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21.8163 · Fragestunde. Frage · 2021-12-08

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Vernehmlassungsentwurf zur Tierseuchenverordnung könnten bei einem Ausbruch der afrikanischen Schweinegrippe grossflächige Waldschliessungen und Nutzungseinschränkungen vorgenommen werden (bis zu 2 Jahre).

- Was geschieht mit dem öffentlich-rechtlich angestellten Personal (inkl. Lernende) der betroffenen Forstreviere (Bürgergemeinden und Korporationen), welches dann während 12-24 Monaten nicht im Wald arbeiten kann?

- Sieht der Bundesrat konkrete Kompensationsmassnahmen vor?