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22.8010 · Fragestunde. Frage · 2022-12-06

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Seit 1995 ist es dank der sogenannten "differenzierten Zuteilung" möglich, Stellungspflichtige bei der Truppe einzuteilen, die eine medizinische Einschränkung haben - beispielsweise beim Tragen, Heben, Marschieren oder wenn sie aus medizinischen Gründen nicht schiessen können.

- Ist es denkbar, bei der Rekrutierung für den Zivilschutz auch eine differenzierte Beurteilung bei der Zulassung zu prüfen?

- Würde eine solche Massnahme sich positiv auf den Bestand auswirken?

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