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21.3145 · Interpellation · 2021-03-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Wie schätzt der Bundesrat die Auswirkungen der Postmarktliberalisierung auf die Arbeitsbedingungen in den postnahen Dienstleistungen ein?

2. Die in der Nachfolge der PostReg geschaffene PostCom "setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung des Postmarktes ein". Sind die Missstände bei DPD mit einer solchen nachhaltigen Entwicklung vereinbar? Hat die Postcom Massnahmen vorgeschlagen, um Abhilfe zu schaffen?

3. Die PostCom "überwacht, ob die branchenüblichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden". Inwiefern kommt die PostCom diesem Auftrag nach - generell und in Bezug auf die Missstände bei DPD?

4. Hat die PostCom seit ihrer Gründung Kontrollen der Arbeitsbedingungen bei Postdienstleistern und namentlich bei DPD veranlasst oder ausgewertet? Hat sie Übertretungen festgestellt und verfolgt?

5. Wie schätzt der Bundesrat die Effektivität der PostCom als Überwachungsorgan für Arbeitsbedingungen bei Postdienstleistern ein?

6. Die Erfassung der Arbeitszeit ist eine gesetzlich geregelte Vorgabe. Wie erklärt der Bundesrat, dass die DPD (Schweiz) AG bzw. ihre Subunternehmerstrukturen diese Vorgabe missachten, ohne dafür sanktioniert zu werden? Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um diesen Missstand zu beheben? Wie schätzt der Bundesrat die Effektivität der kantonalen Kontrollbehörden ein und wie will er dazu beitragen, dies zu verbessern?

7. Ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass sie die "Groupe la Poste" dafür einsetzen soll, dass ihr Tochterunternehmen DPD das Schweizer Arbeitsgesetz, die Gewerkschaftsrechte und die branchenüblichen Arbeitsbedingungen respektiert und die Verantwortung nicht auf angebliche "Subunternehmen" abwälzt?

8. Was gedenkt der Bundesrat zur Abschaffung der aufgezeigten Missstände im postnahen Dienstleistungsmarkt und namentlich bei DPD zu unternehmen? Hält er eine digitale Fahrtenschreiberpflicht für Fahrzeuge ab 2,4 Tonnen, die Regelung der Zustellung von Paketen über 20 Kg im Postgesetz, die Einführung der Solidarhaftung in der Logistik- und Transportbranche und die Meldepflicht für alle Subunternehmungen, welche Postdienstleistungen in fremdem Auftrag erbringen, für zielführend?

Begründung

Am 23. Februar 2021 hat die Sendung "Kassensturz" von SRF auf die unhaltbaren Arbeitsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer der Firma DPD (Schweiz) AG aufmerksam gemacht. Um ihre Touren zu bewältigen, müssen sie regelmässig 12- bis 14-Stunden-Tage arbeiten. Dabei werden Arbeitszeit und Überstunden bei DPD grundsätzlich nicht erfasst, geschweige denn bezahlt. Eine umfangreiche gewerkschaftliche Studie hat darüber hinaus bei DPD missbräuchliche Lohnabzüge, Verstösse gegen die Gesetze bei Nachtarbeit, fehlende obligatorische Essensspesen, unerlaubte Echtzeitüberwachung, krankmachende Belastung, fehlende Toiletten, Fahrzeuge in ungenügendem Zustand, fehlende Covid-Schutzkonzepte und die grobe Missachtung von Gewerkschaftsrechten der Beschäftigten nachgewiesen. Von diesen Missständen betroffen sind nicht nur die Beschäftigten selber. Chronisch übermüdete Fahrerinnen und Fahrer stellen nach eigenen Aussagen eine Gefahr für die Strassenverkehrssicherheit dar.

Über ähnliche Missstände bei DPD hatte Kassensturz bereits am 25. April 2017 berichtet. Leider ohne Konsequenzen. Denn seither hat sich die Situation der Beschäftigten - nicht zuletzt im Zusammenhang dem Corona-bedingten "Päcklistress" - weiter verschärft.

