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Wie kann das Vertrauen der Landwirte und Landwirtinnen in die Pestizidhersteller und Zulassungsbehörden gestärkt werden?

23.3875 · Interpellation · 2023-06-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In der Fachzeitschrift "Environmental Health" wurde kürzlich eine Studie veröffentlicht, welche aufdeckt, dass diverse Pestizidhersteller beunruhigende Untersuchungsergebnisse zu den Risiken ihrer Produkte vor den EU-Zulassungsbehörden zurückgehalten haben. Aufgefallen war, dass entsprechende Studien bereits vor vielen Jahren der US-Zulassungsbehörde präsentiert worden waren.

Die Landwirtinnen und Landwirte vertrauen darauf, dass die Pestizidhersteller alle erforderlichen Massnahmen ergreifen, um Risiken für Mensch und Umwelt auszuschliessen oder zumindest weitestgehend zu minimieren. Ebenso gehen sie davon aus, dass die Zulassungsbehörde alles in ihrer Macht Stehende tut, um sicherzustellen, dass die Hersteller ihren Verpflichtungen nachkommen.

Wenn jedoch die Anreize, Vorschriften, Kontrollen und Sanktionen nicht in ausreichendem Masse gewährleisten, dass die Hersteller ihre Aufgaben erfüllen oder die Zulassungsbehörde ihre Arbeit tut, steigen die Risiken für Nicht- Zielorganismen, also auch für uns Menschen. Es steigen insbesondere auch das Gesundheits- und das Reputationsrisiko der Landwirtinnen und Landwirte.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie beurteilt er die Qualität der Ergebnisse und die Aussagen dieser Studie?

2. Teilt er die Auffassung, dass Landwirtinnen und Landwirte darauf vertrauen können müssen, dass Hersteller und

Zulassungsbehörden ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen?

3. Ist er ebenfalls der Ansicht, dass Anwenderinnen und Anwender, insbesondere Landwirtinnen und Landwirte die grössten Risiken tragen, wenn Hersteller und Zulassungsbehörden nicht die höchstmöglichen Qualitätsstandards einhalten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welcher Art sind diese Risiken, die sie ansonsten tragen?

4. Wie will er sicherstellen, dass die Interessen der Anwenderinnen und Anwender sowie aller anderen Nicht-Zielorganismen bei der Zulassung künftig angemessen berücksichtigt werden, dass ihre Sicherheit künftig besser geschützt wird?

5. Was gedenkt er in der kurzen, mittleren und langen Frist zu tun, angesichts der besorgniserregenden Erkenntnisse dieser Studie?

6. Was ist der Stand der Umsetzung der 2019 von der Beratungsfirma KPMG empfohlenen Anpassungen des Schweizer Zulassungsverfahrens und was sind die nächsten Schritte?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Da die Schweiz keinen Zugriff auf die fraglichen Zulassungsdossiers der US- und EU-Zulassungsbehörden hat, können die in der Studie festgestellten Befunde nicht überprüft werden. «Environmental Health» ist jedoch eine seriöse Fachzeitschrift, die ihre Publikationen vor der Veröffentlichung bezüglich wissenschaftlicher Qualität und Glaubwürdigkeit überprüft. Sollten Informationen vor den Zulassungsbehörden tatsächlich zurückgehalten worden sein, so wäre das nicht akzeptabel. Es würde auch das Vertrauen in das Zulassungssystem untergraben.

2.-5. Pflanzenschutzmittel sind, im Gegensatz zu den meisten anderen Chemikalien, einem sehr umfangreichen Zulassungsverfahren unterstellt. Die Anforderungen wurden in den letzten Jahrzehnten stetig den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst und der EU angeglichen. Es beruht darauf, dass alle Akteure ihre Rollen gewissenhaft wahrnehmen und Kontrollen durchgeführt werden, damit dem Zulassungssystem vertraut werden kann. Die durch die Gesuchstellerinnen einzureichenden Unterlagen müssen den Anforderungen entsprechen, und die Beurteilungsstellen müssen diese nach den vorgegebenen Kriterien prüfen. Schliesslich haben die Firmen, Vertreiberinnen und Vertreiber sowie die Anwenderinnen und Anwender die rechtlich gebotenen Anforderungen beim Umgang einzuhalten, zum Beispiel persönliche Schutzmassnahmen bei der Verwendung zu treffen und bestimmte Abstände zu Gewässern zu wahren. So kann sichergestellt werden, dass die eingesetzten Pflanzenschutzmittel ihren Nutzen optimal erbringen können und keine unannehmbaren Risiken für Mensch, Tier und Umwelt bestehen.

Um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen, gibt es auf verschiedenen Stufen Kontrollmechanismen. So müssen die Versuche und Analysen für bestimmte Studien, die mit dem Zulassungsgesuch eingereicht werden, nach den Grundsätzen der guten Laborpraxis (GLP) durchgeführt werden. Die Einhaltung dieser Grundsätze wird im Rahmen eines internationalen Programms, an dem auch die Schweiz beteiligt ist, periodisch überprüft und gegebenenfalls zertifiziert. Die nach den Grundsätzen der GLP durchgeführten Studien werden von der Zulassungsbehörde im Rahmen des Zulassungsverfahrens geprüft. Die Umsetzung der verfügten Verwendungsbedingungen sowie die Zusammensetzung der Pflanzenschutzmittel werden durch die kantonalen Vollzugsbehörden zusammen mit den zuständigen Bundesämtern überprüft.

Aufgrund der Erkenntnisse der in der Fachzeitschrift «Environmental Health» publizierten Studie wird die Zulassungsstelle die Bewilligungsinhaberinnen unmissverständlich an ihre Pflichten erinnern, namentlich und insbesondere an die Verpflichtung zur unaufgeforderten Vorlage sämtlicher relevanter Studien über Pflanzenschutzmittel.

Für den Fall, dass eine Bewilligungsinhaberin bewusst Informationen zurückgehalten hat, die sie der Zulassungsstelle nach Artikel 44 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) hätte zur Verfügung stellen müssen, sieht Artikel 29 PSMV den Widerruf oder eine entsprechende Änderung der Bewilligung vor. Im Falle vorsätzlichen Handelns sieht Artikel 173 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) eine Busse bis zu 40’000 Franken vor, wenn die in Artikel 183 LwG vorgeschriebene Auskunftspflicht verletzt wird.

6. Die organisatorischen Anpassungen wurden am 1. Januar 2022 umgesetzt. Weitere Massnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Kommunikation sowie zur Stärkung der strategischen Führung werden laufend umgesetzt. Schliesslich wird im Rahmen der Totalrevision der PSMV, die voraussichtlich Ende 2023 in Vernehmlassung gehen wird, eine noch stärkere Annäherung an die EU, insbesondere in Bezug auf das Verfahren und die Datenanforderungen angestrebt.

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