22.323 · Standesinitiative · 2022-12-06
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bund hat umgehend einen neuerlichen Anlauf zu nehmen, urn im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 20. Juni 1986 (Jagdgesetz, JSG, 922.0) und in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen zum einen die zielgerichtete Regulierung des Wolfbestandes zu ermöglichen und zum anderen die finanzielle Unterstützung vom Bund für den Herdenschutz zu erhöhen.
Begründung
Der Handlungsbedarf in den Kantonen mit starker Wolfspräsenz ist sehr hoch. Aufgrund der Ablehnung des Jagdgesetzes im Jahr 2020 hat sich die Lage weiter verschärft. Bereits zeichnen sich Rudelbildungen auch im Kanton Schwyz ab. Die Lage in den Alpgebieten ist prekär. Die Landwirte können mit technischen Herdenschutzmassnahmen und dem Einsatz von Herdenschutzhunden alleine die Konflikte im Zusannmenhang mit der exponentiell wachsenden Wolfspopulation in Zukunft nicht Iösen. Es braucht jetzt eine Lösung für die wirkungsvolle Regulierung des Wolfsbestandes. Eine nachhaltige Wolfsregulation muss deshalb als weiterer Pfeiler des Herdenschutzes betrachtet werden. Es braucht Regulierungsmöglichkeiten, die auch der langfristigen Entwicklung und Verteilung der Wolfspopulation in der Schweiz Rechnung trägt. Eine rasche Gesetzesrevision, die den Wolfsbestand gezielt steuern lässt, sowohl in der Anzahl wie auch im Verhalten der Wölfe, bleibt das wichtigste Anliegen. Weil die Herdenschutzmassnahmen aufwendig und teuer sind, soll der Bundesbeitrag zur Finanzierung von Herdenschutzmassnahmen erhöht werden.
Verhandlungen
Debatte im Ständerat, 21.12.2023
Keine Folge gegeben
Debatte im Nationalrat, 24.09.2024
Keine Folge gegeben