20.4457 · Interpellation · 2020-12-10
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sorgt regelmässig für Skandale. Die Crypto-Affäre ist dabei nur das vorerst letzte Kapitel in einer langen Reihe. Es liegt in der Natur der Sache, dass gewisse Tätigkeiten eines Geheimdienstes geheim bleiben müssen. Um seine Aufsichtsfunktion erfüllen zu können, muss sich das Parlament jedoch ein möglichst genaues Bild des Mehrwerts des NDB verschaffen können. Der konkrete Nutzen ist jedoch alles andere als offensichtlich. Deshalb wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. In welchen Tätigkeitsbereichen des NDB wurden konkrete und nachweisbare Erfolge erzielt und wo müssen Versäumnisse eingestanden werden?
2. Wie viele terroristische Taten konnten in den letzten zehn Jahren dank des NDB vereitelt werden?
3. Nach der Crypto-Affäre stellt sich unweigerlich die Frage: Wie gedenkt der Bundesrat die politische Führung gegenüber dem NDB sowie die Handlungsfähigkeit auf Stufe Bundesrat sicherzustellen?
4. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Vorsteherin des VBS und ihr Generalsekretariat sich angepasste Instrumente geben sollten, um sich im Falle einer Nachrichtendienstaffäre umgehend und eigenständig zu informieren?
5. Was unternimmt der Bundesrat, damit zukünftig kein politisches Verantwortlichkeits-Vakuum bei groben Verfehlungen des Nachrichtendienstes besteht?
6. Welchen Revisionsbedarf sieht der Bundesrat im Nachrichtendienstgesetz angesichts der Crypto-Affäre?
7. Wie wird zukünftig sichergestellt, dass bei einer Zusammenarbeit des NDB mit einem Schweizer Unternehmen der Bundesrat rechtzeitig informiert wird? Gedenkt der Bundesrat Kriterien festzulegen, nach welchen er über eine solche Zusammenarbeit selbst entscheiden will?
8. Wie wird zukünftig sichergestellt, dass inländische Lieferanten die sicherheitsrelevanten Aspekte der Entwicklung der Produktion von Verschlüsselungslösungen kontrollieren?
9. Wie steht der Bundesrat zu den Enthüllungen zur Firma Omnisec, welche am 26. November 2020 in der WOZ publiziert wurden? Welche Massnahmen sind notwendig, um sicherzustellen, dass Schweizer Bundesstellen nicht mit manipulierten Verschlüsselungsgeräten beliefert werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Oberaufsicht über den NDB obliegt der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel), die eine uneingeschränkte Einsicht in die Akten des Nachrichtendienstes geniesst. Der NDB und das VBS erstatten der GPDel regelmässig Bericht zu den Tätigkeiten des NDB gemäss Art. 6 Nachrichtendienstgesetz (NDG; SR 121) und werden diesbezüglich mehrmals im Jahr angehört. Des Weiteren kann die Unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) jederzeit sämtliche Handlungsfelder des NDB prüfen. Bezüglich der Crypto-Affäre wird der Bundesrat bis am 1. Juni 2021 zum Inspektionsbericht der GPDel vom 2. November 2020 Stellung nehmen.
1. Der NDB hat den gesetzlichen Auftrag, Informationen zu beschaffen und zu bearbeiten, um frühzeitig Bedrohungen der inneren und äusseren Sicherheit zu erkennen und zu verhindern. Dies betrifft die Bereiche Terrorismus-, Extremismus-, Spionage- und Proliferationsabwehr sowie Schutz der kritischen Infrastrukturen, insbesondere durch Cyberattacken. Darüber hinaus beurteilt der NDB sicherheitspolitisch bedeutsame Vorgänge im Ausland. In all diesen Bereichen hat er Erfolge erzielt. Der NDB erstellt umfassende Bedrohungslagen und verfasst Analyseprodukte zuhanden der politischen Entscheidungsträger. Er führt nachrichtendienstliche Operationen mit seinen in- und ausländischen Partnern, die ermöglichen, Terroranschläge zu vermeiden, gewaltextremistische Veranstaltungen zu verhindern und ausländische Spionagetätigkeiten aufzudecken. Bei konkreten Verdachtsmomenten informiert er die zuständigen Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden umgehend.
Der NDB handelt im Vorfeld von Bedrohungen, antizipiert sie, beugt diesen vor und trägt somit konkret dazu bei, dass der Schweiz und deren Bewohner keinen Schaden zugefügt werden. Die Bekämpfung von terroristischen und gewaltextremistischen Bedrohungen, Spionageakten, Proliferation und Angriffen auf kritische Infrastrukturen erfordert ein konzertiertes Vorgehen der für die Sicherheit zuständigen Akteure auf Bundes- und Kantonsebene sowie eine enge Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern.
2. Sowohl der Bundesrat (über seinen Sicherheitsausschuss) als auch das Parlament (über die GPDel) werden laufend und detailliert über die konkreten Aktionen des NDB für die Sicherheit der Schweiz informiert. Der NDB informiert jährlich die Öffentlichkeit über seine grundsätzlichen Tätigkeiten und seine allgemeine Beurteilung der sicherheitspolitischen Bedrohungslage im Bericht "Sicherheit Schweiz". Dieser enthält auch die wichtigsten Kennzahlen. Eine ausführlichere Information eines breiteren Publikums über einzelne Aktionen ist nicht angezeigt, weil dies die Tätigkeit des NDB, der auch seine Operationen, Massnahmen, Daten und Quellen schützen muss, gefährden würde. Weder im polizeilichen noch im nachrichtendienstlichen Bereich ist es möglich, schlüssig zu behaupten, dass ein geplanter Terroranschlag verhindert worden sei. Auch wenn starke Hinweise wie konkrete Pläne oder Waffen vorliegen, fehlt der Beweis, dass ohne nachrichtendienstliche Aktivitäten ein Anschlag effektiv durchgeführt worden wäre. Die Anzahl der verhinderten Angriffe ist nicht quantifizierbar.
3.-9. Wie eingangs erwähnt wird der Bundesrat bis am 1. Juni 2021 zum Inspektionsbericht der GPDel Stellung nehmen.
Antwort des Bundesrates.