22.4367 · Interpellation · 2022-12-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Kontext der Vernehmlassungsbotschaft 2026 zum Stand der Ausbauprogramme und Perspektive Bahn 2050 war mehrfach von einem Konsolidierungsschritt bis 2040 beim Bahnausbau zu hören. Gleichzeitig sind im gültigen Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur Gelder für diverse Ausbauprojekte vorgesehen.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen an den Bundesrat:
1. Wie hat sich der Bahninfrastrukturfonds (BIF) entwickelt und wie sehen die Prognosen aus?
2. Wie viel Geld aus dem BIF steht für die Realisierung von Grossprojekten zwischen 2029 und 2040 zur Verfügung?
3. Wie viel Geld wird voraussichtlich in der Botschaft 2026 für den Konsolidierungsschritt aufgewendet? Welche Hauptprojekte zu welchen Kosten sind geplant?
4. Bestehen für die Realisierung der Projekte gemäss Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur (Art. 1) Finanzierungsprobleme aufgrund der BIF-Entwicklung?
5. Nach der Konsolidierung dürfte mit der Botschaft 2030 ein grösserer Schritt zu erwarten sein - wie viel Geld wird voraussichtlich dafür zur Verfügung stehen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Fonds hat sich nach der Covid-Pandemie grundsätzlich gut entwickelt. Aufgrund der aktuellen Prognosen sieht es so aus, dass der Fonds bis Ende 2030 über genügend Reserven verfügt. Auch dank der erhöhten Einlage aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist er aus heutiger Sicht genügend liquide, um den prioritären Substanzerhalt und die beschlossenen Ausbauten zu finanzieren. Im Bericht zur Vernehmlassung Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) - Nachhaltige Finanzierung der SBB(1) wird die Entwicklung der Einlagen und Entnahmen transparent aufgezeigt.
Allerdings bestehen Unsicherheiten bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung. Weiter stehen in den Jahren 2023 und 2026 Entscheide des Parlaments an, welche allenfalls zu weiteren Ausbaumassnahmen führen könnten. Diese sind in der Prognose nicht enthalten.
2. Aufgrund des langen Prognosezeitraums ist aus heutiger Sicht für die Periode 2029 bis 2040 keine verlässliche Zahl prognostizierbar, welche Mittel für den Ausbau zur Verfügung stehen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass auch nach 2030 jährlich Ausbaumassnahmen im Umfang von 1,5 bis 2 Milliarden Franken finanziert werden können.
3. Die Planungsarbeiten für die Konsolidierung des Ausbauschrittes 2035 starten Anfang 2023. Der Handlungsbedarf besteht darin, Lösungen zu finden für die aufgrund des Verzichts der SBB auf den Einsatz der Wankkompensations-Technologie (WAKO) nicht realisierbaren Fahrzeitverkürzungen auf der West-Ost-Achse. Weiter sind infrastrukturseitige Ergänzungsmassnahmen zu ermitteln, um die Betriebsstabilität zu erhöhen. Wie hoch der Investitionsbedarf für diese Ergänzungsmassnahmen sein wird, wird erst im Verlauf des Planungsprozesses bekannt werden. Der Bundesrat wird mit der Vernehmlassung zur Botschaft 2026 über den Finanzierungsbedarf für die entsprechenden Ergänzungsmassnahmen informieren.
4. Aufgrund der aktuellen Einschätzung ist der Fonds genügend liquide, um den Ausbauschritt 2035 zu finanzieren (siehe auch Punkt 1). Die Herausforderung beim zukünftigen Ausbau und dem Substanzerhalt der Eisenbahninfrastruktur sind nicht in erster Linie fehlende finanzielle Mittel, sondern die planerische und technische Umsetzbarkeit bei laufendem Bahnbetrieb.
5. Der Umfang eines Ausbauschrittes ist jeweils davon abhängig, über wie viele Jahre die aus dem BIF verfügbaren Mittel für den Ausbau der Bahninfrastruktur eingesetzt werden sollen. Bereits mit der Botschaft 2026 sind nebst der Konsolidierung erste Etappen von verschiedenen grossen Ausbauprojekten vorgesehen (Massnahmen gemäss Bundesbeschluss AS 2035, Art. 1 Abs. 3 Bst. a-e). Der Umfang der Finanzmittel für den weiteren Ausbau mit der Botschaft 2030 ist abhängig vom Umfang der mit der Botschaft 2026 verpflichteten Mittel und vom festgelegten Realisierungshorizont beider Botschaften. Es ist somit derzeit keine Aussage zum Umfang des Ausbaus mit der Botschaft 2030 möglich. Die Erfahrung aus den letzten Jahren zeigt, dass die Aufrechterhaltung der Fahrplanstabilität und die Planungs- und Umsetzungsressourcen das Ausbauvolumen stärker einschränken als die verfügbaren finanziellen Mittel im Bahninfrastrukturfonds.
(1) Laufende Vernehmlassungen (admin.ch)
Antwort des Bundesrates.