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21.3605 · Motion · 2021-05-25

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung der geplanten umfassenden KV-Reform um ein Jahr auf das Schuljahr 2023/24 zu verschieben.

Begründung

Je bedeutender eine Reform, desto wichtiger ist eine sorgfältig und zeitlich angepasste Vorbereitungs- und Einführungsphase. Man muss sich bewusst sein, dass diese Reform einen Paradigmenwechsel für die KV-Schulen bzw. deren Lehrpersonen bedeutet: Statt einzelne Schulfächer zu unterrichten, werden die Inhalte in Handlungskompetenzen eingebunden. Das stellt sowohl von den Fachinhalten als auch methodisch-didaktisch eine grosse Herausforderung dar. Hinzu kommt, dass einige entscheidende Pfeiler noch nicht definiert sind; darüber sollte vor Inkrafttreten Klarheit herrschen. Zum Beispiel:

- Sprachenfrage: Die Frage, ob eine oder zwei Fremdsprachen, davon eine Landessprache, unterrichtet werden, ist auch kultur- und staatspolitisch heikel; die entsprechend Vernehmlassung läuft noch und ist dann noch auszuwerten.

- Berufsmaturität: Bisher war die Berufsmaturität in die Ausbildung integriert. Wie das in Zukunft sein soll, und wie die neue Bildungsverordnung mit der Berufsmaturitätsverordnung in Einklang zu bringen ist, bleibt noch völlig unklar. Dabei ist die Berufsmaturität als Zubringer zu den Fachhochschulen ein entscheidender Erfolgsfaktor für unser Berufsbildungssystem.

Gewichtige Branche, wie die Banken, haben grösste Bedenken zum Zeitplan. Zu beachten ist, dass die Reform vor allem den Unterricht an den Berufsfachschulen betrifft, womit die Umsetzungsverantwortung bei den Kantonen liegt. Und hier ist das Bild klar: Eine überwiegende Mehrheit der Kantone bzw. der an der Vernehmlassung teilnehmenden kantonalen Berufsbildungsämter spricht sich für eine Verschiebung des Inkrafttretens um ein Jahr, somit auf den 1. Januar 2023, aus. Damit wäre zeitlich auch die Gleichstellung der betrieblich organisierten Grundbildung mit den schulisch organisierten Grundbildungen erreicht, welche ab 1. Januar 2023 der neuen Verordnung unterstehen. Nur dieser Zeitplan ermöglicht, die offenen Fragen sorgfältig zu klären und zu entscheiden, sowie anschliessend eine ausreichende Zeit, um die Vorbereitung und Schulung der Lehrpersonen zu organisieren. Dass diese die Reform entsprechend mittragen und umsetzen können, ist eine Gelingensbedingung.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

In der Anhörung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zum Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ haben sich die Organisationen der Arbeitswelt für die ursprünglich geplante Einführung 2022 ausgesprochen, während die Kantone und Berufsfachschulen mehrheitlich eine Einführung auf das Schuljahr 2023/24 forderten.

Nach umfassenden Gesprächen mit den Verbundpartnern und angesichts der erfolgreich angelaufenen Umsetzungsmassnahmen hat das SBFI entschieden, die Inkraftsetzung von Bildungsverordnung und Bildungsplan auf Anfang 2023 festzulegen und diese im August 2021 zu erlassen. Dieser Entscheid wurde von den Verbundpartnern Anfang Juni publiziert. Mit diesem Vorgehen wird die für alle Akteure der kaufmännischen Grundbildung erforderliche Planungssicherheit gewährleistet und genügend Zeit für eine erfolgreiche Umsetzung gewährt, so dass ab Lehrbeginn Sommer 2023 nach den neuen Grundlagen ausgebildet werden kann. Damit wurde auch das Anliegen dieser Motion bereits erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.