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21.3895 · Interpellation · 2021-06-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Heute existiert eine Vielzahl verschiedener Familienformen. Neben der traditionellen bürgerlichen Kleinfamilie gibt es in der Schweiz gemäss dem aktuellen Familienbericht 16 Prozent Einelternhaushalte, 13 Prozent Patchworkfamilien und 0,1 Prozent Regenbogenfamilien. Trotzdem werden multilokale Familien in der Statistik nicht ausreichend abgebildet, weil die Erhebung einer Haushaltlogik folgt und haushaltübergreifende Formen vernachlässigt.

Multilokal lebende Familie sind Familien, in denen das Kind regelmässig in verschiedenen Haushalten lebt und dabei zwischen verschiedenen (biologischen oder sozialen) Elternteilen hin und her pendelt. Hintergründe hierfür gibt es viele: Seien es Familienkonstellationen nach Trennung, neu zusammengesetzte Patchworkfamilien, Familien gleichgeschlechtlicher Eltern, LATs (living apart together-Paare mit Kindern) und weitere. Allen Modellen ist gemeinsam, dass Elternschaft und Verantwortung für Kinder haushaltsübergreifend und unter Umständen von mehreren Erwachsenen übernommen wird. Gemäss einer Studie des Büro Bass von 2018 ("Kinder in multilokalen Familienkonstellationen - Sekundärdatenanalysen") leben in knapp einem Fünftel der Familienhaushalte mit minderjährigen Kindern nicht beide biologischen Eltern mit diesen zusammen, sodass eine multilokale Familienkonstellation besteht. Dies entspricht schweizweit rund 150 000 Haushalten mit 227 000 Kindern.

Nicht nur die Statistik ist am traditionellen Familienbild orientiert, auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Leistungen der öffentlichen Hand für Familien basieren auf bestimmten Familienformen, welche die Vielfalt der Lebensformen nicht adäquat berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die aktuellen Erhebungskategorien die Situation der Familien - auch der multilokalen - angemessen abbildet?

2. Welche Anpassungen bräuchte es, um die gelebten vielfältigen Familienformen statistisch zu berücksichtigen?

3. Wo sieht der Bundesrat gesetzlichen Anpassungsbedarf im Sinne der Rechtsgleichheit, damit die Rahmenbedingungen für Familien zivilstands-, rollen- und geschlechtermodellunabhängig sind und somit allen gelebten Familienformen gerecht werden (z.B. Familien-, Sozialversicherungs-, Erb- und Adoptionsrechts)?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1 und 2: Als bestehende und periodisch aktualisierte Quellen stehen die Strukturerhebung (SE) und die Erhebung zu Familien und Generationen (EFG) des Bundesamts für Statistik (BFS) zur Verfügung. Die SE erlaubt damit differenzierte Auswertungen zu den verschiedenen Familientypen. Insbesondere lässt sich eruieren, in wie vielen Haushalten biologische Eltern minderjähriger Kinder nicht zusammenleben, also potenziell multilokale Familienkonstellationen bestehen. Ob die Kinder dann auch tatsächlich multilokal leben, also regelmässig im Haushalt beider getrenntlebender Eltern sind, lässt sich dieser Datenquelle jedoch nicht entnehmen. Deutlich mehr Informationen über Familienbeziehungen und Kontakthäufigkeiten über die Haushaltgrenzen hinaus liefert die EFG. Der Nachteil dieser Quelle ist, dass trotz einer Stichprobe bei über 10'000 Personen, die damit beobachtbaren Fälle zu multilokalen Familienkonstellationen eher klein sind. Das wirkt sich aus auf die Resultate, die dadurch mit einer gewissen statistischen Unsicherheit behaftet sind.

2021 wird im Rahmen der Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) des BFS erstmals ein europäisch koordiniertes Zusatzmodul zur Wohnsituation von Kindern mit getrenntlebenden Eltern und in Patchworkfamilien erhoben. Diese Daten stehen voraussichtlich 2023 zur Verfügung.

Zur Verbesserung der Aussagekraft müsste die Stichprobe der EFG deutlich erhöht werden, was deutlich erhöhte Kosten und eine weitere Belastung der Befragten bewirken würde.

Zu 3: Der Bundesrat ist sich bewusst, dass noch wenig Wissen zu multilokalen Familienarrangements in der Schweiz vorhanden ist. Aktuell ist ein Forschungsprojekt des Marie Meierhofer-Instituts für das Kind in Zusammenarbeit mit der Universität Zürich, den Kantonen Zürich und Waadt sowie der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen im Gange. Das Projekt erforscht mittels quantitativer und qualitativer Befragungen von Betroffenen in drei Landesteilen der Schweiz das Aufwachsen von rund 90'000 Kindern, welche in verschiedenen Haushalten leben. Im Fokus der Untersuchung stehen Kinder ab 3 Jahren und ihre Bezugspersonen. Mit zwei sich ergänzenden Teilprojekten wird u.a. untersucht, wie diese multilokalen Familienkonstellationen rechtlich abgesichert werden könnten und welche Rahmenbedingungen förderlich bzw. hinderlich sind. Ein Bericht zu den Ergebnissen der Studie ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Erst gestützt darauf wird der Bundesrat allfälligen Handlungsbedarf ableiten können.

Antwort des Bundesrates.

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