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22.4333 · Interpellation · 2022-12-12

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In der Direktzahlungsverordnung vom 13. April 2022 hat der Bundesrat zahlreiche neue Programme verabschiedet, unter anderem den Weidebeitrag.

Die Anforderungen für diesen Weidebeitrag sind hoch und können in der Praxis nicht mit allen Tierkategorien erfüllt werden. Neben dem Weidefutteranteil ist insbesondere die RAUS-Pflicht für alle Tierkategorien, also auch für Kälber unter 160 Tagen, eine Bedingung für eine Teilnahme am Programm. Der Auslauf dieser jüngsten Tiere ist in der Praxis sowohl bei Tierhaltern und als auch Tierärzten umstritten. Je nach Standort und vorhandener Infrastruktur werden die Kälber grossen Temperaturschwankungen ausgesetzt, was sich insbesondere während der kalten Jahreszeit negativ auf ihre Gesundheit auswirkt.

Gerne bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1. Heute werden nur rund 40 Prozent der Kälber nach den RAUS-Vorschriften gehalten. Wie ist die Beteiligung der Betriebe nach Produktionszone und Produktionsrichtung?

2. Weshalb will der Bundesrat trotz gesundheitlicher Bedenken aus der Praxis an der RAUS-Pflicht der jüngsten Kälber festhalten und welche konkreten Ziele der pa. iv. 19.475 können damit erfüllt werden?

3. Eine Teilnahme im Programm Weidebeitrag ist nur noch möglich, wenn sämtliche Tiere auf dem Betrieb die RAUS-Pflicht erfüllen. Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat durch diesen kategorieübergreifenden RAUS-Zwang auf die Teilnahme am Weideprogramm?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Im Bereich des Vollzugs der Direktzahlungen werden keine Daten über die Teilnahme an den verschiedenen Programmen nach Produktionszweigen erfasst. Daher ist es nicht möglich, eine entsprechende Auswertung der Teilnahme an den Programmen vorzunehmen.

Die Beteiligung der Betriebe im RAUS nach Zone zeigt, dass die Beteiligung am Kälber-RAUS von der Talzone (weibliche Tiere 39 Prozent, männliche Tiere 36 %) bis in die Bergzone IV (weibliche Tiere 62 Prozent, männliche Tiere 56 %) stetig ansteigt.

2. Ergänzend zum RAUS-Programm zielt der Weidebeitrag auf die Förderung von gesamtbetrieblichen Vollweidesystemen ab. Vollweidesysteme gewährleisten eine äusserst artgerechte Haltung und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Ammoniakemissionen und damit zur Erreichung der Zielsetzung der pa. iv. 19.475 im Bereich Reduktion der Nährstoffverluste (Art. 6a LwG). Entsprechend dieser Zielsetzung gehört nebst der Futteraufnahme auf der Weide auch die Haltung sämtlicher Alterskategorien im RAUS-Programm zu den Beitragsvoraussetzungen.

Die Haltung von Kälbern im Freien und der damit hergestellte Kontakt zur Aussen- und Umwelt hat viele Vorteile für die Gesundheit und das Tierwohl, unter anderem durch die geringere Schadgaskonzentration, den geringeren Keimdruck, den Zugang zu Sonnenlicht und zu unterschiedlichen Klimareizen. Gemäss Tierschutzgesetz muss der nötige Witterungsschutz gewährleistet sein und den Gegebenheiten der Aussenhaltung muss Rechnung getragen werden. Die Haltung von Kälbern in Aussenklimaställen ist bereits heute verbreitet und zwar in verschiedenen Produktionsrichtungen (Mutterkuh-, Milchviehhaltung, Kälbermast, Munimast). Gesundheitlichen Problemen in der Kälberhaltung liegen somit nicht die RAUS-Bedingungen zugrunde.

3. Die Teilnahme an den Direktzahlungsprogrammen Weidebeitrag und RAUS ist freiwillig, weshalb nicht von einem RAUS-Zwang gesprochen werden kann. Mit der Einführung des Weidebeitrags werden die bisher geltenden Anforderungen an die RAUS-Beiträge ohne Reduktion der Beitragsansätze massgeblich entschärft. Dies ermöglicht denjenigen Rindviehproduzenten und -produzentinnen eine Programmbeteiligung, die bisher nicht in der Lage waren, 25 Prozent des Tagesbedarfs an Trockensubstanz durch Weidefutter decken zu können.

Wie dargelegt fördert der neue Weidebeitrag ergänzend zu den bereits bestehenden RAUS-Beiträgen ein Vollweidesystem. Es bietet mit hohen Beiträgen Anreize dafür, das Produktionssystem entsprechend umzustellen. Der Beitragsansatz von 350 Franken pro Grossvieheinheit (GVE) respektive 530 Franken pro GVE bei Kälbern bis 160 Tage alt gilt die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen angemessen ab.

Bei der Berechnung des Mittelbedarfs für den Weidebeitrag im Rahmen des Verordnungspakets zur Parlamentarischen Initiative 19.475 war man aufgrund der hohen Anforderungen an das Programm von einer Beteiligung von rund 20 Prozent ausgegangen. Erste Rückmeldungen der Kantone zu den Programmanmeldungen lassen nicht darauf schliessen, dass die Beteiligung tiefer als erwartet ausfällt.

Antwort des Bundesrates.