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21.513 · Parlamentarische Initiative · 2021-12-13

Justiz- und Polizeidepartement

Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Wortlaut

Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:

Diskriminierung und Aufruf zu Hass

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft,

wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung dieser Personen oder Personengruppen gerichtet sind,

wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,

wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexuellen Orientierung oder ihrem Geschlecht gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,

wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht verweigert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Begründung

In der Debatte rund um die Erweiterung des Artikels 261bis StGB, die durch die parlamentarische Initiative Reynard 13.407 angestossen wurde, war ein Thema, ob neben der sexuellen Orientierung auch Diskriminierung und Aufrufe zu Hass aufgrund des Geschlechts aufgenommen werden sollen. Das Parlament verzichtete schliesslich darauf. Gewalt und Hass gegen Frauen ist leider weit verbreitet: Eine Aufnahme von "Geschlecht" in Artikel 261bis StGB würde ein klares Signal aussenden, dass Aufrufe zu Gewalt und Hass aus Gründen des Geschlechts ebenso wenig toleriert wird wie Gewaltaufrufe aus rassistischen, antisemitischen oder homophoben Gründen. Die Aufnahme von "Geschlecht" entspricht auch Artikel 8 der Bundesverfassung, wo klar festgehalten ist, dass niemand aufgrund des Geschlechts diskriminiert werden darf.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 06.12.2023

Nationalrat will Anti-Sexismus-Strafnorm verankern
Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts sollen strafbar werden. Dieser Meinung ist der Nationalrat. In seinen Augen stellt Sexismus eine inakzeptable Verletzung der Menschenwürde dar, die strafbar sein sollte.

Die grosse Kammer hat am Mittwoch sechs gleichlautenden parlamentarischen Initiativen aus den Reihen der SP, Grünen, GLP, Mitte, FDP und EVP Folge gegeben - mit 123 zu 65 Stimmen. Als nächstes beschäftigt sich die zuständige Ständeratskommission damit. Sie hatte den Initiativen im vergangenen Mai mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung nicht zugestimmt.

Der Nationalrat ist anderer Meinung: Er verlangt eine Ergänzung des Artikels 261bis des Strafgesetzbuches, der sogenannten Anti-Rassismus-Strafnorm. Konkret soll der Artikel mit dem Wort "Geschlecht" ergänzt werden. Verstösse dagegen sollen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Gewalt und Hass gegen Frauen seien leider weit verbreitet, sagte Jacqueline de Quattro (FDP/VD). Eine Erweiterung der Strafnorm würde aus ihrer Sicht ein klares Signal aussenden, dass Aufrufe zu Gewalt und Hass aus Gründen des Geschlechts ebenso wenig toleriert würden wie Gewaltaufrufe aus rassistischen, antisemitischen oder homophoben Gründen.

Gegen die Änderung des Strafgesetzbuchs sprach sich im Nationalrat nur die SVP aus. Sprecherin Barbara Steinemann (ZH) wies darauf hin, dass bereits Tatbestände existierten, die bei Hass greifen. Zudem solle nicht jede unliebsame Verhaltensweise im Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht werden. Der fragliche Artikel des Strafgesetzbuches diene dem Minderheitenschutz.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 18.12.2024

Räte wollen eine Anti-Sexismus-Strafnorm einführen
Das Parlament will Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts unter Strafe stellen. Der Ständerat hat sich mit sechs gleich lautenden parlamentarischen Initiativen mit diesem Anliegen einverstanden erklärt, auf Antrag einer Minderheit.

Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid am Mittwoch mit 21 zu 18 Stimmen und mit zwei Enthaltungen. Sie folgte damit dem Antrag einer Minderheit ihrer Kommission für Rechtsfragen (RK-S). Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) kann nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.

Der Nationalrat hatte die sechs Initiativen aus den Reihen von SP, Grünen, GLP, Mitte, FDP und EVP vor einem Jahr unterstützt. Konkret befürwortete er eine Ergänzung von Artikel 261bis des Strafgesetzbuches, der sogenannten Anti-Rassismus-Strafnorm, mit dem Wort "Geschlecht". Verstösse dagegen sollen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.

"Gewalt entsteht aus Worten"

Nach heutiger Rechtslage erfasst die Strafnorm Aufrufe zu Hass und Diskriminierung gegen Menschen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung.

Im Ständerat setzte sich die Minderheit durch, die es halten wollte wie der Nationalrat. Aufrufe zu Gewalt und Hass aus Gründen des Geschlechts sollten ebenso wenig toleriert werden wie rassistische, antisemitische oder homophobe Gewaltaufrufe. Bei der Anwendung der Anti-Rassismus-Strafnorm seien die Gerichte zurückhaltend.

Minderheitssprecherin Mathilde Crevoisier Crelier (SP/JU) erinnerte an ein an einem Fussballspiel gezeigtes Banner mit der Aufschrift "Winti Frauen figge und verhaue". Die Urheber des Aufrufs seien vor Gericht freigesprochen worden. "Gewalt entsteht aus Worten", doppelte Marianne Binder (Mitte/AG) nach.

Werde eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, könne definiert werden, was genau mit dem Begriff "Geschlecht" gemeint sei, sagte Binder. "Ein Aufruf zu Frauenhass und Frauenfeindlichkeit ist keine Meinung und muss unter Strafe gestellt werden", sagte Maya Graf (Grüne/BL).

Überlastung der Justiz befürchtet

Die unterlegene Mehrheit anerkannte zwar, dass ein Problem bestehe, befürchtete aber gleichzeitig eine Überlastung des Justizsystems, aufgrund derer schwerere Fälle nicht beurteilt werden könnten. Zudem kritisierte sie, der Begriff des Geschlechts sei nicht klar genug definiert. Auch sei die Meinungsäusserungsfreiheit in Gefahr.

"Ob zum Beispiel ein frauen- oder männerfeindlicher Witz nun strafbar ist oder nicht, lässt sich schwer beantworten", sagte Beat Rieder (Mitte/VS) dazu. Das Strafrecht diene nicht dazu, den Menschen Anstand und Moral beizubringen.

Auskünfte

Simone Peter, Kommissionssekretärin,

058 322 97 47,

rk.caj@parl.admin.ch

Kommission für Rechtsfragen (RK)