DPD Schweiz gehört zur "Groupe la Poste". Diese wird zu 34 Prozent vom französischen Staat und zu 66 Prozent von der ebenfalls französischen, öffentlich finanzierten "caisse des dépôts et consignations (CDC)" gehalten. Mit der DPD (Schweiz) AG hat dieser Konzern allerdings ein System aufgebaut, dass mit "Service publique" nichts mehr zu tun hat. So stellt sich die DPD (Schweiz) AG auf den Standpunkt, gar keine Fahrerinnen und Fahrer zu beschäftigen. Dies obwohl sie die Arbeitsplanung und den Arbeitstag ihrer Fahrerinnen und Fahrer minutiös über ein Informatik- bzw. Scanner-System kontrolliert. Formell sind die etwa 800 Fahreinnen und Fahrer allerdings nicht bei DPD, sondern bei nicht weniger als 80 "Subunternehmen" beschäftigt. Auf diese "Subunternehmen" versucht DPD die Verantwortung für schlechte Arbeitsbedingungen und Gesetzesverstösse abzuschieben.

In der Kassensturz-Sendung erklärte Roger Rudolf, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich dazu, DPD sei trotz Subunternehmerkonstrukt nicht einfach aus dem Schneider: "Man kann nicht einfach wegschauen, man muss sich darum kümmern, dass die Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Es ist zu klären, ob DPD unlauter handelt und gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstösst.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die letzten Jahre sind sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene durch einen leichten Rückgang an Arbeitsplätzen und eine vermehrte Tendenz zu Teilzeitbeschäftigung insbesondere bei den historischen Anbieterinnen geprägt. Die Gründe liegen weniger in der Marktöffnung als vielmehr in der zunehmenden Automatisierung und bei Neu- und Umstrukturierungen. Der steigende Wettbewerbsdruck und der E-Commerce-Boom der letzten Jahre im Paketmarkt zwingt die Postdienstanbieterinnen, ihre Abläufe und Prozesse laufend anzupassen. In diesem Sinne werden diverse Aufgaben und Dienstleistungen an Tochter-, Sub- oder Partnerunternehmen ausgelagert. Daraus haben sich aber keine eindeutigen Trends für eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen seit der Teilmarktöffnung im Jahr 2009 ergeben.

2./3./4. Die Eidgenössische Postkommission (PostCom) ist eine vom Bundesrat und dem Departement unabhängige Behörde und übt ihre Tätigkeit auf der Grundlage des Postgesetzes und der Postverordnung sowie nach den Grundsätzen des Verwaltungsverfahrensgesetzes aus.

Unternehmen, welche mit Postdiensten in eigenem Namen einen Umsatz von mindestens 500'000 Franken erzielen, sind verpflichtet, der PostCom jährlich ein Reporting einzureichen. Zu diesen Unternehmen gehört auch DPD. Die PostCom kontrolliert insbesondere, ob die Arbeitsverhältnisse einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind und ob die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten werden. Ergänzend führt die PostCom vertiefte Kontrollen der Arbeitsbedingungen in Einzelfällen durch. Seit Inkrafttreten der Verordnung über die Mindeststandards im Postsektor am 1. Januar 2019 hat die PostCom gemäss eigenen Angaben 22 Unternehmen vertieft geprüft und in sieben Fällen ein Aufsichtsverfahren eröffnet. Weiter hat sie im gleichen Zeitraum mehr als 50 Unternehmen kontaktiert und von ihnen Angaben angefordert, um überprüfen zu können, ob die angebotenen Dienstleistungen unter die Meldepflicht gemäss Postgesetz fallen. Mit diesem Vorgehen strebt die PostCom eine vollständige Aufsicht über die Postbranche an, damit ein fairer Wettbewerb, insbesondere was die Arbeitsbedingungen angeht, gewährleistet ist.

