23.1036 · Anfrage · 2023-06-16
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Am 8. Juni dieses Jahres forderte Amnesty International eine unabhängige Untersuchung der tödlichen Repression gegen Demonstrantinnen und Demonstranten im Senegal. Gemäss Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung trägt der Bund zur Achtung der Menschenrechte bei. Beabsichtigt der Bundesrat entsprechend, sich dieser Forderung anzuschliessen? Sollte er darüber hinaus nicht gegenüber dem senegalesischen Botschafter in der Schweiz seiner grossen Besorgnis Ausdruck verleihen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Senegal ist eine Referenz für Frieden, Demokratie und Stabilität in der Region. Er spielt eine wichtige Rolle in der Region, die mit zahlreichen Herausforderungen und Spannungen von teils sogar gewalttätiger Natur konfrontiert ist. Das EDA hat daher die Berichte über den Gewaltausbruch bei den Demonstrationen Anfang Juni 2023 mit besonderer Sorge zur Kenntnis genommen. Die Schweiz verurteilt diese Gewalt, die zum Tod zahlreicher Menschen geführt hat. Sie nutzt ihre bestehenden bilateralen und multilateralen Kanäle, um ihre Besorgnis zum Ausdruck zu bringen. Die Schweizer Botschaft im Senegal verfolgt die Umsetzung der Ankündigung der senegalesischen Regierung vom 16. Juni 2023, eine unabhängige und gründliche Untersuchung der Umstände dieser Todesfälle einzuleiten.