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22.7908 · Fragestunde. Frage · 2022-11-30

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Früher war es für eine Person, die das Schweizer Bürgerrecht hat oder die in der Schweiz Wohnsitz hat, sehr einfach, eine nahestehende Person einzuladen und ihr auf diese Weise zu einem Visum zu verhelfen. Anscheinend sind nun aber die Anforderungen, insbesondere an die finanziellen Mittel der einladenden Person, gestiegen.

Dazu kommt, dass der Bund seit mehreren Jahren die Bearbeitung von Visumgesuchen an externe, private Dienstleistungserbringer ausgelagert hat.

Sollte diese Aufgab nicht von einer Bundesstelle wahrgenommen werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

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