Lexipedia

20.5818 · Fragestunde. Frage · 2020-12-01

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

- Trifft es zu, dass in einem dieser Verträge erlaubt wird, dass Chinesische Beamte frei in der Schweiz unter den tibetischen Flüchtlingen recherchieren dürfen?

- Trifft es zu, dass diese auch bei Befragungen dabei sind?

- Trifft es zu, dass diese Zusammenarbeit mit dem Geheimdienst von China erfolgt?

- Trifft es zu, dass die Verlängerung dieses Vertrages kurz bevorsteht?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Vereinbarung mit China betreffend die Identifikation von mutmasslich chinesischen Staatsangehörigen mit irregulärem Aufenthalt in der Schweiz betrifft Tibeterinnen und Tibeter in keiner Weise. Bei sämtlichen Personen tibetischer Ethnie ist der Vollzug der Wegweisung nach China basierend auf einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts explizit ausgeschlossen. Sie werden daher den chinesischen Behörden auch niemals zur Identitätsabklärung vorgeführt. Dementsprechend betrifft die Vereinbarung einzig die Zusammenarbeit zwischen dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und der Ein- und Ausreiseverwaltung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China bei der Identifikation mutmasslicher chinesischer Staatsangehöriger, welche nicht tibetischer Ethnie sind und für die ein Weg- oder Ausweisungsentscheid vorliegt. Analog zur Regelung in den über 60 Rückübernahmeabkommen, die die Schweiz mit Herkunftsländern abgeschlossen hat, bildet die Vereinbarung mit China die Grundlage für Identifikationsgespräche von mutmasslichen chinesischen Staatsangehörigen, die die Schweiz verlassen müssen. Die betreffenden Personen werden für solche Identifikationsgespräche in den Räumlichkeiten des SEM Expertinnen oder Experten des betreffenden Staates vorgestellt, welche dafür im Rahmen einer vom SEM organisierten und begleiteten Mission in die Schweiz reisen. Welche Personen der ausländischen Delegation vorgestellt werden, entscheidet das SEM gemeinsam mit den Kantonen. Die entsprechende Delegation hat darauf keinen Einfluss. Auch werden ihr keine Daten geliefert, welche die betroffenen Personen oder ihre Angehörigen gefährden könnten. Basierend auf der Vereinbarung mit China wurde bislang erst einmal, im Jahr 2016, eine Mission mit zwei Identifikationsexperten der Ein- und Ausreiseverwaltung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China durchgeführt. Der Bedarf für eine weitere Mission bestand bisher nicht. Dass ausreisepflichtige Personen die Schweiz auch wirklich verlassen, ist für eine glaubwürdige Migrationspolitik zentral. Abkommen und Vereinbarungen im Rückkehrbereich sowie Identitätsabklärungen mit den Behörden des mutmasslichen Herkunftsstaates sind dafür wichtige Instrumente. Gerade im Falle von China ist das Migrationspotential sehr hoch. Eine Fortsetzung der geltenden Vereinbarung liegt daher grundsätzlich im Interesse der Schweiz. Ein konkreter Zeitpunkt für eine allfällige Verlängerung steht jedoch nicht fest.