21.3665 · Interpellation · 2021-06-09
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass gesetzlicher Handlungsbedarf besteht?
2. Welche Rahmenbedingungen müssen zur Anpassung einer gesicherten Finanzierung und zur Erreichung der Klimaziele geschaffen werden?
3. Wie sieht die Überbrückung aus, bis die neuen Rahmenbedingungen sichergestellt sind?
4. Ist geplant, externe Expertinnen und Experten in diesen Prozess einzubeziehen?
Begründung
Der Binnengüterverkehr in der Schweiz befindet sich seit Jahren, auch unabhängig der Covid-19-Situation, in einer sehr schwierigen Lage. Der Gütertransport auf der Schiene sollte 2015 mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes gestärkt werden, indem für diesen mit neuen Instrumenten langfristig attraktive Fahrrechte (Trassen) gesichert werden und die Kantone und die Branche besser in den Planungsprozess für den Gütertransport einbezogen wurden. Gleichzeitig wurde gesetzlich festgelegt, dass der Gütertransport auf der Schiene grundsätzlich eigenwirtschaftlich sein soll. Zudem wurde die SBB nicht von der gesetzlichen Pflicht entbunden, Güterverkehr als Kernaufgabe anzubieten. Auf ein Verlagerungsziel analog zum alpenquerenden Güterverkehr wollte der Gesetzgeber im Binnen- und Import/Exportverkehr verzichten. Heute liegen die Erfahrungen damit auf dem Tisch. Mit der Eigenwirtschaftlichkeit, wie es das aktuelle Gütertransportgesetz vorsieht, kann die Bahn die Verlagerung zur Erreichung der Klimaschutzziele nicht bewerkstelligen und den Bedürfnissen der Wirtschaft, der Regionen und der Politik nicht gerecht werden.
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Mit Annahme der Motion 20.3222 "Bahngüterverkehr und Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstosses" ist der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Massnahmenplan zu unterbreiten, mit dem er darlegt, wie der Bahngüterverkehr und multimodale Logistiklösungen stärker an die Senkung des CO2-Ausstosses im Güterverkehr beitragen können. Das Postulat 21.3198 "Gütertransport. Warum nicht die bestehenden Eisenbahnanlagen besser nutzen?" fordert vom Bundesrat einen Bericht über die Entwicklung des Gütertransports in der Schweiz und eine Prüfung von Massnahmen, welche die Verlagerung des Gütertransports von der Strasse auf die Schiene begünstigen könnten. Diese Aufträge erfordern eine grundlegende Standortbestimmung zum Güterverkehr in der Schweiz und eine politische Grundsatzdiskussion darüber, wie der Schienengüterverkehr der Zukunft aussehen und welche Rolle SBB Cargo dabei spielen soll. Erst nach Erarbeitung einer fundierten Auslegeordnung kann geklärt werden, ob und welche Rahmenbedingungen anzupassen sind.
3. Gemäss Artikel 9 Absatz 1 Gütertransportgesetz (GüTG) könnten Kantone Angebote des Güterverkehrs auf der Schiene bestellen. Sofern nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, muss SBB Cargo ihre Leistungen eigenwirtschaftlich erbringen. Anpassungen am Angebot sind daher nicht auszuschliessen. Aufgrund der in Verbindung mit der Motion 20.3222 anstehenden politischen Standortbestimmung sieht SBB Cargo für die Jahre 2021 und 2022 von wesentlichen Abbaumassnahmen ab, die zu einem dauerhaften Verlust von Transportvolumen auf der Schiene führen.
4. Zur Erarbeitung des obgenannten Massnahmenplanes werden externe Experten einbezogen. Neben Fachexperten und Branchenexperten sollen insbesondere die Kantone zur Mitwirkung eingeladen werden, da die raumplanerische Abstimmung ein wesentliches Element der Beurteilung möglicher Stossrichtungen sein wird.
Antwort des Bundesrates.