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UBS-Korruptionsfall in Papua-Neuguinea. Wie verhindert der Bundesrat einen dramatischen Imageschaden für die Schweiz?

21.4458 · Interpellation · 2021-12-15

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Februar 2014 hat die UBS einen Kredit von 945 Millionen an Papua Neuguinea vergeben, womit der Inselstaat Aktien der Ölfirma "Oil Search" kaufte. Kurze Zeit später sank der Ölpreis. Papua Neuguinea musste die Aktien mit einem Verlust in der Höhe von 432 Millionen verkaufen. Dies entspricht 70 Prozent des Gesundheitsbudgets des Landes. Die Ombudsmann-Kommission des Landes kam zum Schluss, dass mit dem Geschäft vermutlich gegen 15 Gesetze verstossen wurde. Der Kredit hätte dem Parlament vorgelegt werden müssen. Derzeit untersucht eine unabhängige Untersuchungskommission den Fall.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Steht der Bundesrat in Kontakt mit der UBS und der Regierung Papua Neuguineas bezüglich des Kreditgeschäfts? Welche Haltung vertritt er? Unterstützt die Schweiz Papua Neuguinea im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens bzw. hat der Bundesrat eine Ermächtigung dazu erteilt?

2. Die FINMA kommunizierte, mit der UBS bezüglich des fragwürdigen Kreditgeschäfts in Kontakt zu stehen. Worin bestehen diese Kontakte?

3. Haben die Verletzung von Aufsichtspflichten durch Schweizer Behörden und/oder Schweizer Gesetzeslücken das Kreditgeschäft begünstigt?

3. Falls die unabhängige Untersuchungskommission Papua Neuguineas zum Schluss kommt, dass mit dem Kreditgeschäft gegen die Verfassung oder gegen Gesetze verstossen wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die UBS gegen Schweizer Aufsichtsrecht verstossen hat. Würde die Schweiz Papua Neuguinea in diesem Fall umfassend Rechtshilfe leisten? Würde der Bundesrat (gesetzgeberische) Massnahmen einleiten?

5. Bundesrat Maurer sprach in der Antwort auf die Frage 19.5074 Sommaruga davon, dass "das bestehende Dispositiv zur Bekämpfung der Finanzkriminalität inklusive der Korruption wirksam ist". Teilt der Bundesrat diese Auffassung auch im Falle einer Verletzung der Sorgfaltspflichten der UBS in Papua Neuguinea?

6. Sieht der Bundesrat gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufgrund zahlreicher ähnlicher Fälle, in denen Banken der Verletzung der Sorgfaltspflicht bezichtigt werden, um Finanzintermediäre in ihren Geschäften stärker zur Verantwortung zu ziehen?

7. Wie beurteilt der Bundesrat den Schaden, den die UBS mit ihrem Gebaren in Papua Neuguinea verursacht hat? Sieht er dadurch einen einhergehenden Reputationsschaden für die Schweiz als Ganze

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat steht diesbezüglich weder mit der UBS noch mit Papua-Neuguinea in Kontakt. Es obliegt der FINMA, den Kontakt mit den beaufsichtigen Instituten zu aufsichtsrechtlich relevanten Fragen zu unterhalten. Was Kontakte mit den Behörden von Papua-Neuguinea betrifft, so wurde bisher weder eine Anfrage an die Schweiz gerichtet, noch gab es eine offizielle Kontaktnahme zu diesem Fall.

2. / 3. Es sei auf die Antwort von Bundesrat Ueli Maurer zu Frage 19.5074 verwiesen. Der Bundesrat kann zum heutigen Zeitpunkt keine darüber hinausgehenden Informationen geben.

4. Gestützt auf das Rechtshilfegesetz (IRSG) kann die Schweiz grundsätzlich mit jedem Staat im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen zusammenarbeiten. Im Falle eines Ersuchens aus Papua-Neuguinea würde dieses von den zuständigen Stellen geprüft und darüber entschieden, ob im Einzelfall eine Rechtshilfezusammenarbeit möglich wäre. Das EFD steht im Übrigen in einem ständigen Austausch mit der FINMA u.a. auch zur regelmässigen Beurteilung des regulatorischen Rahmens.

5. Der Bundesrat ist weiterhin der Ansicht, dass das bestehende Dispositiv zur Bekämpfung der Finanzkriminalität inklusive Korruption wirksam ist. Zu konkreten Einzelfällen kann er sich nicht äussern.

6. Es sei auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat 21.3893 ("Schlanke Werkzeuge, um höchste Finanzmarktkader besser in die Pflicht zu nehmen") verwiesen.

7. Integrität ist für den Schweizer Finanzplatz ein international zentraler Aspekt. Der Bundesrat wird die Entwicklung weiterhin verfolgen.

Antwort des Bundesrates.

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