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20.5247 · Fragestunde. Frage · 2020-06-02

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Bericht zum Postulat Fehr 12.3607 von 2015 stellte der Bundesrat fest, dass die heutigen Zivilstandsbezeichnungen überdacht und eine Reduktion ihrer Anzahl geprüft werden sollte.

- Was ist hierzu der aktuelle Stand?

- Sind entsprechende gesetzliche Anpassungen angedacht?

- Prüft der Bundesrat im Rahmen des Berichts zum Postulat Flach 18.3690 tatsächlich, ob in der Gesetzgebung auf das Geschlecht als rechtliche Anknüpfung verzichtet werden kann?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat stellt bei Gesetzgebungsprojekten generell sicher, dass die Angabe des Zivilstandes nur dort verlangt wird, wo diese für die Aufgabenerfüllung einer Behörde tatsächlich notwendig ist. Bürgerinnen und Bürger sollen nicht persönliche Angaben preisgeben müssen, die für den Rechtsverkehr nicht notwendig sind. Der Bundesrat wird bei der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 13.468 "Ehe für alle" in der Zivilstandsverordnung sodann prüfen, ob die personenstandsrechtliche Begrifflichkeit vereinfacht werden kann Darüber hinausgehende Anpassungen vom Gesetzen oder Verordnungen sind zurzeit nicht geplant. Das Postulat Flach 18.3690 wurde am 13. Juni 2019 im Nationalrat abgelehnt, weshalb der Bundesrat hier keinen Prüfungsauftrag hat.