Mangel an qualifizierten Arbeitskräften im IT-Sektor. Es braucht konkrete Massnahmen, um dem Talentmangel abzuhelfen
22.3590 · Interpellation · 2022-06-13
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
1. Sind konkrete Massnahmen vorgesehen, um die Qualität der Bildung im IT-Sektor zu prüfen und bei Bedarf die Bildungsmodelle an die spezifischen Bedürfnisse der Lernenden und des Arbeitsmarkts anzupassen?
2. Der IT-Sektor erfordert Kompetenzen, die laufend im Wandel begriffen sind, und Weiterbildung spielt eine wichtige Rolle. Hat der Bundesrat neue Instrumente oder Partnerschaften vorgesehen, um das Angebot und den Zugang zur Weiterbildung im IT-Sektor zu fördern?
3. Sind gezielte Massnahmen vorgesehen, um die Attraktivität der IT-Berufe zu erhöhen (vor allem dort, wo der Talentmangel besonders ausgeprägt ist), insbesondere für Frauen, die in diesem Sektor untervertreten sind (ca. 18 Prozent)?
4. Sieht der Bundesrat konkrete Massnahmen vor, um die Anstellung von bisher untervertretenen Bewerberinnen und Bewerbern im IT-Sektor zu fördern (Frauen, Menschen mit einer Beeinträchtigung, Quereinsteiger/innen, arbeitslose Personen, v. a. Langzeit)?
Begründung
Der Talentmangel hat sich in der Schweiz im Jahr 2021 verschärft. Einer Studie von Manpower zufolge hatten 83 Prozent der befragten Unternehmen in der Schweiz Mühe bei der Rekrutierung, gegenüber weltweit 69 Prozent. Der IT-Bereich ist von diesem Phänomen besonders betroffen. Die Anzahl Absolventinnen und Absolventen einer IT-Ausbildung reicht nicht aus, um die Nachfrage zu decken. Um die Rekrutierungsprobleme zu lösen, suchen einige Unternehmen im Ausland neue Mitarbeitende oder lagern sogar ihre Belegschaft aus. Die Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften ist ein wichtiger Faktor für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Der Bundesrat setzt sich insbesondere im Rahmen der Fachkräfteinitiative aktiv für die Anstellung von Talenten ein, indem z. B. auf ein höheres Qualifikationsniveau gesetzt wird, um so auf die Nachfrage des Markts zu reagieren. Er hat auch Massnahmen getroffen, um die Zulassung von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten zu verbessern, indem unter anderem administrative Hürden abgebaut wurden. Trotzdem zeigt die aktuelle Situation, dass die Rahmenbedingungen für die Rekrutierung von Talenten weiter verbessert werden müssen. Die Anstellung von qualifiziertem Personal ist nötig, insbesondere um den Erhalt von Arbeitsplätzen in der Schweiz zu gewährleisten.
Stellungnahme des Bundesrates
1. In der Berufsbildung sind die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) für die Definition der Bildungsinhalte zuständig. Alle beruflichen Grundbildungen werden mindestens alle fünf Jahre auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen hin überprüft und angepasst. Auch die Bildungsangebote und Abschlüsse der höheren Berufsbildung werden regelmässig überprüft und auf die aktuellen Gegebenheiten abgestimmt. Im Bereich Informatik nimmt ICT-Berufsbildung Schweiz die Aufgaben der Trägerschaft wahr. In den vergangenen Jahren wurden neue Berufe geschaffen - beispielsweise "ICT-Fachfrau/Fachmann EFZ" und "Entwickler/in digitales Business EFZ" - sowie viele Ausbildungen überarbeitet.
Im Unterschied zur Berufsbildung verfügt der Bund im Bereich der Fachhochschulen über keine Kompetenzen, um Inhalte von Ausbildungen zu regeln; die Hochschulen sind autonom in der Gestaltung ihrer Ausbildungen.
2. Das Angebot an berufsorientierter Weiterbildung in der Schweiz ist riesig. Besteht ein Bedürfnis auf dem Arbeitsmarkt, können neue Angebote rasch installiert werden. Die Beteiligung der Bevölkerung in der Schweiz an Weiterbildung ist europaweit eine der höchsten. Grund dafür ist, dass Unternehmen diese stark unterstützen. Gemäss Bundesamt für Statistik haben 2021 rund 38 Prozent der Bevölkerung zwischen 25 und 74 Jahren mindestens eine beruflich orientierte Weiterbildung absolviert. Bund und Kantone tragen dazu bei, dass sich Personen ihren Fähigkeiten entsprechend weiterbilden können.
3. Die Gewinnung von Fachkräften liegt im ureigenen Interesse der Unternehmen und OdA. Deshalb sind diese für das Berufsmarketing zuständig. Der Bund unterstützt sie dabei, indem er sich beispielsweise mit der Projektförderung auf Basis von Artikel 54 und 55 Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) an der Finanzierung der Berufsmeisterschaften beteiligt, welche Jugendlichen und Eltern die Attraktivität der Berufe aufzeigen. Auch beteiligt sich der Bund an der Finanzierung von regionalen Berufsmessen oder an der elektronischen Plattform www.berufsberatung.ch. Dabei wird auch auf geschlechtsatypische Berufe hingewiesen. ICT-Berufsbildung Schweiz engagiert sich unter anderem mit speziellen Kampagnen, die sich gezielt an Frauen richten. Informatiker/in EFZ ist mit rund 2'200 neuen Lehrverträgen pro Jahr aktuell eine der fünf am häufigsten gewählten beruflichen Grundbildungen. Zurzeit mangelt es an Lehrstellen; nicht alle interessierten Jugendlichen finden einen entsprechenden Lehrbetrieb. Die Kantone setzen sich daher in Zusammenarbeit mit ICT-Berufsbildung für die Schaffung weiterer Lehrstellen ein. Zudem bieten sie schulisch organisierte Grundbildungen an in Lehrwerkstätten oder in sogenannten Informatikmittelschulen, um der hohen Nachfrage der Jugendlichen und dem Bedarf an Fachkräften im Arbeitsmarkt besser gerecht zu werden.
4. Die Anforderungen in den ICT-Berufen sind hoch. Ein Lehrvertrag kommt dann zustande, wenn sich ein Lehrbetrieb und eine interessierte Person auf ein entsprechendes Lehrverhältnis einigen. Der Bund unterstützt die Entwicklung geeigneter niederschwelliger Angebote. So wurde beispielsweise die berufliche Grundbildung "ICT-Fachfrau/-mann EFZ" entwickelt. Dieser Beruf ermöglicht es auch schulisch schwächeren Jugendlichen, in die ICT einzusteigen. Das Berufs- und Weiterbildungssystem in der Schweiz ist auf Wandel ausgelegt. Das Bildungssystem bietet sowohl Möglichkeiten für Weiterbildung wie auch für Umschulungen. Die entsprechenden Bildungsgefässe sind vorhanden und werden laufend weiterentwickelt. Der Bundesrat sieht deshalb keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.
Antwort des Bundesrates.