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22.3069 · Interpellation · 2022-03-03

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Krieg in der Ukraine und die Sanktionen, die bereits gegen Putins Regime erlassen wurden oder noch erlassen werden, haben auch soziale und wirtschaftliche Auswirkungen auf die Schweiz. Gedenkt der Bundesrat, zur Milderung dieser Auswirkungen dringliche Massnahmen wie diejenigen, welche zum Schutz der Arbeitnehmenden vor den Folgen der Coronapandemie beschlossen wurden, zu treffen oder vorzuschlagen (Kurzarbeitsentschädigung, Erwerbsausfallersatz usw.)?

Wenn ja, könnten diese Massnahmen auch auf kleine Selbstständigerwerbende ausgeweitet werden, die vor allem in Zuliefererbranchen arbeiten und die Wahl ihrer russischen Endkundschaft nicht beeinflussen können, wie beispielsweise in der Uhrenindustrie (Edelsteinfasser/innen usw.)?

Begründung

Der Bundesrat hat gegen Russland Sanktionen verhängt, die mit den Sanktionen vergleichbar sind, welche die Europäische Union bereits erlassen hatte. Am vergangenen Montag (28.02.2022) hat der Nationalrat diese Sanktionen unterstützt und der Bevölkerung der Ukraine seine Solidarität zugesichert.

Diese Sanktionen werden sich wie beabsichtigt negativ auf Putins Regime, seine Unterstützerinnen und Unterstützer und die russische Wirtschaft auswirken. Den Preis dafür sollen allerdings nicht die Arbeitnehmenden und kleinen Selbstständigerwerbenden der Schweiz, die an indirekten Auswirkungen der Sanktionen leiden könnten, zahlen müssen. Es geht dabei namentlich um die Exportwirtschaft, die im Genferseebecken sehr präsent ist (Uhren-, Maschinenindustrie usw.). Selbstverständlich soll diese Unterstützung zugunsten der kleinen Selbstständigerwerbenden nicht den Helfershelfern der Stützen des Regimes zugutekommen, etwa den Händlern im Dienste von Oligarchen, die dem russischen Regime nahestehen.

Diese Unterstützung würde ebenfalls dazu beitragen, dass die Sanktionen von der Schweizer Öffentlichkeit weiterhin positiv gewertet werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Die wirtschaftliche Erholung von der Corona-Krise hat sich bis zuletzt fortgesetzt. Auch der Arbeitsmarkt entwickelt sich günstig, und die Arbeitslosenquote ist leicht unter das Niveau vor der Corona-Krise gesunken. Allerdings belastet der Krieg in der Ukraine die Aussichten. Für die Schweizer Volkswirtschaft dürften hauptsächlich indirekte Auswirkungen des Konflikts von Bedeutung sein.

Insbesondere ist vor dem Hintergrund der globalen Preisanstiege bei Energieträgern und anderen Rohwaren (u. a. Grundnahrungsmittel, Industriemetalle) mit höheren Teuerungsraten zu rechnen. Es ist zu erwarten, dass sich die Erholung der Schweizer Wirtschaft von der Corona-Krise fortsetzt, aber weniger dynamisch, als vor Ausbruch des Kriegs in der Ukraine erwartet wurde. Aus heutiger Sicht zeichnet sich für die Schweiz keine Rezession ab. Die Unsicherheit über den weiteren Verlauf des Kriegs in der Ukraine und über seine wirtschaftlichen Auswirkungen ist sehr gross. Die Einschätzung der Konjunkturentwicklung und die Konjunkturprognose werden laufend überprüft.

Die aktuelle Situation ist nicht mit der Covid-Krise vergleichbar, während der im In- und Ausland umfassende behördliche Massnahmen zur Eindämmung des Virus, wie Betriebsschliessungen, Veranstaltungsverbote und Kapazitätsbeschränkungen, erlassen wurden. Diese Massnahmen schränkten die Wirtschaftsaktivität derart stark ein, dass Bundesrat und Parlament ausserordentliche wirtschaftliche Abfederungsmassnahmen ergriffen. Damit konnte in der Covid-Krise ein noch stärkerer Einbruch der Wirtschaftsaktivitäten verhindert werden.

Aufbauend insbesondere auf den Erfahrungen aus der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008/2009, aus den Frankenschocks 2011 und 2015 und basierend auf allgemeinen wirtschaftspolitischen Grundsätzen, verzichtet die Schweizer Konjunkturpolitik bei Konjunkturschwankungen und -dellen auf diskretionäre Interventionen. Bei einer Rezession kämen die bewährten automatischen Stabilisatoren zum Tragen (Spielraum für öffentliche Mehrausgaben bei der Schuldenbremse, Arbeitslosenversicherung, Kurzarbeitsentschädigung, Einkommens- und Gewinnsteuer). Diese haben sich in der Vergangenheit als sehr effektiv erwiesen, um gezielt und rasch auf einen Abschwung in der Wirtschaft zu reagieren. Zudem verfügt die Schweiz mit dem bestehenden sozialen Sicherheitsnetz über weitere gut etablierte Instrumente.

Diskretionäre staatliche Massnahmen zur Stützung der Nachfrage oder zur Abfederung wirtschaftlicher oder sozialer Härtefälle kämen nur im Falle einer schweren Rezession (starker Einbruch des BIP, hoher Anstieg der Arbeitslosigkeit) in Frage. Gestützt auf die aktuelle Analyse wären solche Massnahmen derzeit weder nötig noch sinnvoll.

Der Bundesrat hatte zuletzt mehrfach die Gelegenheit, sich zur Frage der sozialen Absicherung von Selbstständigerwerbenden zu äussern (vgl. etwa Mo Carobbio 21.3807 und Po Roduit 20.4141). Er hält die Rückkehr zu den bewährten Regelungen weiterhin für richtig und sieht bezüglich der sozialen Absicherung von Selbstständigerwerbenden keinen Handlungsbedarf.

Antwort des Bundesrates.