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Die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz reduzieren, während Millionen von Menschen weltweit nicht genug zu essen haben! Ist das vernünftig?

22.3433 · Interpellation · 2022-05-10

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Bei der Umsetzung der parlamentarischen Initiative "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" hat der Bundesrat auf Verordnungsstufe insbesondere beschlossen, dass 3,5 Prozent der offenen Ackerfläche als Biodiversitätsförderfläche ausgeschieden werden müssen. Der Basisbeitrag für die Versorgungssicherheit wird von 900 auf 600 Franken pro Hektare gesenkt. Die damit erreichten Einsparungen werden für Übergangsbeiträge eingesetzt.

In der aktuellen Lage mit dem Krieg in der Ukraine und der bevorstehenden Nahrungsmittelknappheit ist es jedoch paradox, unseren Landwirtinnen und Landwirten ein Drittel des Basisbeitrags für die Versorgungssicherheit zu streichen.

Weiter werden mit der Umwandlung von 3,5 Prozent der offenen Ackerfläche in Biodiversitätsförderfläche mehrere Tausend Hektaren guten Bodens für die landwirtschaftliche Produktion verloren gehen. Gleichzeitig prüft die Europäische Union nach der Explosion der Preise für Getreide und Ölpflanzen Möglichkeiten, gewisse Ökoflächen wieder für die landwirtschaftliche Produktion zu nutzen. Die erwähnte Massnahme des Bundesrates hätte 2023 in Kraft treten sollen. Vor dem aktuellen Hintergrund fällte der Bundesrat jedoch den weisen Entscheid, das Inkrafttreten auf 2024 zu verschieben.

- Wie viele Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche werden von der erwähnten Massnahme betroffen sein?

- Um wie viel Prozent sinkt unser Selbstversorgungsgrad mit dieser Massnahme?

- Ist diese Massnahme angesichts der derzeitigen und künftigen Nahrungsmittelknappheit angemessen?

- Wäre die Beschränkung bestimmter Pflanzenschutzmittel nicht ausreichend, um diese Initiative zu erfüllen?

- Könnte der Bundesrat von der Massnahme absehen, wenn die Nahrungsmittelknappheit bestehen bleibt und die Preise weiterhin steigen?

Stellungnahme des Bundesrates

In der Frühlingssession 2021 hat das Parlament entschieden, gewisse Bestimmungen der sistierten Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), welche die Pflanzenschutzmittel und die Nährstoffüberschüsse betreffen, im Rahmen ihrer parlamentarischen Initiative 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" umzusetzen. Das Parlament hat diesen Entscheid in Kenntnis der in der Botschaft zur AP22+ beschriebenen Auswirkungen getroffen. Mit dem Verordnungspaket zur pa. iv. 19.475 setzt der Bundesrat die entsprechenden Gesetzesbestimmungen gemäss Auftrag des Parlaments um.

1. - 3. Die Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf der Ackerfläche zielen unter anderem darauf ab, die für die Produktion essenzielle Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit langfristig zu erhalten, damit die Schweizer Landwirtschaft auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der inländischen Bevölkerung mit Nahrungsmitteln leisten kann. Im Gegensatz zur Überbauung wird mit der Nutzung von landwirtschaftlicher Nutzfläche als BFF der Lebensmittelproduktion keine Ackerfläche entzogen, sondern ihr Produktionspotenzial wird langfristig gestärkt. So fördern diese Flächen Nützlinge, die als Gegenspieler von Ackerschädlingen wie dem Getreidehähnchen oder Blattläusen dienen. Der zusätzliche Bedarf an BFF auf der Ackerfläche beträgt aufgrund der Mindestvorgabe von 3,5 Prozent rund 9'400 Hektaren. Mit dem Verordnungspaket zur parlamentarischen Initiative 19.475 wird der produktive Biodiversitätstyp "Getreide in weiter Reihe" eingeführt. Die Mindestvorgabe von 3,5 Prozent BFF kann zur Hälfte mit der Produktion von Getreide in weiter Reihe erfüllt werden. Wie die Berechnungen von Agroscope zeigen, ist diese Anbaumethode wirtschaftlich interessant. Von den zusätzlichen BFF auf Ackerfläche dürften rund 4'300 Hektaren für Getreide in weiter Reihe genutzt werden. Die verbleibenden BFF betragen damit rund 5'100 Hektaren, was knapp einem halben Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche entspricht. Da davon ausgegangen werden kann, dass für diese BFF nicht die ertragsreichsten Ackerflächen ausgeschieden werden, oder diese anstelle von Kunstwiesen angelegt werden, dürften die Auswirkungen auf die Produktion insgesamt gering sein.

Was die weltweite Ernährungssituation betrifft, ist zu erwähnen, dass die Hauptursache der Hungerproblematik nicht die global zu tiefe Nahrungsmittelproduktion ist, sondern der fehlende Zugang zu Nahrungsmitteln aufgrund von Armut und logistischen Problemen. Schädlich sind auch Exportrestriktionen. Die Schweiz setzt sich deshalb im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit für die wirtschaftliche Entwicklung in den von Armut betroffenen Ländern und gegen Exportrestriktionen ein. Welche Nahrungsmittel in welchem Umfang in die Schweiz importiert werden, hängt unter anderem vom Grenzschutz, dem Bevölkerungswachstum, den Preisentwicklungen auf den in- und ausländischen Märkten und der Nachfrage der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz ab. Ebenso können auf der Angebotsseite wetterbedingte Ernteschwankungen eine wichtige Rolle spielen. Im Vergleich dazu dürften die Auswirkungen der Mindestvorgabe von 3,5 Prozent BFF auf Ackerflächen auf die Lebensmittelimporte gering sein. Zudem tritt die neue Regelung erst 2024 in Kraft.

4. Mit der vom Parlament verabschiedeten parlamentarischen Initiative 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" wurden Absenkpfade sowohl für Risiken von Pflanzenschutzmitteln als auch für Nährstoffverluste ins Landwirtschaftsgesetz (LwG, SR 910.1) aufgenommen (vgl. Art. 6a und 6b LwG).

Damit die Ziele der beiden Absenkpfade erreicht werden können, braucht es neben Massnahmen im Pflanzenschutzmittelbereich auch Massnahmen im Nährstoffbereich. Das Gesetz sieht vor, dass die betroffenen Branchen- und Produzentenorganisationen sowie weitere betroffene Organisationen zusätzlich zu den Massnahmen des Bundes eigene zur Absenkung erforderliche Massnahmen ergreifen (Art. 6a Abs. 3 und Art. 6b Abs. 5 LwG).

5. Der Bundesrat verfolgt den Krieg in der Ukraine und dessen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheitslage in der Schweiz aufmerksam. Die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist zurzeit sichergestellt. Wenn eine schwere Mangellage bei der Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen eintritt, kann der Bund Pflichtlager freigeben, die Importe fördern, Abgaben an der Verkaufsfront beschränken und Nahrungsmittel rationieren. Erst wenn sich eine schwere über ein Jahr andauernde Mangellage abzeichnet, kommen gegebenenfalls Massnahmen zur Optimierung der Inlandproduktion in Frage. Aufgrund der aktuellen Versorgungssituation muss zurzeit keine dieser Massnahme ergriffen werden. Sollte sich die Versorgungssicherheitslage derart verschlechtern, sodass Massnahmen zur Optimierung der Inlandproduktion notwendig werden, wird der Bundesrat alle ihm zur Verfügung stehenden Optionen prüfen.

Antwort des Bundesrates.

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