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Sozialversicherungsschutz für Bauernfamilien. Lage der auf dem Betrieb arbeitenden Ehepartnerinnen und Ehepartner unverzüglich verbessern

21.3374 · Motion · 2021-03-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich das Landwirtschaftsgesetz so zu ändern, dass der Sozialversicherungsschutz von auf dem Betrieb mitarbeitenden Ehegattinnen und -gatten verbessert wird und die Risiken bei Krankheit, Unfall oder Invalidität namentlich für die Bäuerinnen reduziert werden.

Begründung

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 17. Februar 2021 auf meine Motion 20.4515 Folgendes geschrieben: "Falls das Parlament beschliesst, die AP22+ definitiv zu sistieren, ist der Bundesrat bereit, dem Parlament unabhängig von der AP22+ eine Vorlage zu unterbreiten, die ausschliesslich die Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes beinhaltet".

Das Parlament hat am 16. März 2021 die Sistierung der AP22+ beschlossen. Die Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes kann also nicht im Rahmen der AP22+ diskutiert werden, sondern muss in einem separaten Geschäft behandelt werden, damit die Erwartungen in diesem Bereich unverzüglich umgesetzt werden können.

Ich beauftrage deshalb den Bundesrat, die Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes von auf dem Betrieb mitarbeitenden Ehepartnerinnen und -partnern ähnlich wie im Entwurf, der im Rahmen der AP 22+ vorgelegt wurde, zügig umzusetzen. Die mit der AP 22+ vorgeschlagene Änderung von Artikel 70a des Landwirtschaftsgesetzes sieht die Einführung eines Mindestschutzes gegen Verdienstausfall und die Verbesserung der Altersvorsorge vor. Diese Änderung bietet eine gute Lösung für die Situation der mitarbeitenden Ehepartnerinnen und -partner, insbesondere der Bäuerinnen.

Die Umsetzung dieser Reform darf nicht aufgeschoben werden. Von den 150 000 Personen, die auf Schweizer Landwirtschaftsbetrieben arbeiten, sind 65 300 Familienangehörige, 43 265 davon Frauen. Mitarbeitende Familienmitglieder haben nicht denselben Sozialversicherungsschutz wie familienfremde Angestellte. Der Aufbau eines angemessenen Versicherungsschutzes hängt von der Betriebsleitung ab, die sie beschäftigt, oder von ihnen selbst. Derzeit sind die auf dem Betrieb mitarbeitenden Familienmitglieder nicht ausreichend versichert. In den meisten Fällen sind die Ehepartnerinnen und -partner davon betroffen, mehrheitlich die Frauen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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