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Verbot entgeltlicher Lobbyarbeit. National- und Ständeräte sind unbestechliche Volksvertreter, der Betrieb von Lobbybüros ist nicht ihre Aufgabe

21.3949 · Motion · 2021-06-18

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Um zu verhindern, dass National- und Ständeräte ihr parlamentarisches Mandat zum privaten Nutzen missbrauchen, wird die entgeltliche Interessenvertretung für Dritte (Lobbyarbeit) untersagt. Eine Widerhandlung muss sanktioniert werden können: Empfangene verbotene Zuwendungen können einkassiert werden und Bussgelder sollen ausgesprochen werden können.

Begründung

Skrupelloser Lobbyismus und Geltungssucht können die Integrität von National- und Ständerat beschädigen. Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von Parlamentariern, welche sogar noch einen Schritt weitergehen und gleich ein eigenes Lobbybüro betreiben - oft getarnt als PR- und Kommunikationsfirma. Dies widerspricht diametral Sinn und Zweck eines Milizparlaments. Die Lobbybüro-Betreiber sind nichts anderes als Berufspolitiker, die ihr Mandat geschickt zur Vermögensmaximierung nutzen. Die geltenden Regeln müssen daher verbessert werden. Es ist notwendig, National- und Ständeräten zu verbieten, entgeltliche Lobbytätigkeiten auszuüben, um keinen Zweifel daran aufkommen zu lassen, dass Abgeordnete ihr Mandat zum privaten Nutzen missbrauchen könnten. Bislang ist nach Korruptionsstrafrecht lediglich verboten, Geld und geldwerte Leistungen für die Vertretung von Interessen anzunehmen. Der Glaubwürdigkeit der Schweizer Politik schadet jedoch auch, wenn Politiker ausserhalb des Parlaments als Lobbyisten auftreten und Lobbyagenturen betreiben.

Antrag des Bundesrates

Das Büro beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Thema Lobbyismus im Parlament und bei Ratsmitgliedern ist seit mehreren Jahren ein Thema verschiedener parlamentarischer Vorstösse und Initiativen.Einige betrafen die Zutrittsregelung und Akkreditierung: - 15.433 n pa. iv. (Caroni) Moret Isabelle. Transparenz über die Mandate von Lobbyisten im Bundeshaus - 15.438 s pa. iv. Berberat. Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament - 15.464 n pa. iv. Fraktion G. Transparenz über das Lobbying via Tages-Zugangsbewilligungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier - 15.3453 n Mo. Reimann Lukas. Eidgenössische Räte. Transparentes Lobbyregister.Andere betrafen die Offenlegungspflichten und die Transparenz bei der Entschädigung der Ratsmitglieder: - 14.472 n pa. iv. Streiff. Mehr Transparenz bei der Offenlegung der Interessenbindungen von Ratsmitgliedern- 15.437 n pa. iv. Keller Peter. Register der Interessenbindungen. Unterscheidung von ehrenamtlichen und bezahlten Tätigkeiten- 15.441 n pa. iv. Keller Peter. Offenlegungspflicht für Einkünfte aus Tätigkeiten, die unter die Offenlegungspflicht (Interessenbindungen) fallen- 15.446 n pa. iv. Keller Peter. Freiwillige Deklaration ehrenamtlicher und bezahlter Tätigkeiten, die unter die Offenlegungspflicht (Interessenbindungen) fallen- 15.449 n pa. iv. Fraktion S. Transparenz der Einkünfte und Interessenbindungen der Parlamentsmitglieder- 15.452 n pa. iv. Masshardt. Mehr Transparenz. Regelung bei Spenden- 15.463 n pa. iv. Fraktion G. Parlamentarische Interessenbindungen mit der Angabe der finanziellen Entschädigungen ergänzen - 18.476 n pa. iv. Reynard. Für eine transparentere Offenlegung der Interessenbindungen von Parlamentsmitgliedern.Andere bezogen sich auf die Ausstandpflichten bzw. die Unvereinbarkeitsregelungen von Ratsmitgliedern: - 14.445 n pa. iv. Steiert. Unvereinbarkeit zwischen Parlamentsmandat und behördlichem Mandat. Keine unnötigen Ausnahmen- 15.467 n pa. iv. Bertschy. Ausstandspflicht für Ratsmitglieder mit direkten finanziellen Eigeninteressen in Kommissionssitzungen- 17.3927 n Mo. Reimann Lukas. Keine Macht den Prämienerhöhungs-Lobbyisten.Einige dieser Anliegen wurden vor drei Jahren im Rahmen der Beratung zu Artikel 11 des Parlamentsgesetzes intensiv diskutiert (16.457 Pa. Iv. SPK-N. Verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts) und sind zumindest teilweise aufgenommen und umgesetzt worden. Aktuell erarbeitet die Staatspolitische Kommission des Ständerats einen Entwurf zur parlamentarischen Initiative 19.414 Rieder. Verbot der Annahme von bezahlten Mandaten im Zusammenhang mit der Einsitznahme in parlamentarischen Kommissionen. Das Büro ist der Auffassung, dass die Diskussion über ein Verbot von entgeltlichen Lobbytätigkeiten für Ratsmitglieder, wie es der Motionär vorschlägt, im Rahmen dieses Gesetzgebungsprojekts geführt werden soll und empfiehlt ihm, das Anliegen über den Antragsweg einzubringen oder, wenn das nicht möglich ist, eine parlamentarische Initiative dazu einzureichen.

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