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Verhalten sich die Lohndifferenzen bei den Geschlechtern nach Alter und Zivilstand schweizweit gleich, wie dies im Kanton Zürich festgestellt wurde?

22.4462 · Interpellation · 2022-12-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich hat in seinem Monitoring vom Dezember 2022 (Zürcher Wirtschaftsmonitoring / Dezember 2022 Seite 17) gezeigt, dass bei Jungen kaum Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern zu beobachten sind. Auch ledige Frauen und ledige Männer verdienen ähnlich viel. Zwar haben die Branche und die Ausbildung einen Effekt. Bei Ledigen aber variieren die Unterschiede der Medianeinkommen je nach Alter zwischen lediglich 0 und 7 Prozent. Im Monitoring wird aber auch festgehalten, dass die Lohnunterschiede zwischen Männer und Frauen bei verheirateten Personen gross sind. Der Zivilstand dürfte eigentlich keinen Einfluss auf die Löhne haben. Zwar sind in den Lohnstrukturerhebungen keine Informationen darüber enthalten, ob eine Person Kinder hat oder nicht. Die Analyse des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich kommt aber zum Schluss, dass die Familiengründung einen entscheidenden Einfluss auf die Lohnunterschiede der Geschlechter hat: Die Mutterschaft öffnet die Lohnschere.

Die Lohnanalyse des Kantons Zürich hebt sich aufgrund der Darstellung von Alter und Zivilstand positiv von den Auswertungen des Bundesamts für Statistik ab. Es stellt sich die Frage, ob sich die gesamtschweizerischen Lohnunterschiede in Abhängigkeit des Zivilstandes und des Alters, gleich wie im Kanton Zürich verhalten. Diese Auswertungen wären einen Mehrwert für die Politik, die Lohnunterschiede und Ursachen besser zu verstehen.

Ist der Bundesrat bereit, die Lohndifferenzen zwischen den Geschlechtern nach dem Vorbild des Wirtschaftsmonitoring des Kanton Zürich nach Zivilstand und Alter gesondert aufzuzeigen und diese Informationen prominent darzustellen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die alle zwei Jahre vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführte Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) liefert Referenzindikatoren zum Lohnniveau in der Schweiz. Die separat für Frauen und Männer berechneten Ergebnisse werden nach verschiedenen Faktoren wie Alter, Ausbildung, beruflicher Stellung, Branche oder Anforderungsniveau der Stelle aufgeschlüsselt. Das BFS veröffentlicht in seinem Standard-Diffusionsprogramm bereits Indikatoren zum Lohnniveau nach Altersklasse. Es ist möglich, Lohnindikatoren zu liefern, die auch nach Zivilstand aufgeschlüsselt sind (vgl. Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern anhand der LSE 2018).

Gemäss dem Gleichstellungsgesetz (GlG; SR 151.1) ist jegliche Lohndiskriminierung zwischen den Geschlechtern unter Berufung auf den Zivilstand oder auf die familiäre Situation verboten. Im Rahmen einiger Analysen kann diese Variable verwendet werden, um das Ausmass des als "motherhood penalty" (Mutterschaftsstrafe) bezeichneten Lohnunterschieds aufzuzeigen, aber niemals, um Lohnunterschiede zu legitimieren.

Antwort des Bundesrates.

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