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Meeresschutz ist Artenschutz. Wie stellt sich der Bundesrat zum Hochseeschutzabkommen?

21.4466 · Interpellation · 2021-12-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die nächste UN-Verhandlung (IGC4) zum Hochseeschutzabkommen soll im März 2022 stattfinden. Die Schweiz hat sich mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga im September mit dem Leader's Pledge for Nature zur Finalisierung eines ambitionierten Hochseeschutzabkommen bei den nächsten UN-Verhandlungen verpflichtet.

In der Antwort auf die Interpellation 21.3755 "Welche Rolle kann das Binnenland Schweiz bei der Erarbeitung des UNO-Hochseeschutzabkommens spielen?" hat der Bundesrat von einer "Beteiligung" der Schweiz an den UN-Verhandlungen gesprochen, liess jedoch einige Fragen unbeantwortet, weshalb hier nochmals nachgefragt wird:

1. Bis wann wird der Bundesrat diese "Beteiligung" präzisieren?

2. Wird dies noch vor dem Beginn der Verhandlungen erfolgen und wie wird dies kommuniziert?

3. Welches sind die Kernelemente, welche der Bundesrat als notwendig erachtet, um ein ambitioniertes Hochseeschutzabkommen zu erreichen?

4. Welche Teile der marinen Artenvielfalt möchte der Bundesrat dem UN-Treaty unterstellt sehen und welche nicht?

5. Wird die Schweiz ihre Haltung aktiv in die Verhandlungen einbringen und diesen zum Durchbruch verhelfen?

Stellungnahme des Bundesrates

1, 2 und 5) Der Bundesrat hat im August 2018 die Teilnahme der Schweiz an den Verhandlungen über ein internationales Instrument genehmigt. Dieses Instrument soll die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt in Meeresgebieten ausserhalb der nationalen Gerichtsbarkeit regeln. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist in diesen Verhandlungen federführend. 2018 und 2019 hat die Schweiz bereits an drei Verhandlungsrunden teilgenommen. Sie beteiligt sich aktiv an den Verhandlungen und hat anerkanntermassen konstruktive und ambitionierte Beiträge eingebracht.

3) Aus der Sicht des Bundesrates gibt es vier Kernelemente. Erstens muss das neue Abkommen ein integriertes und kohärentes Vorgehen in den betreffenden Meeresgebieten sicherstellen und zur Verbesserung der Gouvernanz beitragen. Derzeit gibt es eine Vielzahl von Instrumenten zum Schutz der Meere, jedoch ohne ausreichende Abstimmung und Zusammenarbeit, um die Nachhaltigkeit der biologischen Vielfalt der Meere in internationalen Gewässern zu gewährleisten.

Zweitens müssen der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Hochsee über gebietsspezifische Bewirtschaftungsinstrumente erfolgen, unter anderem durch die Errichtung von Meeresschutzgebieten und deren kohärente Vernetzung, namentlich entlang der Wanderrouten beziehungsweise mit Laichgebieten.

Drittens befürwortet die Schweiz einen Rahmen für Umweltverträglichkeitsprüfungen im Hinblick auf Tätigkeiten, die die Meeresbiodiversität in Gebieten ausserhalb der nationalen Gerichtsbarkeit beeinträchtigen können. Dieser Rahmen sollte für Küstenstaaten und Binnenländer gleichermassen gelten.

Der vierte Aspekt, der für die Schweiz im Hinblick auf die Meeresgebiete ausserhalb der nationalen Gerichtsbarkeit wichtig ist, betrifft eine allfällige Regelung des Zugangs zu den genetischen Ressourcen und der Aufteilung der Vorteile, die aus ihrer Nutzung erwachsen. Die Schweiz befürwortet insbesondere ein System, welches die Forschung auf weltweiter Ebene erleichtert und zum Erhalt und zur nachhaltigen Nutzung dieser Ressourcen beiträgt.

4) Das Abkommen soll für die gesamte biologische Vielfalt der Meeresgebiete ausserhalb der nationalen Gerichtsbarkeit gelten.

Antwort des Bundesrates.

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