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International koordinierte Aktivierung von Positionslimiten für Warenderivate zur Stabilisierung der Getreidepreise

22.3762 · Interpellation · 2022-06-16

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Artikel 118 des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen kann der Bundesrat für die Grösse der Nettopositionen in Warenderivaten, die eine Person halten darf, Limiten einführen, soweit dies für eine geordnete Preisbildung (-) notwendig ist. Dieses Instrument der Positionslimiten haben die meisten Länder, um Spekulative Aktivitäten einzudämmen. Es häufen sich die Hinweise und Studien, dass weltweit die Nutzung von Nahrungsmittel-Derivativen zu reinen Spekulationszwecken (statt Absicherungszwecken) extrem zugenommen hat und preistreibend vor allem für die Weizenpreise wirken. Angesichts der extrem steigenden Weizenpreise und der drohenden Hungerkrise stellen sich verschiedene Fragen:

1. Hätte die Aktivierung der Positionslimiten für Getreide-Derivative alleine in der Schweiz als grösster Rohstoffhandelsplatz und wichtiger Derviate-Handelsplatz angesichts der drohenden Hungerkrise preisdämpfende Wirkung?

2. Gibt es Bestrebungen des Bundesrats Positionslimiten in allen wichtigen Derivate-Handelsplätzen international koordiniert zu aktivieren? Wenn nein, wieso nicht?

3. Welchen Handlungsspielraum hat und nutzt der Bundesrat um gegen die Hungerkrise anzugehen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. & 2. In der Botschaft vom 18. Februar 2015 zur Volksinitiative "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!" (BBl 2015 2503) hat der Bundesrat die Frage vertieft, ob spekulative Geschäfte auf Warenterminmärkten zu Preissteigerungen bei Agrarprodukten führen. Der damalige Stand der Forschungsliteratur liess den Bundesrat zum Schluss kommen, dass wenig für diese These spricht. Auch neuere Studien stützen weiterhin diese Schlussfolgerung. Die aktuelle Preisvolatilität bei Nahrungsmitteln hat denn auch ganz konkrete Ursachen. Dazu gehören namentlich der Krieg in der Ukraine, der zu massiven Ernteausfällen, blockierten Lieferketten, Mangel an Düngemitteln und zur Zerstörung von Lebensmitteln führt sowie aufgrund der COVID-19-Pandemie teilweise gestörte Liefer- und Produktionsketten. Wie in der Antwort auf die Frage 22.7408 dargelegt, sind Positionslimiten daher keine Lösung für diese Problematik und stehen international nicht im Zentrum der Diskussion. Darüber hinaus befinden sich in der Schweiz keine Handelsplattformen für Agrarderivate, an denen die Regulierung ansetzen könnte. Unter diesen Umständen hätte die Aktivierung von Positionslimiten in der Schweiz keine bedeutenden Auswirkungen auf die Preise. Zudem bergen solche Massnahmen angesichts der derzeitigen Preisvolatilität bei den Agrarrohstoffen, die auf geopolitische Spannungen und Sanktionen zurückzuführen ist, auch Risiken: Sie könnte die Fähigkeit der Finanzmärkte, dringend erforderliche Liquidität anzubieten, zu einem kritischen Zeitpunkt beeinträchtigen. Daher bestehen im Moment keine Bestrebungen seitens des Bundesrates, an der Einführung entsprechender Positionslimiten auf internationaler Ebene zu arbeiten.

3. Wie in seiner Antwort auf die Interpellation 22.3309 erwähnt, nimmt der Bundesrat die zunehmende Gefahr einer Hungersnot sehr ernst und anerkennt den dringenden Handlungsbedarf. Das EDA hat deshalb zum Beispiel entschieden, 10,8 Millionen Franken für die Unterstützung der von der Dürre betroffenen Bevölkerung in Äthiopien und Somalia bereitzustellen. Zur Bekämpfung von Hunger und Mangelernährung braucht es aber ausserdem ein langfristiges Engagement zugunsten effizienter, widerstandsfähiger und nachhaltiger Ernährungssysteme. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) setzen sich deshalb für eine Transformation der Ernährungssysteme ein. Diese umfasst unter anderem eine nachhaltige Produktion von Nahrungsmitteln, die eine ausgewogene Ernährung und einen gleichberechtigten Zugang zu genügend Nahrung ermöglicht. Das BLW und die DEZA engagieren sich in diesem Zusammenhang auf multilateraler Ebene bei den UN-Organisationen wie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und deren Ausschuss für Welternährungssicherheit (CFS), dem Welternährungsprogramm (WFP) und dem Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) sowie bei den multilateralen Entwicklungsbanken, darunter der Weltbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank.

Antwort des Bundesrates.

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