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Armut ist kein Verbrechen. Datenbeschaffung zu aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen bei Sozialhilfebezug

21.4630 · Interpellation · 2021-12-17

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Rahmen der Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes ist die Praxis der aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen mit Sozialhilfebezug strenger geworden. Die Verschärfungen betreffen potentiell alle in der Schweiz wohnhaften Ausländer:innen. In der Debatte rund um die parlamentarische Initiative 20.451, "Armut ist kein Verbrechen" hat sich gezeigt, dass nicht aus allen Kantonen verlässliche Zahlen vorhanden sind. Ohne diese Zahlen ist es aber nicht möglich, über die Notwendigkeit einer Gesetzesanpassung zu entscheiden. Ich bitte den Bundesrat, folgende Zahlen, jeweils 7 Jahre rückwirkend und in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu eruieren:

1. Wie viele Personen mit B bzw. C-Bewilligung leben in ihrem Kanton?

2. Wie viele Verwarnungsverfügungen sind hauptsächlich wegen Sozialhilfe ergangen (B und C)? Die Verwarnungen sind relevant, weil sie dazu führen, dass Betroffene sich von der Sozialhilfe abmelden, obwohl sie einen Anspruch hätten.

3. Wie viele Wegweisungsverfügungen sind hauptsächlich wegen Sozialhilfe ergangen (B und C)? Die erstinstanzlichen Verfügungen sind ebenfalls wichtig, nicht nur die effektiv erfolgten Wegweisungen. Es ist möglich, dass Betroffene im Rechtsmittelverfahren Recht bekommen, doch das Rechtsmittelverfahren ist kostenpflichtig und daher gerade für Sozialhilfebezüger nur erschwert zugänglich.

4. Wie viele Rückstufungsverfügungen sind im hauptsächlich wegen Sozialhilfe ergangen?

5. In wie vielen Fällen war das Sozialamt der Ansicht, die Schadenminderungspflicht sei erfüllt, während das Migrationsamt dennoch von verschuldetem Sozialhilfebezug ausging?

6. In wie vielen der erfassten Fälle hielt sich die Person zum Zeitpunkt der Verfügung mehr als 10 Jahre in der Schweiz auf?

Die Migrationsämter sagen, sie würden die Gründe der Verwarnungen und Wegweisungen nicht einzeln erfassen. Wenn die Zahlen noch nicht erfasst sind, müssen sie sie eben im Nachhinein erfassen. Es ist sehr einfach evaluierbar, weshalb eine Massnahme erfolgt ist. Die Gründe stehen in den Verfügungen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bestand der ausländischen Wohnbevölkerung mit einer Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung aufgeschlüsselt nach Kantonen ist unter der Ausländerstatistik auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM) bis in das Jahr 2008 abrufbar. Per 31. Oktober 2021 stellt sich der Bestand wie folgt dar:

Aufenthalter (B)Niedergelassene (C)

TotalFrauenMännerTotalFrauenMännerTotal754'011 364'021 389'990 1'409'088660'938 748'150 Aargau50'169 24'083 26'086 126'765 58'531 68'234 Appenzell A. Rh.2'751 1'284 1'467 6'162 2'841 3'321 Appenzell I. Rh.643 295 348 1'170 517 653 Basel-Land19'073 9'376 9'697 49'137 23'489 25'648 Basel-Stadt27'610 13'500 14'110 44'306 21'260 23'046 Bern56'934 27'547 29'387 109'493 51'851 57'642 Freiburg22'267 10'757 11'510 52'470 24'307 28'163 Genf65'716 33'511 32'205 116'048 55'356 60'692 Glarus3'650 1'687 1'963 6'168 2'844 3'324 Graubünden17'822 8'285 9'537 17'963 8'243 9'720 Jura3'043 1'525 1'518 7'537 3'475 4'062 Luzern29'391 13'970 15'421 48'590 22'705 25'885 Neuenburg12'557 6'074 6'483 32'860 15'218 17'642 Nidwalden2'973 1'334 1'639 3'551 1'645 1'906 Obwalden2'686 1'220 1'466 2'949 1'333 1'616 Schaffhausen6'884 3'365 3'519 14'936 7'038 7'898 Schwyz11'614 5'372 6'242 24'404 11'235 13'169 Solothurn18'079 8'404 9'675 46'698 21'899 24'799 St. Gallen38'042 17'710 20'332 87'854 40'840 47'014 Tessin27'440 13'566 13'874 69'345 32'961 36'384 Thurgau23'479 10'997 12'482 48'141 22'416 25'725 Uri2'377 1'091 1'286 2'086 963 1'123 Waadt99'589 48'913 50'676 168'084 79'096 88'988 Wallis28'539 13'829 14'710 46'763 21'685 25'078 Zug14'375 6'917 7'458 23'656 10'934 12'722 Zürich166'308 79'409 86'899 251'952 118'256 133'696

2.-3. und 5.-6. Der Vollzug des Ausländerrechts erfolgt durch die Kantone gemäss den Vorgaben des Bundesrechts. Sie sind nicht verpflichtet, die in der Interpellation aufgeführten Daten systematisch zu erfassen. Dies gilt auch für das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS).

Die bisherigen Studien und Umfragen des SEM bei den Kantonen haben gezeigt, dass eine Erhebung der gewünschten Daten nicht oder nur sehr lückenhaft möglich ist. Ein Teil der Kantone erfasst die in der Interpellation erwähnten Verfügungen nach ihren eigenen, unterschiedlichen Vorgaben. In diesen Fällen müssten die geforderten weiteren Angaben wie die Haltung der Sozialhilfebehörden oder die frühere Anwesenheitsdauer zusätzlich erhoben werden. Sofern dies möglich ist, wäre eine solche Erhebung mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Ein weiterer Teil der Kantone besitzt gar keine Informationen zu diesen Verfügungen, in diesem Fall ist eine nachträgliche Erfassung ausgeschlossen. Der Bundesrat kann daher diese Fragen nicht beantworten.

Derzeit werden die Vorbereitungsarbeiten durchgeführt für regelmässige Auswertungen zum Sozialhilfebezug von Drittstaatsangehörigen ausserhalb des Asylbereichs auf der Grundlage von verknüpften Daten der Sozialhilfeempfängerstatistik, der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) sowie des ZEMIS. Sie betreffen insbesondere ihre Anzahl, die ursprünglichen Zuwanderungsgründe, die Staatsangehörigkeit sowie die Entwicklung des Sozialhilferisikos mit der Dauer des Aufenthalts. Dies entspricht dem Beschluss des Bundesrates vom 15. Januar 2020 zur Umsetzung des Berichts "Kompetenzen des Bundes im Bereich der Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten" vom Juni 2019 (Postulat der Staatspolitischen Kommission des Ständerates, 17.3260). Zudem werden ab Mitte 2022 mit der Erweiterung des Schengener-Informationssystems (SIS) alle rechtskräftigen Wegweisungen wegen des Bezugs von Sozialhilfe im ZEMIS erfasst.

4. Aus dem ZEMIS ist ersichtlich, dass vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Oktober 2021 449 Rückstufungen von Niederlassungsbewilligungen angeordnet wurden bei insgesamt 1 409 088 Ausländerinnen und Ausländern, die am 31. Oktober 2021 im Besitz einer Niederlassungsbewilligung waren. Der Grund für die Rückstufung wird im ZEMIS jedoch nicht erfasst.

Antwort des Bundesrates.

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