21.3853 · Interpellation · 2021-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die SARS-2-Pandemie hat im Healthcare-Umfeld 2020 und 2021 zu überdurchschnittlichen Belastungen für alle geführt. Zudem ist heute weitgehend unbestritten, dass die Aerosolübertragung ein wesentlicher Übertragungsweg ist und daher eine gute Luftqualität in Innenräumen einen entscheidenden Einfluss auf die Gesundheit hat. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Berufskrankheitsfälle erfolgten 2019, 2020 und 2021 im Healthcare-Umfeld (Spitäler, Pflegeheime, etc.) und mit welchen Erkrankungen?
2. Wie viele Personen, die im Healthcare-Umfeld tätig sind, haben sich 2020 und 2021 mit SARS-CoV-2 infiziert? Werden die entsprechenden Rohdaten publiziert und wann?
3. Wie viele davon wurden hospitalisiert, wie viele sind verstorben und wie viele werden als Long-Covid-Fälle geführt? Werden die entsprechenden Rohdaten publiziert und wann?
4. Wurde/wird in Spitälern und Pflegeeinrichtungen die Luftqualität (CO2, Feuchte und Temperatur) spezifisch im Hinblick auf SARS-CoV-2 gemessen?
5. Wenn ja, seit wann, durch wen und wie/wo im Detail und welche Werte wurden gemessen? Wenn nein, warum wurde nicht gemessen?
6. Wie lauten die Richtlinien für Belüftungen (Raumluft) im Healthcare-Umfeld und werden sie eingehalten bzw. wie wird im Detail sichergestellt, dass diese Richtlinien eingehalten und kontrolliert werden und liegen Zahlen der durchgeführten Kontrollen vor?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Sammelstelle der Statistik der Unfallversicherung UVG (SSUV) erstellt die einheitlichen Unfallstatistiken aufgrund der von den Versicherern gelieferten Daten. In der Statistik zu den Berufskrankheitsfällen (BK-Fälle) sind die Jahreszahlen jedoch nur bis 2018 erfasst und ausgewertet. Weiter liegen Zahlen für die Suva-versicherten Betriebe vor. Die Suva versichert jedoch nur einen kleinen Teil der Betriebe des Gesundheitswesens und ihre Zahlen repräsentieren vor allem Betriebe im Kanton Basel (Total ca. 13 000 Beschäftigte von ca. 200 000 Beschäftigten im gesamten Gesundheitswesen). Der Grossteil der Betriebe des Gesundheitswesens ist bei anderen Versicherern gemäss Art. 68 UVG versichert.
Bis 2019 wurden in den Suva-versicherten Betrieben des Gesundheitswesens jeweils ca. 300 BK-Fälle pro Jahr beobachtet. Bei den meisten BK-Fällen in der Gruppe der Infektionskrankheiten handelte es sich um Tests, z.B. nach Nadelstichverletzungen, sowie um Umgebungsuntersuchungen wegen möglicher Kontakte zu einem Tuberkulose-Patienten oder einer Tuberkulose-Patientin oder anderen potentiellen Infektionsquellen. BK-Fälle aufgrund tatsächlich manifester Infektionen sind sehr selten. Im Jahr 2020 registrierte die Suva bei den Suva-versicherten Betrieben des Gesundheitswesens ca. 1400 BK-Fälle. Die Suva geht davon aus, dass diese zusätzlichen ca. 1100 BK-Fälle auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Wie gross der Anteil der tatsächlich manifesten Infektionen war, lässt sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Daten nicht sagen. Für das Jahr 2021 liegt noch keine Auswertung vor.
2. Eine Frage auf dem Formular des klinischen Befundes lautete, ob die Infektion nach einem Kontakt bei der Arbeit als Medizinal- oder Pflegeperson erfolgt war. Eine zweite Frage lautete, ob die infizierte Person einen Medizinal- oder Pflegeberuf ausübt. In vielen Fällen blieben diese beiden Fragen unbeantwortet. Ausserdem waren die eingegangenen Antworten oft inkohärent. Daher sind diese Daten nicht verwertbar, und die gewünschte Statistik liegt nicht landesweit vor.
3. Aufgrund der oben erwähnten sehr schlechten Datenqualität liegen keine solchen Statistiken vor. Ausserdem werden die Langzeitfolgen von Covid-19 vom obligatorischen Meldesystem nicht erfasst, da dies eine Weiterverfolgung der Fälle erfordern würde.
4.-6. Gemäss Artikel 4 der Covid-19-Verordnung besondere Lage (SR 818.101.26) müssen öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen. Für Spitäler, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und (Gesundheits-)Fachpersonen, die Covid-19 Patientinnen und Patienten behandeln, gibt es spezifische Empfehlungen der Swissnoso in Bezug auf Schutzmassnahmen - darunter fällt ebenfalls die Verbesserung der Belüftung von Räumen. Diese ergänzen die Richtlinie SWKI VA105-01 Raumlufttechnische Anlagen für medizinisch genutzte Räume. Weiter macht das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in seinem "Covid-19-Merkblatt für Arbeitgeber" ausdrücklich auf die ausreichende Lüftung von Arbeitsräumen als technische Massnahme aufmerksam. Artikel 6 des Arbeitsgesetzes (ArG, SR 822.11) verpflichtet die Arbeitgeber, den Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeitenden sicherzustellen. In den Wegleitungen zum Arbeitsgesetz (z.B. ArGV 3 Artikel 16 und 17) werden Vorgaben für das Raumklima und die Lüftung gemacht. Schliesslich sind die kantonalen Arbeitsinspektionen zuständig, den Gesundheitsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vollziehen. Da Spitäler und Pflegeeinrichtungen in der Schweiz in der Zuständigkeit der Kantone liegen, kann der Bund hier nicht weiter regulieren oder Kontrollen anordnen.
Antwort des Bundesrates.