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Verbindung A2–A13. Der Ausbau muss auf 2030 vorgezogen werden zum Nutzen der Wohnbevölkerung, des Tourismus und der Wirtschaft

22.1026 · Anfrage · 2022-06-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das Strategische Entwicklungsprogramm (STEP) für das Nationalstrassennetz sieht nach den jüngsten Entscheidungen die Finanzierung des Anschlusses der Agglomeration Locarno an das Autobahnnetz erst für das Jahr 2040 vor. Hingegen, und das ist eine gute Nachricht, wird der Bau der dritten Fahrspur von Lugano in Richtung Süden (Projekt PoLuMe) auf 2030 vorgezogen. Die Agglomeration Locarno umfasst rund 30 000 Zweitwohnungen, meist von Schweizerinnen und Schweizern, und rund 65 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Region ist zusätzlich zum tourismusbedingten Verkehr täglich zehntausenden Fahrzeugen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern ausgesetzt, was auch verschiedene Wirtschaftstätigkeiten beeinträchtigt. Aufgrund der starken Zersiedelung im gesamten Tessin wird die Effizienz des öffentlichen Verkehrs erheblich eingeschränkt, weshalb eine effiziente und ergänzende private Mobilität eine wichtige Rolle spielt.

Mit der Umsetzung des Projekts PoLuMe im Jahr 2030 wird sich die Verkehrssituation auf der Strasse bei der Einreise für die Schweiz und die Bewohnerinnen und Bewohner des Mendrisiotto entspannen. Im Jahr 2032 wird die zweite Gotthard-Strassenröhre in Betrieb genommen, was eine höhere Sicherheit bei der Durchfahrt dieses Tunnels gewährleistet und somit zu einer konstanten Nutzung des Tunnels führen wird.

Trotz der Bemühungen des Kantons Tessin, den Ausbau der Verbindung A2-A13 vorzuziehen (Übernahme der Kosten von 9,6 Millionen Franken im Jahr 2016 für die Ausarbeitung des generellen Projekts), ist dieser erst für 2040 geplant. Es ist widersinnig, den Verkehrsfluss aus dem Norden und Süden ins Tessin im Jahr 2030 zu erhöhen und nicht gleichzeitig auch die Verbindung A2-A13 auszubauen. Dieser mangelnde Ausbau wird die Wohnbevölkerung, die Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweitwohnungen, die lokale Wirtschaft und den Tourismus in der Region Locarno weiter in Schwierigkeiten bringen.

Ich frage den Bundesrat:

1. Besteht die Möglichkeit, den Ausbau der Verbindung A2-A13 auf das Jahr 2030 vorzuziehen?

2. Wenn nicht, welche Hindernisse gibt es?

Stellungnahme des Bundesrates

Für die Verbindung A2-A13 liegt gegenwärtig ein vom Kanton Tessin ausgearbeiteter Entwurf für ein Generelles Projekt vor. Einerseits bildete dieser Entwurf die Grundlage für die Beurteilung, ob dieses Vorhaben in das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP NS) aufgenommen wird. Andererseits konnte anhand dieses Entwurfs eine Vorkonsultation der beteiligten Stellen und einiger Bundesämter durchgeführt werden, welche gezeigt hat, dass bestimmte Teile des Projekts weiterentwickelt und verbessert werden müssen. Die Verbindung A2-A13 wird überdies demnächst in den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse (SIN) überführt. Dieses Verfahren dient dazu, die Abstimmung der neuen Strasseninfrastruktur mit den übrigen raumwirksamen Tätigkeiten sicherzustellen und die Linienführung definitiv festzulegen, und findet vor der Genehmigung des Generellen Projekts durch den Bundesrat statt. Allerdings wird dieses Verfahren noch einige Jahre dauern.

Im Übrigen zeigt die Erfahrung, dass bei ökologisch heiklen Vorhaben in dicht besiedelten Gebieten, wie dies bei der Verbindung A2-A13 der Fall ist, die Detailplanung und die Plangenehmigung viel Zeit in Anspruch nehmen. Angesichts dessen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass das Projekt nicht vor 2040 realisiert werden kann.

Antwort des Bundesrates.

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