22.7872 · Fragestunde. Frage · 2022-11-29
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Früher war es für eine Person, die das Schweizer Bürgerrecht hat oder die in der Schweiz Wohnsitz hat, sehr einfach, eine nahestehende Person einzuladen und ihr auf diese Weise zu einem Visum zu verhelfen. Anscheinend sind nun aber die Anforderungen gestiegen. Die einladende Person muss sich nicht nur dazu verpflichten, die Kosten für den Lebensunterhalt der eingeladenen Person zu übernehmen, sondern sie muss auch einen Bankauszug vorlegen, mit dem sie nachweist, dass sie solvent ist.
- Kann der Bundesrat bestätigen, dass diese Praxis besteht?
- Und wie rechtfertigt er sie?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)