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Fördert die Schweiz mit Entwicklungsgeldern weiterhin fossile Infrastrukturen?

23.3290 · Interpellation · 2023-03-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

An der UNO-Klimakonferenz in Glasgow 2021 unterzeichnete die Schweiz gemeinsam mit 38 anderen Staaten und Organisationen eine Erklärung, die besagt, dass "neue direkte öffentliche Unterstützung für den internationalen Energiesektor mit unverminderter Nutzung fossiler Brennstoffe einzustellen ist, ausser unter begrenzten und klar definierten Umständen, die mit der Begrenzung der Erwärmung auf 1,5°C und den Zielen des Pariser Abkommens vereinbar sind". Die Internationale Energieagentur (IEA) hatte bereits 2018 berechnet, dass die weltweit bestehende fossile Energieinfrastruktur eine Erderhitzung um 1,75°C gegenüber vorindustriellen Mitteltemperaturen verursacht, wenn diese bis an ihr technisches Lebensende betrieben wird. Somit muss die Ausnahmeklausel der Erklärung von Glasgow so verstanden werden, dass höchstens noch öffentliche Investitionen in die CO2-Abscheidung und Langzeitlagerung (CCS) oder in den vorzeitigen Rückbau bestehender Fossilenergie-Anlagen fliessen.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Entspricht die oben dargelegte Interpretation der Auffassung des Bundesrates? Wenn nein, wie unterscheidet sich die bundesrätliche Position?

2. Wie plant der Bundesrat die Umsetzung dieser neuen Position bei seinen Investitionen in Entwicklungsbanken und seiner Entwicklungszusammenarbeit?

3. Wo hat der Bundesrat seine Umsetzungsrichtlinien zur Vereinbarung von Glasgow publiziert?

4. Wäre es auch heute noch möglich, dass die Schweiz via eine multilaterale Entwicklungsbank neue Gaskraftwerke ohne CO2-Abscheidung und Langzeitlagerung unterstützt?

5. Die schweizerische Exportrisikoversicherung Serv hat im Januar 2023 den Export einer Gasturbine versichert. Wie werden künftig Exportchancen der schweizerischen Fossilenergiezulieferindustrie gegenüber einer aktiven Klimapolitik und Einhaltung internationaler Vereinbarungen gewichtet?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1: Die Schweizer Position zur Finanzierung fossiler Brennstoffe in den multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) und der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit wird in einem letztmals 2022 revidierten Positionspapier festgelegt, welches auf der Antwort des Bundesrats auf die Ip Friedl 19.4544 basiert. Demnach lehnt die Schweiz alle Investitionen in Kohle, in die Förderung fossiler Energieträger und mit wenigen Ausnahmen (z.B. für Notstromkapazitäten) in Öl und Diesel ab. Gasprojekte werden nur unterstützt, wenn vier kumulative Kriterien erfüllt sind: 1) der Energiebedarf kann nicht zu tragbaren Kosten durch erneuerbare Energie gedeckt werden (Bedarf); 2) das Vorhaben verwendet die besten verfügbaren Technologien (Effizienz); 3) die MDB verbessert die Umwelt, Sozial- und Finanzlage des Projekts (Additionalität); 4) das Projekt steht im Einklang mit der nationalen Klimastrategie und dem Pariser Abkommen, und bewirkt keine langfristige Fixierung auf fossile Energien (Transition).

Zu 2: Die Position wird in allen MDBs und in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz umgesetzt und entspricht ähnlichen Positionen gleichgesinnter Länder mit hohen Klimaschutzambitionen. Die bilateralen Projekte der Schweiz im Energiesektor konzentrieren sich auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien - Projekte zur Förderung sowie Nutzung fossiler Energieträger werden generell nicht unterstützt.

Zu 3: Die Schweizer Position zur Finanzierung fossiler Energieträger in den MDBs und der internationalen Zusammenarbeit im allgemeinen sind auf folgender Website: https://www.seco-cooperation.admin.ch/secocoop/de/home/themen/multilaterale-zusammenarbeit/schweizer-mdb-einsitz.html publiziert. Die Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV hat ihre Klimastrategie und damit verbundene Richtlinie zur Umsetzung ihrer Unterstützung für die Transition hin zu sauberer Energie im Februar 2023 auch publiziert.

Zu 4: Ja, sofern die vier oben erwähnten Kriterien erfüllt sind. Dies kann auch Gaskraftwerke ohne CO2-Abscheidung umfassen, z.B. zur Beschleunigung des Kohleausstiegs und damit als wichtige Transitionstechnologie im Sinne des Pariser Klimaübereinkommens. Die Internationale Energieagentur anerkennt, dass Gas als Übergangsbrennstoff in bestimmten Ländern, Sektoren und Zeiträumen zur CO2-Minderung und Verbesserung der Luftqualität beitragen kann.

Zu 5: Die Lieferung einer Gasturbine geht auf einen Auftrag zurück, den der Exporteur im Jahr 2019 mit Aussicht auf eine durch die SERV gedeckte Finanzierung erhalten hatte. Das Projekt wurde gemäss internationalen Standards von OECD, AIIB, IFC und Weltbank geprüft. Künftige Anfragen werden von der SERV gemäss der in Antwort zu Frage 3 erwähnten Richtlinien geprüft. Der gesetzliche Auftrag der SERV umfasst die Unterstützung der Schweizer Exporteure mit dem Ziel, zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Schweiz sowie zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts beizutragen. Im Rahmen ihrer Klimastrategie fördert die SERV klimafreundliche Projekte im Aussenhandel und trägt zur Dekarbonisierung der Wirtschaft bei.

Antwort des Bundesrates.

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