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21.3414 · Interpellation · 2021-03-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Sustainable Development Report 2020 des UN Sustainable Development Solutions Network (SDSN) hat die Schweiz durch ihren Ressourcenverbrauch und ihre Wirtschaftspolitik einen übermässig hohen negativen Effekt auf andere Länder. Im darin enthaltenen "Spillover-Index" belegt die Schweiz den 163. Rang.

Der Spillover-Index misst Aspekte in vier Dimensionen der Nachhaltigkeit: Umweltindikatoren, Wirtschafts- und Finanzindikatoren, Sozialindikatoren und Sicherheitsindikatoren. Im Bereich Umwelt und Klima sind dies Indikatoren welchen die durch den Import von Konsumgütern anfallende Fussabdruck im Ausland abbilden. Bezüglich Finanzen und Wirtschaft bezieht der Index einerseits die Höhe der Entwicklungsgelder, andererseits einen Financial Secrecy Score, einen Corporate Tax Haven Score und Gewinnverschiebungen von multinationalen Firmen ein. Auf sozialer Ebene werden tödliche Unfälle in Produktionsländern von Importwaren eingerechnet, im Bereich der Sicherheit die Waffenexporte. Die Schweiz schneidet in allen Dimensionen schlecht ab. Die Schweiz schränkt damit die Möglichkeiten anderer Länder, die Agenda 2030 und die 17 darin enthaltenen SDGs zu erreichen, übermässig ein. Nur Singapur, Guyana und Luxemburg weisen einen tieferen Spillover-Index auf.

Die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 soll das Umsetzungsinstrument der Agenda 2030 für die Schweiz sein. Die Schweiz hat 2015 die Agenda 2030 als "Referenzrahmen für ihre Beiträge zur Förderung des menschlichen Wohlergehens, einer nachhaltigen Entwicklung sowie zum Schutz der Umwelt - sowohl weltweit als auch im eigenen Land". Der Entwurf der Strategie benennt negative Spillovers im Umweltbereich, die anderen Themen werden jedoch weitestgehend ausgeklammert.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie will der Bundesrat die im Sustainable Development Report 2020 genannten Spillover-Effekte reduzieren?

2. Verfügt der Bundesrat über Zielsetzungen zu einzelnen oder allen im Report genannten Spillover-Effekten?

3. Wie misst der Bundesrat Entwicklungen in einzelnen oder allen im Report genannten Spillover-Effekte?

4. Wie informiert der Bundesrat die Bevölkerung über die Ergebnisse des Reports zur Schweiz?

Stellungnahme des Bundesrates

Beim Sustainable Development Report 2020 handelt es sich nicht um eine Publikation der UNO, sondern um eine private Publikation. Die verwendete Methodik des Spillover-Index weist Schwächen auf, welche die Aussagekraft des Berichts zumindest in Teilen stark mindern. Viele der gewählten Parameter des Spillover-Index sind zu wenig differenziert, um verlässliche Resultate zu liefern. Ebenso werden positive Spillover-Effekte nicht berücksichtigt. Nicht zuletzt sind kleine rohstoffarme Länder mit hoher Bevölkerungsdichte, wie etwa die Schweiz, auf Importe angewiesen, um die lokale Nachfrage nach primären Rohstoffen oder Nahrungsmitteln zu decken. Solche Importe können aber nicht per se als schlecht bewertet werden, wie dies der Bericht tut.

1./ 2. Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) hat die Schweiz ihren Willen bekräftigt, die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung bis im Jahr 2030 zu erreichen. Der Bundesrat ist generell bestrebt, negative Externalitäten im Ausland möglichst zu vermeiden. Er setzt sich laufend für angemessene nationale Vorgaben sowie für die Entwicklung internationaler Standards und Kooperationen ein.

Ein Kernanliegen ist die Stärkung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster. Die Schweiz setzt sich ein, dass die UNO ambitionierte Ziele dafür setzt und die weltweite Umsetzung fördert. Eine wichtige Stossrichtung zur Reduktion der Umweltbelastung im Ausland ist die Kreislaufwirtschaft. Der Bundesrat behandelt diese im Rahmen der geplanten Massnahmen für Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft. Er wird bis Ende 2022 entsprechende Massnahmen erarbeiten. Auch das totalrevidierte CO2-Gesetz (SR 641.71), das am 13. Juni 2021 zur Abstimmung kommt, behandelt die Problematik des im Ausland verursachten Treibhausgas-Fussabdrucks.

Ferner erwartet der Bundesrat von den Unternehmen, die in der Schweiz ansässig oder tätig sind, dass sie bei allen ihren Aktivitäten im In- wie im Ausland die international anerkannten Normen und Weisungen in Bezug auf die Corporate Social Responsibility (CSR) einhalten. Dazu gehören beispielsweise die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Der Bundesrat unterstützt die Unternehmen bei dieser Aufgabe mit dem Aktionsplan zur Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt (CSR-Aktionsplan 2020-2023) und dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte 2020-2023 (NAP).

Auf dem Gebiet der Besteuerung und der Finanzmärkte unterstützt die Schweiz die Ausarbeitung und einheitliche Anwendung internationaler Mindestnormen, wie sie auch in der Finanzmarktpolitik des Bundesrates vom Dezember 2020 definiert sind. In Bezug auf Waffen-, respektive Kriegsmaterialexporte existieren in der Schweiz entsprechende Ausfuhrbeschränkungen. Hauptabnehmer schweizerischen Kriegsmaterials sind europäische Länder. Insbesondere Kriegsmaterialausfuhren in Länder, die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind, sind ausgeschlossen. Ausserdem überprüft die Schweiz als eines von wenigen Ländern den Verbleib von exportiertem Kriegsmaterial im Ausland, um dessen illegale Weiterleitung zu verhindern (sogenannte Post-Shipment Verification). Damit reduziert sie ihren "Spillover" in diesem Bereich deutlich. Dies wird im Spillover-Index jedoch nicht mitberücksichtigt.

3. Im Umweltbereich misst der Bund Spillover-Effekte mittels Fussabdruck-Indikatoren, bei denen man den Inland- und Auslandanteil unterscheiden kann. Der Bereich der Sozialindikatoren wird durch den NAP "Wirtschaft und Menschenrechte 2020-2023" behandelt. Im Finanz- und Wirtschaftsbereich können Spillover-Effekte nicht exakt gemessen werden, was auch der Sustainable Development Report 2020 anerkennt. Auch zur Messung von Spillover-Effekten von Waffen- respektive Kriegsmaterialausfuhren existieren keine geeigneten Indikatoren.

4. Da der Sustainable Development Report 2020 keine offizielle Publikation der UNO ist, wurde der Bericht nicht durch den Bundesrat kommuniziert.

Antwort des Bundesrates.