21.7956 · Fragestunde. Frage · 2021-09-22
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Grossraubtier-Population läuft völlig ausser Kontrolle.
Die flächendeckende Berggebiets- und Sömmerungsbewirtschaftung ist nicht mehr gewährleistet.
Die Angst und Sorge der Verantwortlichen der Nutztiere hat ein Ausmass angenommen, wo dies nicht mehr zu verantworten ist.
- Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass im Bereich Grossraubtiere eine Jagdgesetz-Revision anzugehen ist?
- Wenn ja, wann wird der Bundesrat aktiv?
- Wenn nein, warum nicht?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Revision des Jagdgesetzes wurde im September 2020 von der Stimmbevölkerung abgelehnt. Rechtliche Anpassungen sind für den Bundesrat deshalb nur im Rahmen des geltenden Jagdgesetzes in Form von Verordnungsänderungen möglich. Im Auftrag von National- und Ständerat hat der Bundesrat die Jagdverordnung bereits auf den laufenden Alpsommer hin angepasst. Dies um der schwierigen Situation in den Gebieten mit stark wachsendem Wolfsbestand zu begegnen. Bei der Anpassung wurde die Schwelle für den Abschuss von Wölfen deutlich gesenkt. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen verbessert, um den Herdenschutz zu stärken. In Erfüllung des Postulats Buillard 20.4548, "Massnahmen zur Stärkung der Alp- und Berglandwirtschaft", prüfen die zuständigen Bundesstellen zurzeit gemeinsam mit den betroffenen Kreisen, welche flankierenden Massnahmen im Landwirtschaftsrecht möglich sind.