23.3248 · Motion · 2023-03-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt Massnahmen zu ergreifen, um die Erwerbsarbeitszeit mittelfristig zu senken. Dabei sind den Branchen und Unternehmen verschiedene Modelle zur Verfügung zu stellen, insbesondere die Reduktion der Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden oder die 4-Tage-Woche. Für tiefe und mittlere Löhne soll ein voller Lohnausgleich angestrebt werden. Bei der Erarbeitung und Umsetzung sind die Sozialpartner einzubeziehen.
Begründung
In der Schweiz leisten die Erwerbstätigen in Vollzeitstellen aktuell etwa 41 Stunden wöchentliche Erwerbsarbeitszeit (2017). Diese Erwerbsarbeitszeit ist allerdings sehr ungleich verteilt. Gemäss Auswertungen des Bundesamtes für Statistik möchten 40 Prozent der Männer und 30 Prozent der Frauen weniger bezahlte Arbeit leisten, als sie das heute tun. 25 Prozent der Erwerbstätigen leidet an Stress, Tendenz zunehmend (Job-Stress-Index Gesundheitsförderung Schweiz). Burnouts kosten der Schweiz mindestens 6 Milliarden Franken - jedes Jahr. Dazu kommt die Ungleichverteilung der Last der unbezahlten, privat geleisteten Care-Arbeit in den Haushalten. 61,3 Prozent davon wird nach wie vor von Frauen erbracht - der Wert dieser Arbeit beträgt jährlich beinahe 250 Milliarden Franken. Eine tiefere, wöchentliche Erwerbsarbeitszeit würde innerhalb der Lohnarbeit und im Verhältnis von Erwerbsarbeit zu unbezahlter Care- und Haushaltsarbeit für mehr Ausgleich und eine bessere Gleichstellung der Geschlechter sorgen.
Verschiedene neuere Studien zeigen, dass die Vorurteile gegenüber einer geplanten Senkung der Arbeitszeit falsch sind. Besonders interessant für den Vergleich mit der Schweiz ist Island. Dort wurde über
drei Jahre die 4-Tage-Woche getestet, bei vollem Lohnausgleich. Die Resultate sind überaus positiv. Die Produktivität der Wirtschaft ging nicht zurück und wurde teilweise sogar besser, die Steuereinnahmen blieben stabil. Dafür sind die Isländer:innen gesünder und glücklicher geworden. Inzwischen konnten 86 Prozent der isländischen Bevölkerung ihre Erwerbsarbeitszeit reduzieren. Zu guter Letzt zeigen Studien, dass eine Senkung der Arbeitszeit positive Effekte aufs Klima hat. So würde eine 4-Tage Woche z. B. den Individualverkehr und somit den CO2-Ausstoss reduzieren. Dieser Effekt ist stärker, wenn der Lohnausgleich gedeckelt wird, um Luxuskonsum zu vermeiden. Diese Schwelle sollte nach Berechnungen der Uni Bern bei etwa 150 000 Franken Haushaltsäquivalenzeinkommen liegen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Motion entspricht inhaltlich weitgehend den gleichlautenden Motionen 21.4642 Funiciello und 21.4644 Prezioso vom 17. Dezember 2021, die vom Parlament noch nicht behandelt worden sind. Die vorliegende Motion ist etwas offener formuliert als die genannten Motionen, welche die Ergreifung von Massnahmen zur Reduktion der Erwerbsarbeitszeit auf maximal 35 Stunden pro Woche innert zehn Jahren verlangen, dies ebenfalls bei vollem Lohnausgleich für tiefe und mittlere Löhne. Sie weist aber dieselben Nachteile auf.
Die Arbeitszeit wird in der Schweiz auf der Grundlage eines Vertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder durch Gesamtarbeitsverträge festgelegt. Die Arbeitszeit ist in der Schweiz bereits rückläufig. Gemäss der Arbeitsvolumenstatistik des Bundesamtes für Statistik ist die durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten in der Schweiz von 44,1 Stunden im Jahr 1991 auf 41,8 Stunden im Jahr 2021 zurückgegangen. Berücksichtigt man zusätzlich die zunehmende Zahl an Teilzeitbeschäftigten, ging die wöchentliche Normalarbeitszeit aller Beschäftigten im Schnitt von 35,9 Stunden im Jahr 1991 auf 32,7 Stunden im Jahr 2021 zurück. Die Löhne sind in diesem Zeitraum kontinuierlich gestiegen, der Reallohnindex hat zwischen 1991 und 2021 um 15,9 Prozent zugenommen.
Die Schweizer Arbeitsmarktpolitik zeichnet sich durch einen grossen Spielraum für Verhandlungslösungen und dezentrale Entscheide innerhalb des gesetzlichen Rahmens aus. Eine bedeutende Rolle spielen die Gesamtarbeitsverträge, in denen die Sozialpartner die Lohn- und Arbeitsbedingungen verbindlich regeln. Den Anliegen betreffend Gesundheitsschutz kann durch die bestehenden Vorschriften zu maximalen Arbeitszeiten und minimalen Ruhezeiten gebührend Rechnung getragen werden. Der flexible Rahmen bietet gute Rahmenbedingungen für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen, für ein hohes Produktivitäts- und Lohnniveau sowie für eine starke Arbeitsmarktpartizipation und -integration und letztlich ein hohes Wohlstandsniveau.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Entscheidung, wie allgemeine Produktivitätsgewinne den Arbeitnehmenden zu Gute kommen sollen, sei es in Form geringerer Arbeitszeit, höherer Löhne oder tieferer Preise, zwischen den Vertragspartnern auszuhandeln ist. Sie sind am besten in der Lage, die im jeweiligen Kontext relevanten Faktoren (Situation des Unternehmens, der Branche sowie Konjunkturlage) in angemessener Weise zu berücksichtigen. Zudem belässt der aktuelle arbeitsrechtliche Rahmen den Vertragsparteien eine hohe Flexibilität und Wahl bei der Entscheidung über das Arbeitsangebot. Eine Regelung, wie sie in der Motion vorgeschlagen wird, ist daher nicht notwendig und könnte unnötig einschränkend oder sogar kontraproduktiv sein.
Die Annahme der Motion würde eine Abkehr von zentralen Elementen der Schweizer Arbeitsmarktpolitik bedeuten und grundsätzliche Fragen der Durchsetzbarkeit und der volkswirtschaftlichen Effizienz aufwerfen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.