22.3421 · Interpellation · 2022-05-10
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In der Antwort des Bundesrats auf das Geschäft 22.7102 erklärte der Bundesrat, dass die Versorgung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher bereits vor der Pandemie ungenügend war und durch die Covid-19-Pandemie die strukturelle Unterversorgung nochmals verschlechtert wurde.
Fragen an den Bundesrat:
1. Warum war die Versorgung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen bereits vor der Pandemie ungenügend und was gäbe es für Möglichkeiten, die Versorgung nachhaltig, krisenresistent und ausreichend zu gestalten.
2. Gibt es Kennzahlen über die Anzahl auf Kinder und Jugendpsychotherapie-spezialisierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bzw. Psychiaterinnen und Psychiater?
3. Wie gedenkt der Bundesrat dem strukturellen Personalmangel der Kinder- und Jugend-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten bzw. Psychiaterinnen und Psychiater entgegenzuwirken?
4. Inwiefern hängt der akute Mangel an Kinder und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater damit zusammen, dass sie innerhalb der Ärzteschaft die tiefsten Löhne haben?
5. Wie könnte man dem seit Jahre anhaltenden Anstieg von psychisch Erkrankten mittels Präventivmassnahmen entgegenwirken?
6. Inwiefern beurteilt der Bundesrat die Stigmatisierung psychischer Krankheiten als Teil des Gesamtproblems? Wie könnte dieser Stigmatisierung entgegengewirkt werden?
7. Wäre der Bundesrat bereit eine nationale Präventionskampagne und Ausbildungsoffensive von Personal für die Behandlung psychisch erkrankter Personen zu starten oder zu unterstützen?
8. Falls hierfür keine gesetzliche Grundlage besteht, welche Gesetze müssten geändert werden? Wäre dies allenfalls mithilfe einer Änderung des Covid-19-Gesetzes möglich?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Dem Bundesrat ist bewusst, dass eine gute psychiatrische Versorgung ein wichtiges Element ist, um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu erhalten und zu verbessern und langfristige negative Folgen zu vermeiden. Eine im Auftrag des Bundes verfasste Versorgungsstudie (Stocker et al., 2016, vgl. www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Politische Aufträge & Aktionspläne > Psychische Gesundheit und psychiatrische Versorgung > Gesundheitsversorgung psychisch erkrankter Personen > Datenlage) nennt u.a. folgende Gründe für die Unterversorgung: Mangel an Fachkräften, Mangel an Angeboten (ambulant, intermediär, stationär), Mangel an Angeboten an den Übergängen in die Erwachsenenmedizin, Herausforderungen bezüglich Finanzierung (Unterfinanzierung von Koordinations- und Vernetzungsarbeiten) und Hürden auf Seiten der Betroffenen (z.B. Scham und Stigmatisierung, fehlende Krankheitseinsicht und Therapiemotivation). Für eine nachhaltige Sicherstellung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sind sowohl versorgungsbezogene Massnahmen wie auch Massnahmen in den Bereichen Prävention, Früherkennung und Frühintervention nötig. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Gewährleistung der Gesundheitsversorgung einschliesslich der Versorgung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher im Verantwortungsbereich der Kantone liegt.
2. Im Medizinalberuferegister (MedReg) sind 883 Ärztinnen und Ärzte mit dem Facharzttitel "Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie" mit aktiver Berufsausübungsbewilligung erfasst (Stand 24.5.2022). Gemäss einem Bericht im Auftrag des BAG (Künzi & Morger, 2018, vgl. www.bag.admin.ch > Zahlen & Statistiken > Statistiken Medizinalberufe > Statistiken Ärztinnen/Ärzte) arbeiten weniger als 50 Prozent der niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in einem Vollzeitpensum. Für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche existieren keine Kennzahlen, da diese nicht separat im Psychologieberuferegister (PsyReg) erfasst werden.
3. Der Fachkräftemangel ist unbestritten, so auch der Bedarf, den Bestand von im In- und Ausland weitergebildeten Fachärztinnen und Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie zu erhöhen. Die Einführung des Anordnungsmodells am 1. Juli 2022 ermöglicht den einfacheren und früheren Zugang zur psychologischen Psychotherapie, wodurch eine Reduktion der Versorgungsengpässe erwartet wird (vgl. Antwort zu Ziff. 7/8).
4. Der in der Antwort auf Frage 2 erwähnte Bericht bestätigt das tiefste Durchschnittseinkommen bei Fachärztinnen und Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie innerhalb der selbständig erwerbenden Ärztinnen und Ärzten. Allerdings ist dem BAG keine Studie bekannt, die den Zusammenhang zwischen dem Lohn und dem Mangel an Fachärztinnen und Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie untersucht hat.
5. Präventionsmassnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit sind sinnvoll und nötig. Im Rahmen der Umsetzung des Postulates "Beabsichtigte Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz" (13.3370) setzt die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) daher gemeinsam mit den Kantonen seit 2016 zahlreiche Projekte und Aktivitäten in den Bereichen Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung in der psychischen Gesundheit um. So setzen 24 Kantone das Modul "Psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen" im Rahmen ihrer von der Stiftung mitfinanzierten Kantonalen Aktionsprogrammen um. Der Bund nimmt primär eine Koordinationsaufgabe wahr und verfügt über keine umfassenden spezialgesetzlichen Grundlagen, die es ihm erlauben würden, Massnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit oder zur Prävention psychischer Krankheiten zu ergreifen.
6. Es ist bekannt, dass die Stigmatisierung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung zu einer Chronifizierung der Erkrankung führen kann und mit einer verminderten Heilungschance einhergeht. Um der Stigmatisierung entgegenzuwirken, setzt GFCH seit 2018 eine nationale Sensibilisierungs- und Informationskampagne um (Kampagne "wie geht's dir " in der Deutschschweiz, "santépsy" in der lateinischen Schweiz).
7 und 8. Eine nationale Präventionskampagne wird durch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz seit 2018 bereits umgesetzt (vgl. Antwort zu Ziff. 6). Zudem hat der Bundesrat am 19. März 2021 Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) sowie der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) zur Umsetzung der Neuregelung der psychologischen Psychotherapie per 1. Juli 2022 beschlossen. Die Schaffung des Anordnungsmodells und die damit verbundene Zulassung als Leistungserbringer kann die Attraktivität des Berufs der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhöhen und zu einem gesteigerten Interesse an den betreffenden Aus- und Weiterbildungen führen. Bevor die Auswirkungen dieses neuen Modells in der Praxis bekannt sind, ist die Schaffung spezifischer Grundlagen auf Bundesebene für den Bundesrat nicht angezeigt.
Aufgrund der befristeten Geltungsdauer des Covid-19-Gesetzes (SR 818.102) ist dieses zudem für die genannten Anliegen nicht geeignet.
Antwort des Bundesrates.