Bei der PostCom sind heute 50 ordentlich meldepflichtige und etwa 150 vereinfacht meldepflichtige Unternehmen registriert. Die ordentlich meldepflichtigen Postdienstanbieterinnen delegieren die Zustellung von Paketsendungen häufig an Subunternehmen. Die PostCom schätzt, dass in der Schweiz etwa 1000 solcher Unternehmen tätig sind.

Unternehmen, die ausschliesslich als Subunternehmen tätig sind, gelten nach heutiger Gesetzgebung nicht als meldepflichtige Postdienstanbieterinnen, da sie nicht in eigenem Namen handeln. Die PostCom hat somit keine direkte Kontrolle über die Subunternehmer. Erzielt ein solcher Subunternehmer mehr als 50 Prozent seines jährlichen Umsatzes mit Postdiensten, so muss die den Subunternehmer beauftragende Postdienstanbieterin schriftlich mit dem Subunternehmer vereinbaren, dass er die im Postbereich geltenden branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhält.

5. Die PostCom führt die Untersuchungsverfahren gegen meldepflichtige Anbieterinnen von Amtes wegen durch. Die Postdienstanbieterinnen sind zur Mitwirkung verpflichtet. Die Entscheide der PostCom sind beim Bundesverwaltungsgericht anfechtbar. Insofern äussert sich der Bundesrat nicht zu Aufsichtsmassnahmen oder Sanktionen der PostCom.

Art. 3 PG verpflichtet den Bundesrat, periodisch die Wirksamkeit des Postgesetzes zu überprüfen. Darunter fällt auch die Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufgaben der PostCom. Er hat letztmals 2017 eine entsprechende Evaluation der Aufgaben der PostCom durchgeführt und keine Beanstandungen festgestellt. Die am 18. März 2021 von UVEK und EFV eingesetzte Expertenkommission hat unter anderem auch den Auftrag, im Rahmen der Überprüfung der Grundversorgung auch die Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen miteinzubeziehen.

6. Die Arbeitszeit zu erfassen, ist eine gesetzliche Pflicht, die dazu dient, überprüfen zu können, ob die vom Arbeitsgesetz festgelegten Grenzen der Arbeits- und Ruhezeiten, deren vorsätzliche Missachtung auch strafrechtlich geahndet werden kann, eingehalten werden. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Vorgaben ist der Arbeitgeber. Da es sich vorliegend nicht um einen Bundesbetrieb handelt, sind die kantonalen Arbeitsinspektorate die gemäss Arbeitsgesetz zuständigen Behörden, welche im konkreten Einzelfall zu prüfen haben, ob Verstösse gegen das Arbeitsgesetz vorliegen. Sie müssen entscheiden, wer für allfällige Verstösse verantwortlich ist. Hinweise zu konkreten Missständen können dem zuständigen Arbeitsinspektorat gemeldet werden, welches verpflichtet ist, begründeten Anzeigen Folge zu leisten.

7. Die "Groupe la Poste" ist ein französisches Unternehmen, welches dem französischen Recht untersteht. Der Bundesrat hat auf die "Groupe la Poste" keine Einflussnahme. Demgegenüber ist DPD eine in der Schweiz gemeldete Postdienstanbieterin, welche verpflichtet ist, die Vorgaben im Post- und Arbeitsgesetz für ihre Arbeitnehmer einzuhalten. Dazu gehört auch, dass DPD mit ihren Subunternehmern schriftlich vereinbart, dass diese die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten.

8. Der Bundesrat ist sich der aktuellen Entwicklungen im Postmarkt und insbesondere der häufigen Auslagerungen der Zustellung an Subunternehmer bewusst. Die von UVEK und EFV eingesetzte Expertenkommission (vgl. auch Antwort 5) hat zur Aufgabe, bis Ende 2021 konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Grundversorgung auszuarbeiten. Wenn diese vorliegen, wird der Bundesrat auch prüfen, ob allfällige Massnahmen betreffend die Arbeitsverhältnisse im Postmarkt angezeigt sind.

Antwort des Bundesrates.

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