Die "forever chemicals", Trifluoracetat und Co., sind gesundheitlich nicht unbedenklich. Welche Konsequenzen sind zu ziehen?
22.3790 · Postulat · 2022-06-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen, um den Einsatz von "forever-chemicals" zu reduzieren oder sogar zu vermeiden. Er soll prüfen, welche Risiken diese für die Umwelt, die Bevölkerung und die Volkswirtschaft darstellen. Weiter ist die Einrichtung eines Monitorings über die Entwicklung der Konzentrationen von TFA in Boden, Luft und Trinkwasser zu prüfen. Schliesslich ist zu prüfen, ob eine Anpassung ans EU-Recht sinnvoll wäre.
Begründung
Auf meine Ip. 21.3873 schrieb der Bundesrat, das BLV stufe Trifluoracetat (TFA) als toxikologisch nicht-relevantes Abbauprodukt von Pestiziden und anderen Chemikalien ein. Diese Einschätzung sei mit den EU- Richtlinien vereinbar. Der Bundesrat hielt zudem fest, TFA sei ein Abbauprodukt diverser Substanzen, welche aus unterschiedlichen Quellen stammen können. Neben der Landwirtschaft seien dies insbesondere die Verwendung von Kältemitteln, Lösungsmitteln, Sprays, Schaumstoffen und Medikamenten sowie industrielle Einleitungen in Gewässer. Zur relativen Bedeutung der einzelnen Quellen bestünden aktuell keine Informationen für die Schweiz.
Da sich TFA in Boden und Grundwasser kaum abbaut, sondern über die Zeit akkumuliert, kann dieser Stoff ein besonderes Risiko für die Bevölkerung darstellen: Wie Recherchen von SRF zeigen, kann TFA im Trinkwasser von Schweizer Ackerbaugebieten stellenweise in Konzentrationen von über einem Mikrogramm/Liter nachgewiesen werden. Sollte er sich als gesundheitsschädigend erweisen, wäre dies auf Grund seiner Eigenschaft als "forever chemical" besonders problematisch!
Im Rahmen ihrer "Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit" plant die EU offenbar einen schrittweisen Ausstieg aus den per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Zudem lässt sie die TFA offenbar genauer untersuchen. So äusserte die Lebensmittelbehörde EFSA gegenüber der Sendung Kassensturz die Bedenken, dass der Stoff in hohen Konzentrationen die Gesundheit von Säugetieren schädigen könnte. Auch das Deutsche Umweltbundesamt schreibt: "TFA ist eine "forever chemical": es wird nicht verschwinden und sich immer weiter anreichern, wenn die Einträge nicht verringert werden. Bereits mit dem jetzt vorhandenen Wissen ist klar, dass der Eintrag solch persistenter Stoffe wie TFA vermindert werden muss."
Eine Studie der EAWAG warnte zudem schon vor 20 Jahren davor, dass sich TFA in Boden und Trinkwasser konzentrieren könne und empfahl, ein Monitoring einzurichten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Als "forever chemicals" werden umgangssprachlich per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) bezeichnet, wozu auch Trifluoracetat (TFA) zählt. PFAS sind extrem langlebig in der Umwelt.
Im Rahmen einer Studie lässt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Konzentrationen von TFA in Regenwasser, Oberflächengewässern und Grundwasser bestimmen. Diese Messungen können nach Abschluss der Studie im Jahr 2023 in ein reguläres Monitoring überführt werden. Messungen atmosphärischer Vorläuferverbindungen von TFA in der Luft erfolgen im Auftrag des BAFU durch die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) seit 2011 auf dem Jungfraujoch. Sie erlauben Rückschlüsse auf Emissionen dieser Vorläuferverbindungen sowohl aus der Schweiz als auch aus den Nachbarländern. Erste Aufschlüsse über die Belastung der Schweizer Bevölkerung mit PFAS werden von einer Humanbiomonitoring-Studie erwartet, in der PFAS in menschlichem Blut bestimmt werden. Diese Pilotstudie wurde 2020-2021 in den Kantonen Bern und Waadt durchgeführt. Sie soll den Weg bereiten für eine schweizweite Gesundheitsstudie, die auch Fragen zur menschlichen Belastung mit Chemikalien und deren gesundheitliche Auswirkungen beantworten soll. Die Ergebnisse dieser Analysen werden für Anfang 2023 erwartet.
Für die aus toxikologischer und ökotoxikologischer Sicht bedenklichsten Vertreter aus der Stoffgruppe der PFAS hat der Bundesrat im Anhang 1.16 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) bereits umfassende Verbotsregelungen erlassen. Dazu zählen namentlich Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluoroctansäure, langkettige Perfluorcarbonsäuren sowie Perfluorhexansulfonsäure und deren Vorläuferverbindungen.
Das BAFU führt derzeit Abklärungen durch über die Verwendung und Lagerhaltung von PFAS enthaltenden Schaumlöschmitteln sowie über mögliche Massnahmen zur Reduktion der Umwelteinträge von PFAS in Löschmitteln.
In der EU sind Arbeiten im Gang für eine weitgehende Beschränkung von Perfluorhexansäure und Vorläuferverbindungen, eine Beschränkung für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen sowie für ein umfassendes Verbot aller PFAS mit Ausnahme von aus gesellschaftlicher Sicht unverzichtbaren Verwendungen (sogenannte "essential uses"). Letzteres Verbot soll auch TFA und Verbindungen, die zu TFA abgebaut werden können, einschliessen. Weiter arbeitet eine internationale Expertengruppe, die OECD/UNEP Global PFC Group mit Beteiligung des BAFU, im Bereich Risikomanagement und Substitution von PFAS. Der Bundesrat wird - wie bisher - eine Übernahme neuer EU-Regelungen in die ChemRRV jeweils umgehend prüfen.
Für Trinkwasser sind Höchstwerte für die wichtigsten PFAS bereits heute in Kraft. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beabsichtigt, diese Werte zu überarbeiten. Dabei werden die neusten Bewertungen und die ab 2026 in der EU geltenden Höchstwerte berücksichtigt. Vorgängig wird im Jahr 2023 durch die kantonalen Vollzugsbehörden eine schweizweite Messkampagne der wichtigsten PFAS, einschliesslich TFA, in Trinkwasser durchgeführt.
Die Forderungen des Postulates sind teilweise bereits umgesetzt worden. Zudem sind mehrere Arbeiten im Sinne des Postulates am Laufen. Ein zusätzlicher Bericht bringt zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht des Bundesrates keinen Mehrwert.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.