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22.3185 · Motion · 2022-03-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert umgehend einen runden Tisch einzuberufen mit dem Ziel den verfassungs- und gesetzesmässigen Zustand bezüglich den übersetzten Renditen wieder herzustellen respektive eine für alle Beteiligten rechtssichere Lösung zu finden und für eine geregelte Rechtsdurchsetzung im Mietrecht zu sorgen. Einzuladen sind namentlich alle Immobilien- und Mieter:innenverbände, die Sozialpartner, Wirtschaftsverbände wie Gastrosuisse, Hotellerie Suisse, den Detailhandel, Gewerbe- und Bauernverband, sowie Vertreter der AHV und Ergänzungsleistungen.

Begründung

Die neuste Studie des Büro Bass vom Februar 2022 im Auftrag des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes zur "Entwicklung und Renditen auf dem Mietwohnungsmarkt 2006-2021" zeigt, dass die Mietpreise um 36,2 Prozent stärker gestiegen sind, als dies die gesetzlichen Vorgaben zulassen würden. Sie bestätigt damit eine Studie der Bank Raiffeisen aus dem Jahre 2017, die sogar 40 Prozent zu hohe Mieten auswies. Allein im Jahr 2021 wurden um die 10,5 Milliarden Franken zu viel bezahlt. Über die Jahre 2006 - 2021 wurden 78 Milliarden Franken so von den Miethaushalten zu den Immobilieneigentümern leistungsfrei umverteilt. Dieses Geld fehlt den Haushalten für das Sparen und/oder den Konsum. Das ist volkswirtschaftlich, sozial- wie staatspolitisch inakzeptabel.

Unser System verlangt in Verfassung (Art. 109 BV) und Gesetz (Art. 269 OR) eine Kostenmiete mit einer maximal zulässigen Nettorendite, also explizit keine Marktmiete, wonach sich die Mietpreise über Angebot und Nachfrage bilden würden. De facto haben wir jedoch wie die Studie zeigt schleichend eine illegale Marktmiete eingeführt ohne je auch nur einzigen Buchstaben des Gesetzes de jure zu ändern. Das Bundesgericht setzte die maximal mögliche Nettorendite in jahrzehntelanger Praxis auf 0,5 Prozent über dem Referenzzinssatz fest und koppelte damit die Rendite vor allem an den Hypothekarzins. Am 26. Oktober 2020 entschied das Bundesgericht die zulässige Rendite auf 2 Prozent über den Referenzzinssatz anzuheben. Dies, obwohl eine entsprechende hängige parlamentarische Initiative (17.491), die explizit keine Marktmiete, sondern eine Erhöhung der gesetzlich zulässigen maximalen Nettorendite (von 0,5 Prozent auf 2 Prozent über Referenzzinssatz) verlangte, am 15. Dezember 2020 abgelehnt worden ist. Somit hat das Bundesgericht gegen den Willen des Gesetzgebers entschieden. Diese Fragen und Widersprüche gilt es auch zu klären.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Bei der Umsetzung des Verfassungsauftrags, Vorschriften gegen missbräuchliche Mietzinse zu erlassen, stützt sich das Mietrecht auf mehrere Kriterien (vgl. Art. 269 und 269a OR). Die Anwendung dieser kosten- und marktorientierten Kriterien orientiert sich jeweils am Einzelfall. Selbst wenn ein Teil der Mietverhältnisse nicht der vom Bundesgericht entwickelten Berechnungspraxis der zulässigen Nettorendite entsprechen dürfte, kann nicht generell festgestellt werden, dass die Mietzinse in der Schweiz nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Mieterinnen und Mieter haben die Möglichkeit, eine allfällig überhöhte Miete vor der Schlichtungsbehörde und dem Gericht anzufechten. Davon macht allerdings nur eine kleine Minderheit Gebrauch. Einen lückenlosen Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen sieht das Mietrecht hingegen nicht vor (vgl. Art. 270 Abs. 1 OR).

Das Mietrecht ist bereits seit Jahrzehnten umstritten und von Kontroversen zwischen Organisationen der Mieterinnen und Mieter sowie der Vermieterinnen und Vermieter geprägt. Vor diesem Hintergrund lancierte das WBF Ende 2020 einen sogenannten Diskussionsprozess Mietrecht, der eine konstruktive Diskussion über mietrechtliche Fragen in Gang bringen soll.

Das WBF führte am 21. Juni 2021 einen Runden Tisch zum Mietrecht durch, um die Resultate der zuvor durchgeführten Studie "Handlungsbedarf im Mietrecht?" mit Interessenvertreterinnen und -vertretern sowie Fachpersonen zu diskutieren. Gemäss der Studie besteht eine relativ hohe Zufriedenheit mit dem derzeitigen Mietrecht. Gleichzeitig sieht eine Mehrheit der Befragten einen Bedarf für punktuelle Anpassungen, besonders was die Regeln zur Mietzinsgestaltung anbetrifft. Um verschiedene Fragen zu vertiefen und allfällige Spielräume auszuloten, wurde das Bundesamt für Wohnungswesen beauftragt, weitere Konsultationen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Runden Tischs zu führen. In diesem Rahmen wurden auch mietzinsrelevante Themen und die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Nettorendite diskutiert.

Das WBF plant, diese Gespräche und Abklärungen fortzusetzen - verbunden mit dem Ziel, drohende Rechtsunsicherheiten in der mietrechtlichen Praxis zu reduzieren und die Anwendung des Mietrechts zu vereinfachen. Je nach Fortgang dieses Prozesses ist ein erneuter Runder Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern von Interessenverbänden und Fachpersonen denkbar. Zusätzlich zu diesen Arbeiten einen separaten Runden Tisch einzuberufen, ist nicht zielführend.

Wie ausgeführt, verfolgt der Bundesrat die durch den Bundesgerichtsentscheid ausgelösten Diskussionen. Aus Gründen der Gewaltentrennung hält sich der Bundesrat indessen mit der Bewertung von Entscheiden des Bundesgerichts oder des Parlaments zurück.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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