschiedenen Regionen unterstützt. Die Stellenausschreibungen werden konform formuliert (Sprachanforderungen, explizit erwünschte Bewerbungen aus untervertretenen Gemeinschaften, Übersetzung in die Amtssprachen) und in allen Sprachregionen veröffentlicht (Stellenportal der Verwaltung und teils Printmedien).

Die Bewerbungsdossiers werden so evaluiert, dass Bewerberinnen und Bewerber aller Sprachgemeinschaften, die die Anforderungen nachweislich erfüllen, zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Das Vorstellungsgespräch ist so gestaltet, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber in der Amtssprache ihrer Wahl ausdrücken können und die Personalverantwortlichen kulturellen Unterschieden Rechnung tragen.

Nach Angaben der Departemente und der Bundeskanzlei sind die meisten dieser Massnahmen umgesetzt, weitgehend umgesetzt oder quasi gängige Praxis geworden.

Die aufmerksame Lektüre der Ergebnisse, Entscheide und Prioritäten der Verwaltungseinheiten lässt aber noch Schwierigkeiten hinsichtlich einer einheitlichen Umsetzung der Massnahmen erkennen.

Es braucht deshalb die dezidierte Unterstützung der Vorgesetzten, um den Ansatz zu bekräftigen, die Nachhaltigkeit der Massnahmen für die aktuelle Legislatur sicherzustellen und ihre möglichst breite Anwendung zu fördern.

Antwort des Bundesrates.