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Keine überstürzte Einführung neuer Labortarife. Prozess Trans-AL 2 weiterführen und sorgfältig abschliessen

22.3366 · Interpellation · 2022-03-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die heutigen medizinischen Labortarife werden auf Grundlage einer vom BAG erstellten Analyseliste berechnet. Diese ist bereits seit 13 Jahren in Kraft und nicht mehr überall à jour. Aus diesem Grund startete das EDI im Jahre 2017 mit dem Projekt "transAL2" eine sorgfältige Überprüfung zur Neutarifierung der Laboranalysen. Dieser Prozess ist, trotz pandemiebedingtem Unterbruch, grossteils weit fortgeschritten. Das BAG arbeitet dabei eng mit Fachpersonen der Labordiagnostik /FAMH zusammen und stützt seine Berechnungen auf gesicherten Daten und Modellen ab.

Statt nun die Ergebnisse dieser ganzheitlichen Überprüfung abzuwarten, verkündete der Bundesrat am 07. März 2022 - als Antwort auf die parlamentarische Frage Lohr 22.7005 -, die Einführung eines Übergangstarifs zu prüfen, welcher zu Einsparungen bei den Laboranalysen zugunsten der Krankenversicherung führen soll. In welchem Umfang diese Senkung geplant ist, wurde nicht erwähnt.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Warum wartet der Bundesrat nicht die Ergebnisse des Prozesses von "transAL2" ab, um allfällige Tarifanpassungen mit sorgfältig geprüften Daten und Modellen belegen zu können?

2. Worin besteht aus Sicht des Bundesrats die besondere Dringlichkeit eines Übergangtarifs? Reagiert er damit auf die vom Preisüberwacher und von santésuisse gemachten fragwürdigen Auslandspreisvergleiche?

3. Hat der Bundesrat vorgängig überprüft, wie der Preisüberwacher auf ein jährliches Einsparpotenzial von 1,0 Milliarden Franken kommt - bei einem Gesamtvolumen von lediglich 1,8 Milliarden Franken?

4. Welche Risiken sieht der Bundesrat bei der Kalkulierung eines Übergangtarifs? Müssen die Patientinnen und Patienten analog zu Deutschland auch in der Schweiz mit zentralisierten Grosslabors, längeren Wartezeiten, Qualitätseinbussen, Einsparungen beim Personal sowie weiteren negativen Auswirkungen rechnen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die zweite Phase der Revision der Analysenliste (AL) mit dem Ziel der Neutarifierung aller Positionen der Analysenliste (transAL-2) wurde in enger Zusammenarbeit mit den Stakeholdern im November 2020 gestartet. Wegen der starken Einbindung der dafür zuständigen Sektion des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) in die Arbeiten zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie kam es jedoch zu Verzögerungen. Die zweite Phase dürfte insgesamt mehrere Jahre dauern, da der Tarif jeder Analyse neu berechnen werden wird. Da aber die aktuellen Tarife im Vergleich zum Ausland deutlich höher sind und das Parlament mit der Überweisung der Motion 19.4492 Lohr "Laborkosten zu Lasten OKP" ebenfalls klar einen Handlungsbedarf zum Ausdruck gebracht hat, sollen nun Zwischenschritte in die Wege geleitet werden, damit rasch Einsparungen bei den Laboranalysen zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) realisiert werden können.

2. Die besondere Dringlichkeit besteht darin, dass die Einsparungen zugunsten der OKP und somit zugunsten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler möglichst rasch realisiert werden sollen. Das EDI wird sowohl die Auslandvergleiche von santésuisse und der Preisüberwachung als auch die Stellungnahme der medizinischen Laboratorien der Schweiz (Foederatio analyticorum medicinalium helveticorum; FAMH) zu den Auslandpreisvergleichen in seine Entscheidung einbeziehen.

3. Die Tarifkürzung, die derzeit durch das EDI geprüft wird, basiert nicht auf dem Auslandpreisvergleich der PUE. Das BAG hat jedoch den Bericht der Preisüberwachung (PUE) überprüft und teilt die Ansicht der PUE, dass eine zusätzliche Studie zu den maximalen erklärbaren Preisdifferenzen und dem entsprechenden Sparpotenzial erstellt werden soll.

4. Das EDI wird die Risiken einer Tarifkürzung genau analysieren und den Entscheid erst nach Anhören der zuständigen Eidgenössischen Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK) fällen. Die Tarifkürzung wird so ausgestaltet werden, dass die Versorgungssicherheit nicht gefährdet wird. Zudem sind beim zu prüfenden Übergangstarif die Positionen der Schnellen Analysen von einer Tarifsenkung ausgenommen. Somit sind die für die dezentrale Versorgung besonders wichtigen Hausärzte und Hausärztinnen von der Tarifreduktion nicht betroffen. Entsprechend wird es auch nicht zu längeren Wartezeiten oder Qualitätseinbussen für die Patienten und Patientinnen kommen.

Antwort des Bundesrates.