22.7853 · Fragestunde. Frage · 2022-11-28
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Inwiefern überwacht der Bund die Einhaltung der Schutzraumquote in den Kantonen sowie die Qualität der ausgewiesenen Schutzräume, damit in einem Ernstfall geeignete und genügend Schutzräume für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen würden?
Stellungnahme des Bundesrates
In den rechtlichen Grundlagen wird von einer eigentlichen "Schutzraumquote" nicht gesprochen. Für jede Einwohnerin und jeden Einwohner ist jedoch ein Schutzplatz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts bereitzustellen (Art. 60 Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz [BZG]). Sind in einer Gemeinde zu wenig Schutzplätze vorhanden, sind Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer verpflichtet, beim Bau neuer Wohnliegenschaften Schutzräume zu erstellen und auszurüsten Für die Steuerung des Schutzraumbaus sind die Kantone verantwortlich (Art. 62 Abs. 1 BZG, Art. 74 Zivilschutzverordnung [ZSV]). Im Weiteren haben sie gemäss ZSV für die periodische Kontrolle der Betriebsbereitschaft und des Unterhalts von Schutzräumen zu sorgen und die Schutzraumkontrolle mindestens alle 10 Jahre durchzuführen. Die Rolle des Bundes beschränkt sich auf die Möglichkeit, bei den Kantonen Auskünfte zur Anzahl der kontrollierten Schutzräume sowie der betriebsbereiten Schutzräume zu verlangen. Wie in der Antwort des Bundesrates auf die Motion 22.3662 erwähnt, wird das BABS künftig die Angaben zu den kontrollierten und betriebsbereiten Schutzräumen regelmässiger bei den Kantonen einfordern.