Schutz der Bienen. Sofortmassnahmen gegen die Bedrohung durch die Asiatische Hornisse
22.4353 · Motion · 2022-12-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Bedrohung der Bienen durch die Asiatische Hornisse dringlich und unabhängig von der Revision des Umweltschutzgesetzes zu behandeln. Dafür soll er mit den Kantonen direkt zusammenarbeiten und sie bei der Ausübung ihres Auftrags finanziell unterstützen.
Begründung
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist eine invasive gebietsfremde Art, die seit ihrer Ankunft 2004 im Südwesten Frankreichs die umliegenden Regionen und Länder mit einer Geschwindigkeit von mehreren Dutzend Kilometern pro Jahr schrittweise besiedelt. Dieses Tier ist ein gefürchteter Räuber der Westlichen Honigbiene (Apis mellifera). Zugleich ist es ein generalistischer Räuber, der die gesamte Insektenvielfalt in unserem Land bedroht.
Die Imkerinnen und Imker des Landes begrüssen die vom Bund unternommenen Anstrengungen, das Auftreten und die Verbreitung dieses unerwünschten Insekts zu überwachen. Obwohl diese Massnahmen sehr nützlich sind, bieten sie leider keine tragfähigen Lösungen gegen die Verbreitung der Asiatischen Hornisse in unserem Land.
Kürzlich wurden mehrere parlamentarische Anfragen eingereicht (20.4480 von Elisabeth Baume-Schneider im Ständerat und 21.4503 beziehungsweise 21.4478 von Delphine Klopfenstein Broggini beziehungsweise Andreas Aebi im Nationalrat). Es wurde versprochen, dass ein Vorschlag zur Revision des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01) vorgelegt und eine Aufnahme der Asiatischen Hornisse in die Liste der invasiven gebietsfremden Arten geprüft wird.
Leider wurde diese Revision dem Parlament noch immer nicht vorgelegt. Die Situation entwickelt sich aber schnell: Bereits in acht Kantonen (AG, BL, FR, GE, JU, NE, SO und VD) wurde das Vorkommen der Asiatischen Hornisse bestätigt. In sechs von acht Kantonen wurde ihre Fortpflanzung bestätigt. Da seitens des Bundes keine klaren Vorgaben bestehen, reagieren die Kantone unkoordiniert und fördern so die Verbreitung dieses invasiven Insekts.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse liegt gemäss geltendem Recht in der Verantwortung der Kantone (Art. 52 Freisetzungsverordnung; FrSV 814.911). Soweit erforderlich kommt dem Bund eine koordinierende Rolle zu.
Um die Reaktion auf die von der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) verursachten Probleme zwischen den betroffenen Verwaltungseinheiten zu koordinieren, ist das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einem der formulierten Anliegen der Motion bereits nachgekommen: Das BAFU hat im Frühjahr 2022 einen Runden Tisch mit Vertretern und Vertreterinnen betroffener Kantone, des Bundes, der Wissenschaft und der Branche einberufen. Dabei wurde Klarheit über die Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Stellen geschaffen. Es wurde beschlossen, dass die Kantone im Rahmen der Plattform der kantonalen Neobiota-Fachleute "Cercle exotique" ihre Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse im Licht der gewonnenen Erfahrungen und der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse überarbeiten. Bei Bedarf werden die Kantone gestützt auf Artikel 49 des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01) ein Gesuch zur finanziellen Mitbeteiligung des Bundes zur Unterstützung der Ausbildung und gegebenenfalls zur Behebung von Lücken in den Grundlagen und der angewandten Forschung einreichen.
Um den Kantonen weiterführende Verpflichtungen für die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse aufzuerlegen oder Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Arten auf Bundesebene zu unterstützen, ist eine Anpassung des Umweltschutzgesetzes notwendig. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vorlage zur Änderung des Umweltschutzgesetzes erarbeitet und 2019 in die Vernehmlassung gegeben. Diese Vorlage sah Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen vor. Die Vorlage ist auf erheblichen Widerstand gestossen. Aus diesem Grund soll vorerst auf Basis der geltenden Gesetzesgrundlage die Freisetzungsverordnung angepasst werden, um den Verkauf von invasiven Neophyten zu verbieten. Das UVEK hat die Vernehmlassung dazu am 13. Dezember 2022 eröffnet. Ein paralleles Verfahren, wie von der Motionärin verlangt, erachtet der Bundesrat für nicht angemessen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.