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23.3204 · Postulat · 2023-03-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die EU-Mindestlohnrichtlinie verlangt von Mitgliedstaaten, in denen die tarifvertragliche Abdeckung weniger als 80 Prozent beträgt, einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen (Art. 4 Abs. 2 EU-Mindestlohnrichtlinie). Die GAV-Abdeckung in der Schweiz liegt heute bei nur rund 50 Prozent. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, in einem Bericht darzulegen, mit welchen Massnahmen die Abdeckung des Schweizer Arbeitsmarkts durch Gesamtarbeitsverträge erhöht werden kann.

Folgende Instrumente sollen dabei geprüft werden:

- Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von GAVs durch eine wirksame Reduktion des Arbeitgeberquorums

- Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von GAVs bei öffentlichem Interesse (Lohndruck, -dumping, geschlechterspezifische Lohndiskriminierung oder ein sozialpolitisch untragbares Lohnniveau) auf Antrag der Vertragsparteien, der tripartiten Kommissionen sowie der kantonalen Departemente

- Möglichkeit zur Verpflichtung zu Verhandlungen durch Bund und Kantone z.H. der Sozialpartner inkl. NAV bei ausbleibendem Verhandlungsergebnis

- Besserer Schutz der Personalvertretungen vor Kündigungen und Repressionen

- Erhöhung des Organisationsgrad mittels obligatorischen Steuerabzugs für Gewerkschafts-Mitgliederbeiträge bei Kantonen und Bund

Begründung

Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sollen faire Arbeitsbedingungen und existenzsichernde Löhne erhalten. Doch während im Jahr 2020 das oberste Prozent einen Monatslohn von durchschnittlich 25 000 Franken kassierte, erhielt eine halbe Million Arbeitnehmende weniger als 4100 Franken Monatslohn (100 Prozent brutto). Bei genauerer Betrachtung wird klar: In Branchen mit allgemeinverbindlichen GAVs bzw. NAVs gibt es einen wirkungsvollen Lohnschutz, in Branchen ohne Regelungen hingegen nicht. Die Schweiz braucht deshalb mehr Gesamtarbeitsverträge, damit die Löhne und Arbeitsbedingungen verbessert werden - insbesondere im Detailhandel, in der Logistik, im Journalismus oder in der Landwirtschaft. Im internationalen Vergleich ist die Schweizer GAV-Abdeckung von rund 50 Prozent ein unterdurchschnittlicher Wert. Die europäischen Spitzenreiter wie Österreich, Belgien, Schweden, Finnland oder Frankreich weisen einen Abdeckungsgrad von uber 90 Prozent aus. Der OECD-Durchschnitt wird fur 2009 mit 62 Prozent angegeben. Ein GAV-Aktionsplan unterstützt einen autonomen Ausbau des inländischen Lohnschutzes im Sinne der europäischen Entwicklungen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Sozialpartnerschaft ist ein wichtiger Pfeiler des schweizerischen Erfolgsmodells, der sowohl im direkten Ausgleich zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden als auch im politischen Prozess zum Tragen kommt. Traditionellerweise werden in der Schweiz die Arbeitsbedingungen von den Sozialpartnern verhandelt und häufig in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) festgeschrieben. GAV sind ein wesentliches Element der Sozialpartnerschaft und zeugen vom guten Funktionieren derselben. Der Bundesrat versteht seine Aufgabe darin, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Sozialpartner ihre wichtige Rolle, einhergehend mit einer grossen Verantwortung, wahrnehmen können. Die seitens Bund bestehenden Rahmenbedingungen sind einerseits die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV, mit der die wirtschaftspolitische Bedeutung der GAV anerkannt und sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen geschützt werden. Anderseits fördert und stärkt der Bund den Dialog unter den Sozialpartnern z.B. im Rahmen verschiedener tripartiter Kommissionen und von runden Tischen. Dies ermöglicht es den Sozialpartnern, eine aktive Rolle im Rahmen unserer Institutionen und bei der Gestaltung des Arbeitsmarktes wahrzunehmen.

Der GAV-Abdeckungsgrad in der Schweiz ist stabil und fällt im internationalen Vergleich auf. Zudem kennt die Schweiz im internationalen Vergleich hohe Löhne, eine ausgewogene Lohnverteilung und einen niedrigen Anteil an Tieflohnstellen. Neben dem Schutz der Arbeitnehmenden über GAV bieten die flankierenden Massnahmen (FlaM) ein bewährtes Schutzdispositiv, welches den Erlass von zwingenden Mindestlöhnen im Missbrauchsfall vorsieht. Es gibt deshalb von Seiten des Bundesrates aktuell keine Bestrebungen, den GAV-Abdeckungsgrad direkt zu beeinflussen. Der Bundesrat misst der den Sozialpartnern übertragenen Verantwortung grosse Bedeutung zu und achtet ihre Kompetenzen. In diesem Lichte sieht es der Bundesrat grundsätzlich als ihre Aufgabe an, den GAV-Abdeckungsgrad zu beeinflussen. Sollten die Sozialpartner einen höheren GAV-Abdeckungsgrad anstreben, liegt es an den Sozialpartnern, gemeinsam zielführende Vorschläge zu machen. Der Bundesrat beobachtet die Situation im engen Austausch mit den Sozialpartnern laufend und handelt gegebenenfalls, sollten sich die Rahmenbedingungen ändern. Im Übrigen hat der Bundesrat im europapolitischen Kontext das WBF am 29. März 2023 beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und den Kantonen Vorschläge zu erarbeiten, welche geeignet sind, das aktuelle Schutzniveau auf dem Arbeitsmarkt mit ergänzenden Massnahmen inländisch abzusichern.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.