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22.3417 · Interpellation · 2022-05-10

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Entscheidungen des Bundesrates im Rahmen der publizierten Verordnungen zur Umsetzung der pa. iv. 19.475 werden weitreichende Folgen für die betroffenen Branchen haben. Die im Rahmen der Vernehmlassung eingebrachten Anliegen der Hauptbetroffenen wurden eindeutig nicht berücksichtigt.

Speziell im Hinblick auf das angestrebte Ziel, die Nährstoffverluste zu reduzieren, stellt eine 20 Prozent-Reduktion beim Stickstoff bis 2030 ein unrealistisches Ziel dar. Der Ständerat hat dieses überhöhte Ziel im Rahmen der Debatte zur pa. iv. abgelehnt und stattdessen den Bundesrat beauftragt, unter Einbezug der Branchen ein angemessenes Reduktionsziel zu definieren. Bezüglich Stickstoffverluste führen die vorgeschlagenen Massnahmen des Bundes zu einer Reduktion von lediglich 7,7 Prozent. Der Bundesrat präsentiert aber keine Lösung, wie die restlichen 13 Prozent erfüllt werden können. Die meisten landwirtschaftlichen Organisationen hatten sich in konstruktiver Weise für ein realistisches Ziel von 10 Prozent ausgesprochen. Vor diesen Hintergründen bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie lässt sich in Anbetracht der oben genannten Tatsachen begründen, dass ein Reduktionsziel von 20 Prozent angemessen ist?

2. Warum hat der Bundesrat das Reduktionsziel bei 20 Prozent festgelegt, obwohl überhaupt nicht klar ist, mit welchen Massnahmen diese Reduktion erreicht werden kann?

3. Warum hat der Bundesrat das Ziel nicht bei 10 Prozent festgelegt, obwohl der Bundesrat den gesetzlichen Auftrag hatte, das Ziel unter Einbezug der Branchen festzulegen?

4. Warum ist der Bundesrat generell in dieser Vernehmlassung kaum auf die Forderungen der hauptbetroffenen Landwirtschaft eingegangen?

Stellungnahme des Bundesrates

In der Frühlingssession 2021 hat das Parlament entschieden, gewisse Bestimmungen der sistierten Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), welche die Pflanzenschutzmittel und die Nährstoffüberschüsse betreffen, im Rahmen ihrer parlamentarischen Initiative (Pa. Iv.) 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" umzusetzen. Das Parlament hat diesen Entscheid in Kenntnis der in der Botschaft zur AP22+ beschriebenen Auswirkungen getroffen.

Mit dem Verordnungspaket zur pa. iv. 19.475 setzt der Bundesrat die entsprechenden Gesetzesbestimmungen.

1. und 3. Stickstoffverluste der Landwirtschaft belasten als Ammoniak-, Nitrat- und Lachgasemissionen die Umwelt. Das Niveau der Emissionen übersteigt die Tragbarkeit der Ökosysteme deutlich, was die Biodiversität beeinträchtigt, das Trinkwasser belastet und zu Treibhausgasemissionen führt. Der Bundesrat hat sich deshalb für ein Zwischenziel zur Reduktion der Stickstoffverluste um 20 Prozent bis 2030 ausgesprochen. Er erachtet dieses Ziel als ambitioniert, aber angemessen unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen.

Der Bundesrat hat vor seinem Entscheid zum Verordnungspaket zur Umsetzung der pa. iv. 19.475 die Kantone, die betroffenen Branchen- und Produzentenorganisationen sowie weitere interessierte Kreise im Rahmen einer breiten Vernehmlassung angehört. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Vorstellungen über das Reduktionsziel bezüglich Nährstoffverluste stark auseinandergehen. Viele landwirtschaftliche Akteure kritisieren, dass eine Reduktion der Stickstoff-Verluste um 20 Prozent bis 2030 nicht realistisch sei. BioSuisse, der nationale Dachverband der Biobäuerinnen und Biobauern, unterstützt hingegen ein Reduktionsziel von 20 Prozent. Die Umweltakteure sehen mit Verweis auf die grossen Ziellücken im Nährstoffbereich 20 Prozent als absolutes Minimalziel. In der Vernehmlassung wurden auch ambitioniertere Reduktionsziele gefordert, zum Beispiel 40 Prozent vom Schweizerischen Städteverband (SSV). Das beschlossene Reduktionsziel entspricht somit einer ausgewogenen Berücksichtigung der in der Vernehmlassung geäusserten Meinungen.

2. Mit den Massnahmen des Verordnungspakets zur Umsetzung der pa. iv. 19.475 und weiteren bereits beschlossenen Massnahmen (Pflicht zur emissionsarmen Güllelagerung und -ausbringung) können nach neuen Erkenntnissen die Phosphorüberschüsse um rund 18 Prozent und die Stickstoffüberschüsse um rund 11 Prozent reduziert werden. Die vom Parlament verabschiedete parlamentarische Initiative 19.475 sieht gemäss Artikel 6a Absatz 3 des Landwirtschaftsgesetztes (LwG, SR 910.1) vor, dass die Branche zusätzliche Massnahmen zur Senkung der Nährstoffüberschüsse ergreift. Ein ambitionierter Absenkpfad, der die Beteiligung der Branche durch eigene Massnahmen erfordert, entspricht somit dem Willen des Gesetzgebers. Es liegt im Eigeninteresse der Landwirtschaft, die Stickstoffverluste so weit wie möglich zu reduzieren, vermindert sie doch dadurch die Abhängigkeit von den zu 100 Prozent importierten stickstoffhaltigen Mineraldüngern, indem der vorhandene Hofdünger effizienter eingesetzt wird. Ob die definierten Ziele erreicht werden, hängt einerseits von der Beteiligung der Landwirtschaft an den Massnahmen des Bundes und anderseits von der Wirksamkeit der von der Branche ergriffenen Massnahmen ab. Sollte sich abzeichnen, dass die Ziele gemäss Absenkpfad nicht erreicht werden, kann der Bundesrat auf Verordnungsstufe zusätzliche Massnahmen ergreifen oder bestehende Massnahmen optimieren, um die Land- und Ernährungswirtschaft bei der Zielerreichung zu unterstützen.

4. Die Hauptkritik der Landwirtschaft am ersten Verordnungspaket zur Umsetzung der pa. iv. 19.475 bezog sich auf drei Punkte: Die Absenkziele bei den Nährstoffverlusten, die Mindestvorgabe von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche auf der Ackerfläche und die Eingrenzung auf Massnahmen, welche ausschliesslich die Landwirtschaft betreffen. Das Massnahmenpaket, mit dem ein erster Teil der pa. iv. 19.475 umgesetzt wird, ist aber viel umfassender, und die Mehrheit der Massnahmen werden auch durch die bäuerlichen Kreise unterstützt. Zudem hat der Bundesrat zahlreiche Forderungen aus der Landwirtschaft zur Anpassungen der Bestimmungen berücksichtigt. Dazu gehören etwa Erleichterungen der Anforderungen der Produktionssystembeiträge (z.B. im herbizidlosen Ackerbau), der Verzicht auf eine Ablösung des Produktionssystembeitrags für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion zum jetzigen Zeitpunkt oder der Verzicht auf Sonderbewilligungen für Pflanzenschutzmitteln für bestimmte Indikationen.

Antwort des Bundesrates.