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Verfahrensunklarheiten bezüglich der Strategie nachhaltige Entwicklung 2030 des Bundesrates

21.1055 · Anfrage · 2021-06-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Zur geplanten Nachhaltigkeitsstrategie 2030 des Bundesrates haben mehr als 230 Institutionen (Kantone, Parteien, Verbände, Wissenschaft) eine Vernehmlassungsantwort geschrieben. Über 2400 Seiten umfassen die Antworten. Die Rückmeldungen sind grossmehrheitlich kritisch und weisen auf viele Bereiche hin, die verbessert werden müssen. Diese grosse Menge an Rückmeldungen zeigt, dass das Thema interessiert und an Wichtigkeit gewinnt.

Es stellt sich - in Anbetracht des bereits jetzt um 18 Monate verspäteten Strategieentwurfes - die Frage, wie der Bundesrat mit den vielen Vernehmlassungsantworten umgehen wird, wie er gedenkt, das Parlament einzubeziehen und wie er beabsichtigt, auf die wesentlichen Punkte der Eingaben einzugehen.

1. Wie ist das weitere Vorgehen des Bundesrates bezüglich des Strategieentwurfs und des Aktionplanes?

2. Wie gedenkt der Bundesrat künftig zu gewährleisten, dass Zielkonflikte im politischen Entscheidfindungsprozess transparent und mit Blick auf die Nachhaltigkeitsziele angegangen werden?

3. Auf welche gesetzlichen Grundlagen stützt sich der Bundesrat bei der Erarbeitung und Umsetzung der Strategie Nachhaltige Entwicklung sowie ganz generell bei der Umsetzung der Agenda 2030, einschliesslich der globalen Nachhaltigkeitsziele, durch die Schweiz?

Stellungnahme des Bundesrates

Frage 1

Der Bundesrat hat die im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen analysiert und die überarbeitete Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 sowie den dazugehörigen Aktionsplan 2021-2023 am 23. Juni 2021 verabschiedet. Der Ergebnisbericht, der die wichtigsten Resultate der Vernehmlassung zusammenfasst, sowie alle eingegangenen Stellungnahmen wurden publiziert. Die Weiterentwicklung der SNE 2030 erfolgt in einem jeweils auf eine Legislatur abgestützten vierjährigen Rhythmus. Dabei wird alternierend alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der Agenda 2030 Bericht erstattet und ein neuer Aktionsplan zur SNE 2030 verabschiedet.

Frage 2

Der Bundesrat misst der Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung eine grosse Bedeutung bei und führt sie als eine von fünf Leitlinien seiner Nachhaltigkeitspolitik auf. Er hat mit dem Direktionskomitee Agenda 2030 ein strategisches Steuerungs- und Koordinationsgremium geschaffen, das sektorenübergreifende Aufgaben in Bezug auf die Umsetzung der Agenda 2030, die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 und die Berichterstattung wahrnimmt sowie die Verankerung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung in den Sektorpolitiken stärkt. Die operative Leitung der Umsetzungsarbeiten obliegt den beiden vom Bundesrat ernannten Delegierten für die Agenda 2030, je einer Person aus dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und aus dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Frage 3

Die Förderung der nachhaltigen Entwicklung ist in der Bundesverfassung als Staatszweck verankert (Art. 2 und 73 BV). Weiter ist das Nachhaltigkeitsprinzip in verschiedenen Ausprägungen, explizit oder implizit, im Bundesrecht verankert (in Bundesgesetzen, Bundesbeschlüssen, Verordnungen oder in Staatsverträgen). Im Vordergrund stehen dabei das Umweltrecht (v. a. die Gewässerschutz- und Waldgesetzgebung) und das umweltrelevante Recht (u. a. das Energie-, Landwirtschafts- und Raumplanungsrecht). Die Agenda 2030 ist völkerrechtlich nicht verbindlich, stellt aber für den Bundesrat einen wichtigen Orientierungsrahmen dar. Der Bundesrat hat sich politisch verpflichtet, die Agenda 2030 gesamthaft in der Schweiz und bei seinen Aktivitäten im Ausland umzusetzen, einen angemessenen Beitrag zur Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung zu leisten sowie die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen oder zu beantragen.

Antwort des Bundesrates.

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