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Um das Problem des Lehrermangels längerfristig lösen zu können, sind umfassende, systematische, wissenschaftlich fundierte Evaluationen von Schulreformen durch die Kantone unabdingbar

22.4266 · Postulat · 2022-10-28

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Kantonen und Bildungsinstitutionen (Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung) grundlegende nationale Schulreformen wie beispielsweise die Einführung neuer Unterrichtsfächer, Lehrpläne oder Veränderung der Schulstrukturen umfassend und systematisch zu evaluieren. Die Auswirkungen der einzelnen Reformen auf die Schülerinnen und Schüler im Positiven wie im Negativen sowie die zusätzlichen Belastungen der Lehrpersonen durch die Reformen sind zu überprüfen.

Eine Minderheit der Kommission (Kutter, Jauslin, Nantermod, Roth Pasquier, Stadler, Wettstein) beantragt, das Postulat abzulehnen.

Begründung

In den letzten rund 30 Jahren war man bemüht, mit innovativen Ideen die Volksschule zu reformieren. Eine Schulreform jagte die andere. Koordiniert wurde wenig. Teilweise - Beispiel Fremdsprachenunterricht - fehlten auch die wissenschaftlichen Grundlagen.

Eine nationale Evaluation über die einzelnen Reformen, besonders mit Hinblick auf den Schulbetrieb, die Leistungsziele und die Belastung der Lehrpersonen, fehlt. Dieses Wissen wäre jedoch wichtig, um eine fundierte Aussage zu erhalten, ob die vielen Reformen zur hohen Fluktuation und in der Folge zum Lehrermangel geführt haben und welche Anpassungen erforderlich wären.

Im Dokument der PH Schwyz kann zum Thema Lehrkräftemangel: Fakten, Gründe im Kapitel "Was sind die Gründe, um zu kündigen" unter 3. Schulische Gründe entnommen werden, dass laut der Zürcher Studie (Keller Schneider 2010) Reformen und Abgrenzungsschwierigkeiten die wichtigsten Kündigungsgründe sind. Auch im Kapitel: "Was sind die Gründe, um im Lehrerberuf zu bleiben" wird festgehalten, dass Veränderungen aufgrund Reformen einen negativen Zusammenhang mit der beruflichen Eingebundenheit hätten ( Muehlhausen et al.2021etc.)

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat erinnert daran, dass die Zuständigkeit für das Bildungswesen nicht nur die Verantwortung für die schulischen Strukturen, die Leistungsziele, die Finanzierung des Systems und die Ausbildung der Lehrpersonen umfasst, sondern auch die Verantwortung für die in diesem Bereich lancierten Entwicklungsmassnahmen. Die Kantone sind für die obligatorische Schule sowie für die Funktionsweise des Schulsystems und die Umsetzung allfälliger Entwicklungsmassnahmen zuständig.

Das Postulat verlangt vom Bundesrat eine Evaluation der von den Kantonen beschlossenen und durchgeführten nationalen Reformen in einem Bereich, der eindeutig in deren Zuständigkeit fällt.

Gemäss der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) wurden im obligatorischen Bereich bisher keine nationalen Schulreformen durchgeführt, da die Zuständigkeit für die obligatorische Schule bei den Kantonen bzw. Sprachregionen liegt.

Über die Harmonisierung der Eckwerte der obligatorischen Schule aufgrund des verfassungsmässigen Harmonisierungsgebots von Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung wiederum hat die EDK regelmässig Bericht erstattet.

Eine Evaluation impliziert auch Wertungen und Folgerungen und geht damit über die Erhebung und Auswertung von Daten hinaus, wie sie das Bundesamt für Statistik für das ganze Land bereitstellt. Aufgrund der klaren Zuständigkeit der Kantone obliegt es nicht dem Bund, eine solche Evaluation von Massnahmen im Schulbereich in Auftrag zu geben.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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