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Grüner aus der Corona-Krise. Für ein nachhaltiges Impulsprogramm, das Klimaschutz-, Zukunfts- und Care-Jobs schafft

20.4726 · Motion · 2020-12-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zur Bewältigung der Corona-Krise rasch ein nachhaltiges Impulsprogramm zu schaffen mit dem Ziel:

1. Den Klimaschutz und die Energiewende mit zusätzlichen Investitionen in den Umbau rascher voranzubringen als dies gegenwärtig geplant ist. Diese Investitionen sollen rascher greifen und arbeitsplatzwirksam werden als die geplanten Gesetzesänderungen (CO2-Gesetz, Energiegesetz etc.),

2. Menschen, die in Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit sind oder die in strukturell von Arbeitsplatzabbau bedrohten Branchen arbeiten, durch zusätzliche Unterstützung in der Aus- und Weiterbildung und Umschulung dabei zu unterstützen, im geänderten Umfeld eine neue Erwerbsperspektive zu finden,

3. Neue Arbeitsplätze in nachhaltigen Bereichen zu schaffen (Verstärkung des Klimaschutzes, Erhalt der Biodiversität, Pflege, Kinderbetreuung),

4. Durch eine Ausbildungsoffensive den Fachkräftemangel insbesondere im Pflegebereich zu korrigieren,

5. Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im Gesundheitsbereich zu erreichen, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Institutionen der Gesundheitsversorgung,

6. Dank gezielter Investitionen die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben.

Begründung

Die Corona-Krise und die damit verbundenen wirtschaftlichen Verwerfungen dürfen nicht unterschätzt werden. Die notwendigen Impulsprogramme müssen aber zwingend ökologisch und sozial ausgerichtet sein. Wenn sowieso notwendige Investitionen zum nachhaltigen Umbau vorgezogen werden tragen sie gleichzeitig zur Bewältigung der Corona-Krise bei.

Die Schweiz hat es in dieser Krise bisher verpasst, zukunftsgerichtete Investitionen zu tätigen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

1, 3, 4, 5. Wie in Antwort auf die dringliche Anfrage 20.1038 der Grünen Fraktion erläutert, ist es dem Bundesrat ebenfalls ein Anliegen, dass trotz der Corona-Krise weiterhin in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und die Biodiversität investiert wird. Aus diesem Grund hat das UVEK in den Bereichen Photovoltaik und Stromeffizienz bereits zusätzliche Fördermittel freigegeben.

Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die dringliche Anfrage 20.1037 der Sozialdemokratischen Fraktion festgehalten hat, prüft zudem das UVEK gemeinsam mit dem WBF, die bestehenden Bildungsmassnahmen im Gebäudebereich mit zusätzlichen Massnahmen zu verstärken. Damit soll dem Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegengetreten werden. Wie auch in der Stellungnahme zur Motion 20.3382 Grüne Fraktion sowie in den Antworten auf die Interpellation 20.4310 Grüne Fraktion und auf die Dringliche Anfrage 20.4377 Grüne Fraktion erläutert, erachtet der Bundesrat ein zusätzliches Impulsprogramm derzeit nicht als notwendig. Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf die erwähnten Vorstösse zudem festgehalten, dass sowohl für die familienergänzende Kinderbetreuung wie auch im Bereich der Hilfe und Pflege von Betagten und Behinderten in erster Linie die Kantone zuständig sind. Der Bund hat im Rahmen seiner subsidiären Zuständigkeit bereits Regelungen getroffen, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben beitragen und fördert im Rahmen eines zeitlich befristeten Impulsprogramms die Schaffung von Betreuungsplätzen.

Der Bundesrat unterstützt zudem weitgehend die parlamentarische Initiative 19.401, die eine Ausbildungsoffensive für die Pflegeberufe vorsieht (BBI 2019 8377). Für die Dauer von acht Jahren sind Finanzhilfen vorgesehen, mit denen die Ausbildungsabschlüsse im Pflegebereich erhöht werden sollen. Um die Autonomie der Pflegefachpersonen zu stärken, hat das Eidgenössische Departement des Innern zudem bereits eine Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) verabschiedet (AS 2019 2145). Damit wird die Tätigkeit der Pflegefachpersonen aufgewertet. Im Zeitraum 2021-2024 unterstützt der Bundesrat auch die prioritären Schwerpunkte der Schweizerischen Hochschulkonferenz im Rahmen von Massnahmen und Projekten zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in medizinischen Bereichen und in Bereichen mit Fachkräftemangel wie dem Gesundheitsbereich. In seiner Stellungnahme zur Motion 20.3260 Porchet und seiner Antwort auf die Dringliche Interpellation 20.3486 der Grünen Fraktion verweist der Bundesrat auf weitere bereits ergriffene Massnahmen zur Verbesserung der Attraktivität der Gesundheitsberufe. Das Vereinbaren von arbeitsrechtlichen Bedingungen liegt indessen in der Autonomie der Vertragsparteien bzw. der Sozialpartner einer Branche. Der Bundesrat erachtet zusätzliche Massnahmen in den erwähnten Bereichen derzeit nicht als angezeigt.

2. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Ryser 20.4238 und in seiner Antwort zur Interpellation Grüne Fraktion 20.4310 festgehalten hat, unterstützt die Arbeitslosenversicherung (ALV) im Versicherungsfall die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von arbeitslosen Personen mit arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM). Unter bestimmten Voraussetzungen können im Rahmen der AMM direkte Bildungskosten von einzelnen Weiterbildungskursen oder Modulen übernommen werden. Auch können Arbeitgeber bereits die durch Kurzarbeit ausfallende Arbeitszeit zur Weiterbildung der betroffenen Arbeitnehmenden verwenden. Solche Kurse sollen Fertigkeiten oder Kenntnisse vermitteln, die den Arbeitnehmenden auch bei einem Stellenwechsel nützlich sein können. Im Rahmen der ALV besteht somit kein zusätzlicher Bedarf zur Förderung der Aus- und Weiterbildung.

6. Der Bundesrat treibt die Digitalisierung der Verwaltung seit vielen Jahren tatkräftig voran, etwa im Bereich der digitalen Behördendienste (E-Government). So wurde 2017 beispielsweise EasyGov.swiss, ein Online-Portal für Unternehmen, eingeführt. Das Angebot an elektronischen Behördendienstleistungen auf dem Portal wird seither laufend ausgebaut. Ein anderes Beispiel ist das per 1.1.2021 geschaffene nationale Data Science Center. Das Zentrum wird die Bundesverwaltung darin unterstützen, Projekte im Bereich Datenwissenschaft umzusetzen. Auch zu erwähnen ist die Motion der Finanzkommission des Nationalrats 20.4260, welche die Schaffung eines zentralen, standardisierten Zugangs im Sinne eines "Daten Hubs" zu den digitalen Daten und Prozessen der gesamten Bundesverwaltung verlangt. Schliesslich nahm Anfang Januar 2021 der Bereich "Digitale Transformation und IKT-Lenkung" (DTI) in der Bundeskanzlei seine Tätigkeit auf. Damit wurde innerhalb der Bundesverwaltung ein neues, zentrales Kompetenzzentrum für Fragen der Digitalisierung etabliert. Dessen Aufgabe ist es, die digitale Transformation der Bundesverwaltung koordiniert voranzutreiben und die IKT-Lenkung zu verstärken. Vor diesem Hintergrund besteht aus der Sicht des Bundesrates kein zusätzlicher Handlungsbedarf.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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