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21.1039 · Dringliche Anfrage · 2021-06-03

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Während nahezu eines Monats hat die israelische Besatzungsmacht gewaltsam eine sich gegen die Vertreibungen wehrende Bevölkerung unterdrückt, angetrieben von der extremen israelischen Rechten, die mit Benjamin Netanyahu verbündet ist und "Tod den Arabern" ruft. Die betroffene Bevölkerung sieht sich dadurch einer Politik ausgesetzt, die von Human Rights Watch und von den israelischen Menschenrechtsorganisationen B'Tselem und Yesh Din als Apartheid-Politik des israelischen Staates eingestuft wird.

Angesichts einer Mobilisierung, wie man sie schon seit Jahren nicht mehr gesehen hat, und unter dem Vorwand, auf den Raketenbeschuss reagieren zu müssen, haben die israelischen Streitkräfte mit grosser Brutalität den Gazastreifen bombardiert, der noch immer unter der völkerrechtswidrigen Blockade durch die israelischen Besatzungstruppen leidet, und sie haben damit 250 Menschen getötet, darunter 67 Kinder. Diese Bombardierungen könnten nach Einschätzung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Michèle Bachelet, Kriegsverbrechen darstellen.

Am 21. Mai wurde ein Waffenstillstand ausgerufen, doch bleibt die Situation der palästinensischen Bevölkerung in Israel und in den seit 1967 besetzten Gebieten ausserordentlich schwierig (zerstörte Schulen, Wohnhäuser, Spitäler).

Diese Beschreibung der Situation wird von einer Entschliessung des UNO-Menschenrechtsrats bestätigt, der am 27. Mai eine internationale Untersuchung eingeleitet hat über Menschenrechtsverletzungen, die seit April 2021 in den besetzten palästinensischen Gebieten und in Israel begangen wurden, sowie über die tieferen Ursachen für die jüngsten Spannungen, die fortdauernde Instabilität und die Fortsetzung des Konflikts, einschliesslich der systematischen Diskriminierung und Repression aus Gründen der Zugehörigkeit zu einer Nation, Ethnie, Rasse oder Religion.

Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:

1. Sollte der Bund nicht Stellung beziehen angesichts der Gewalttätigkeiten und der Apartheid-Politik gegenüber der palästinensischen Bevölkerung?

2. Sollte der Bundesrat nicht den Schweizer Botschafter in Tel Aviv zu Konsultationen zurückrufen?

3. Sollte der Bund nicht jegliche Transaktion zwischen der Schweiz und Israel, bei der es um den Kauf oder Verkauf von Waffen oder Kriegsmaterial geht, stoppen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Schweiz hat zu den jüngsten Ereignissen wiederholt Stellung bezogen und sich aktiv für eine Deeskalation im Nahen Osten eingesetzt, sowohl öffentlich und bilateral als auch in multilateralen Foren. Der Bund hat alle Parteien aufgefordert, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten und alle einseitigen Massnahmen, die gemäss der Resolution 2334 des UN-Sicherheitsrates die Zweistaatenlösung untergraben, sofort einzustellen. Sie betonte auch die Verpflichtung, den ungehinderten humanitären Zugang zum Gazastreifen zu gewährleisten und forderte die sofortige Aufhebung der Blockade. Die Schweiz hat die israelischen und die palästinensischen Führungskräfte aufgerufen, sich jeglicher Provokation zu enthalten und sich gegen jede Form von Gewalt zu stellen. Eine friedliche Koexistenz zwischen Israelis und Palästinensern ist nur möglich, wenn die individuellen Rechte respektiert werden. Das EDA hat seine Bereitschaft bekräftigt, den Parteien zu helfen, einen Dialog wiederaufzunehmen.

2. In Bezug auf die zu treffenden Massnahmen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Schweiz die Frage der Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte in erster Linie im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen zu den Parteien und in multilateralen Gremien zur Sprache bringen muss, was sie auch regelmässig tut.

3. Gestützt auf eine konstante Bewilligungspraxis sowie aufgrund der Lage Israels in einer instabilen Region bewilligt die Schweiz grundsätzlich keine definitiven Exporte von Kriegsmaterial nach Israel. Möglich sind einzig temporäre Lieferungen. Bei den Ausfuhren 2020 in der Höhe von CHF 1'008'608.- nach Israel handelt es sich um Exporte zu Reparaturzwecken von aus Israel gelieferten Gütern sowie um Rücksendungen von Waren, die temporär in die Schweiz importiert wurden. Wenn die Schweiz Kriegsmaterial in Israel beschafft, prüft und berücksichtigt sie nebst technisch-militärischen Aspekten grundsätzlich immer auch aussenpolitische Gesichtspunkte und Ihre internationalen Verpflichtungen.

Antwort des Bundesrates.