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22.3677 · Motion · 2022-06-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt die Direktzahlungsverordnung wie folgt anzupassen:

Die Qualität von extensiven Wiesen wird neu, analog dem bestehenden Beurteilungsschlüssel für extensive Weiden, nach botanischer- und Strukturqualität beurteilt. Der botanische Bestimmungsschlüssel wird mit einem Schlüssel für Schattenstandorte ergänzt. Die durch die Anpassung des Beurteilungssystems anfallenden Mehrkosten der Massnahmen sind nicht aus dem Landwirtschaftsbudget, sondern dem Budget vom BAFU zu bezahlen.

Begründung

Strukturen erhöhen die Lebensraumvielfalt und vor allem die faunistische Qualität der Flächen. Im jetzigen Beurteilungssystem wird nur die botanische Zusammensetzung mit Schwerpunkt der trockenen und sonnigen Standorte gewürdigt. Schattenstandorte haben ebenfalls ihre Vorzüge, aber grundsätzlich eine tiefere botanische Vielfalt. Diesem soll mit dem neuen Schattenschlüssel Rechnung getragen werden.

Um die gesamte Biodiversitätsleistung einer Fläche abbilden zu können, muss zwingend auch die Strukturqualität mit einbezogen werden. Durch den Einbezug von Strukturen in die Qualitätsbeurteilung werden die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen animiert, die Strukturqualität und damit die Anzahl Lebensräume zu erhöhen. In der Beurteilung von extensiven Weiden ist dieses System bereits etabliert und muss somit nicht neu entwickelt werden. Zudem sind diese Massnahmen ein wichtiger Beitrag, die Biodiversität und Artenvielfalt zu erhöhen ohne zusätzlich die Produktionsflächen zu konkurrieren.

Da die durch die Anpassung des Beurteilungssystems anfallenden Mehrkosten der Massnahmen aus dem Budget vom BAFU bezahlt werden sollen, wird das Landwirtschaftsbudget nicht zusätzlich belastet.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

In der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+; BBl 2020 3955) schlägt der Bundesrat verschiedene Massnahmen vor, um die Qualität der Biodiversitätsförderflächen (BFF) zu verbessern. Darunter fällt auch eine verstärkte Förderung von Kleinstrukturen. Die Berücksichtigung von Strukturen bei der Qualitätsbeurteilung von Wiesen wäre eine potenzielle Möglichkeit der Weiterentwicklung dieser Biodiversitätsförderflächen. Die floristische Qualitätsbeurteilung von BFF-Wiesen wird zurzeit gemeinsam mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und Expertinnen und Experten überprüft. Dabei wird zur Verbesserung der faunistischen Qualität auch die Integration der Strukturqualität ins Beurteilungssystem geprüft. Die Integration der Strukturqualität ins Beurteilungssystem ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn sie zu einer ökologisch mindestens gleichwertigen und vollzugstauglichen Lösung führt. Der Bundesrat wird basierend auf dem Prüfergebnis über eine Anpassung der Qualitätsbestimmungen für extensive Wiesen entscheiden.

Eine allfällige Anpassung der Qualitätsbeurteilung würde nichts an der Finanzierung der BFF über die Biodiversitätsbeiträge ändern, da die Direktzahlungen des Bundes über das Landwirtschaftsbudget finanziert werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.