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Schaffung von Anreizen, um neue Antibiotika in der Schweiz zu entwickeln und auf den Markt zu bringen

21.4539 · Motion · 2021-12-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Zentrum für Antibiotikaresistenzen, dem Roundtable Antibiotics und der Pharmaindustrie Anreize zu schaffen und einzuführen, um neue Antibiotika in der Schweiz entwickeln und auf den Markt bringen zu können.

Begründung

Antibiotikaresistenzen führen in der Schweiz bereits heute zu etwa 300 Todesfällen pro Jahr, in Europa sind es 30 000.

Krankheiten, deren Verlauf bisher nicht lebensbedrohend war, weil Antibiotika eingesetzt werden konnten, können wegen fehlender Wirksamkeit herkömmlicher Antibiotika tödlich enden.

Obwohl sich die Wissenschaft stark bemüht, Gegenmassnahmen zu treffen, gibt es noch keine zufriedenstellende Lösung des Problems im Inland. Die forschende Pharmaindustrie muss gewonnen werden, um in der Schweiz wirksame neue Heilmittel entwickeln und auf den Markt bringen zu können. Dazu braucht es die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, den bestehenden Institutionen Roundtable Antibiotics, dem Zentrum für Antibiotikaresistenzen und der Pharmabranche.

Die Pandemie hat uns gezeigt, dass Kooperationen, die vorher nicht üblich waren, zu Erfolgen und rascher Verfügbarkeit von Abwehrmassnahmen geführt haben. Ähnliches Vorgehen scheint in diesem Bereich zielführend. Es muss gelingen, in einem Land mit den weltbesten Forschungsinstitutionen und mit bedeutenden Pharmaunternehmen eine Zusammenarbeit zu bewerkstelligen, welche geeignet ist, ein Problem, das bereits zu lange zu wenig Aufmerksamkeit auch von der Politik erhielt, einer Lösung zuzuführen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt den Forschungs- und Entwicklungsbedarf neuer Antibiotika als eine wichtige Komponente im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen. Er ist sich jedoch auch bewusst, dass die Entwicklung neuer Antibiotika bis hin zur Marktreife eine globale Herausforderung darstellt und Investitionen in Milliardenhöhe benötigt. Es gilt daher, in überstaatlichen Programmen koordiniert und gebündelt vorzugehen. Ein Fokus auf Schweizer Institutionen und Pharmaunternehmen, wie von der Motionärin gefordert, scheint vor diesem Hintergrund nicht zielführend.

Wie in der Stellungnahme zur Motion 20.4529 Fiala "Antibiotika-Forschung durch Pull-Anreize verbessern" ausführlich dargelegt, unterstützt die Schweiz international koordinierte Ansätze mit dem Ziel, Anreize für die Erforschung und Entwicklung neuer Antibiotika zu schaffen. Die Vorgehensweisen anderer Länder (beispielsweise Grossbritannien und Schweden), welche bereits neue Pull-Anreize testen, werden dabei mit Interesse verfolgt. Konkret beteiligt sich die Schweiz auf internationaler Ebene derzeit an verschiedenen Organisationen, welche die Entwicklung neuer Antibiotika koordinieren und vorantreiben. Im Speziellen sind dies die "Global Antibiotic Research and Development Partnership" (GARDP) mit Sitz in Genf und der "Global Antimicrobial Resistance Research and Development Hub" in Berlin. Die Schweiz ist bereit, sich auch weiterhin aktiv in internationalen Foren und Partnerschaften einzubringen, welche diese Thematik behandeln.

Es laufen weitere Arbeiten zur Erhöhung der Verfügbarkeit von Antibiotika in der Schweiz. Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 einen Bericht verabschiedet, in welchem verschiedene mögliche Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit in normalen Lagen dargelegt werden. Die Massnahmen werden in einer interdepartementalen Arbeitsgruppe und unter Einbezug bundesexterner Stakeholder vertieft geprüft. Eine Entscheidfindung über die zu verfolgenden Massnahmen erfolgt bis Ende 2022. Zudem liegt eine Prüfung patentrechtlicher Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Entwicklung neuer Antibiotika durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) vor.

Die Einführung weiterer Pull-Anreize, neben den bereits existierenden Marktexklusivitäten durch geistiges Eigentum, würde zudem eine grössere Anpassung des Schweizerischen Vergütungssystems für Medikamente erfordern. Da zusätzliche Anreize vermutlich mit höheren Vergütungen für Antibiotika verbunden wären, bedürfte es zunächst einer sorgfältigen Prüfung des erwarteten Kosten-Nutzen-Verhältnisses.

Wie bereits in der Beantwortung ähnlicher Vorstösse dargelegt (Postulat Béglé [19.3860], Postulat Heim [19.4291]), kann das Problem der Antibiotikaresistenzen nicht nur durch neue Antibiotika gelöst werden. Zentral für die Eindämmung der Resistenzbildung sind Massnahmen, die den sachgemässen Antibiotikaeinsatz in der Human- und Tiermedizin sicherstellen, sowie die Verfügbarkeit insbesondere auch bestehender Antibiotika. Entsprechende Massnahmen der Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) zeigen diesbezüglich erste Erfolge.

Der Bundesrat wird nach Vorliegen der Zwischenevaluation von StAR im Jahr 2023 und auf der Grundlage der Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms zur antimikrobiellen Resistenz (NFP 72) überprüfen, inwieweit zusätzliche Anstrengungen zum längerfristigen Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika notwendig sind. In diesem Zusammenhang wird auch der Bedarf für Massnahmen zur weiteren Förderung der Entwicklung neuer Antibiotika geprüft.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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