21.4213 · Motion · 2021-09-30
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlage für ein auf dem Immunitätsstatus basierenden Zertifikat zu schaffen, das nur im Inland gültig wäre, alternativ zum EU-kompatiblen 3G Nachweis.
Begründung
Viele Experten vertreten die Ansicht, dass eine Genesung besser gegen Covid-19 schützt als eine Impfung. Entsprechend wird ausgeführt, dass eine natürliche Infektion zu einer breiteren Immunantwort gegen mehr Virusbestandteile führt als eine Impfung. Demgegenüber geht der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 21.3719 davon aus, dass sich die Schutzwirkung nach einer durchgemachten Krankheit stetig verringert. Weitgehend unbestritten ist, dass die Schutzwirkung der Impfungen im Zeitverlauf nachlässt. Namentlich der Impfschutz von mRNA-Impfungen soll abnehmen. Die von Fachkreisen geforderten wiederkehrenden Booster-Impfungen stossen bei vielen Geimpften auf Ablehnung. Der deutsche Virologe Christian Drosten ist der Meinung, dass gesunde Geimpfte mit einer Ansteckung besser geschützt seien als mittels Booster-lmpfungen.
Daher wäre es sinnvoll, geimpften und genesenen Personen sowie Personen ohne Genesungsnachweis halbjährlich geeignete Tests zum Nachweis des Immunstatus kostenlos zur Verfügung zu stellen und ihnen bei entsprechendem Nachweis der Immunität ein sechsmonatiges, schweizweit gültiges Covid-Zertifikat auszustellen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss neustem Forschungsstand darf mittlerweile von einer guten Schutzwirkung der durch eine Infektion mit dem Coronavirus erworbenen Immunität vor schwerer Erkrankung ausgegangen werden. Der Bundesrat hat deshalb am 3. November 2021 beschlossen, dass Personen mit positivem Antikörpertest (serologischer Test) ein in der Schweiz gültiges Covid-Zertifikat erhalten können. Die Gültigkeitsdauer dieser Genesungszertifikate ist auf 90 Tage beschränkt, es kann jedoch nach einem nochmaligen positiven Antikörpertest erneuert werden. Das Anliegen der Motion wurde folglich bereits umgesetzt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.