Ist der Bund bereit, mit den Kantonen Verhandlungen zu führen über temporäre Zusatzfinanzierungen von 2025-2028 für den vom Bund ungenügend finanzierbaren BFI-Bereich?
23.4080 · Interpellation · 2023-09-27
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Erkennt der Bundesrat die Probleme für die Institutionen des BFI-Bereichs und damit für den Standort Schweiz, wenn die Finanzierung ungenügend ist?
Erkennt der Bundesrat die Möglichkeit, einen Bildungs- und Forschungsabbau zu vermeiden mittels einer zu vereinbarenden temporären Zusatzfinanzierung des BFI-Bereichs durch die finanziell besser gestellten Kantone?
Ist der Bundesrat gewillt, mit den Kantonen Verhandlungen aufzunehmen, um Modelle zu entwerfen für zusätzliche Kantonsbeiträge von 2025 bis 2028?
Könnte die Verlängerung der Gültigkeit des Verteilschlüssels der OECD-Steuermehreinnahmen über sechs Jahre hinaus eine akzeptable Gegenleistung für Kantone sein, die sich in zu bestimmendem Ausmass von 2025 – 2028 oder auch länger im BFI-Bereich zusätzlich finanziell engagieren?
Sieht der Bundesrat andere Möglichkeiten, den von den Institutionen des BFI-Bereichs befürchteten Abbau zu vermeiden?
Begründung
Bereits heute steht fest, dass die vom Bund vorgesehenen Beiträge für den BFI-Bereich ungenügend sind, um das hohe Niveau für Bildung, Forschung und Innovation zu halten. Alle massgebenden Organisationen wie ETH-Rat, EDK, swissuniversities, Nationalfonds etc. zeigen, dass ein Abbau resultiert, wenn die Vorgaben des Bundes ohne Korrektur umgesetzt würden.
Wegen der pandemiebedingt schwierigen Finanzlage des Bundes ist es fraglich, ob Mehrforderungen politisch umsetzbar sind.
Im Gegensatz zum Bund weisen alle Kantone für 2022 schwarze Zahlen aus, gesamthaft schliessen sie um 4,59 Milliarden Franken besser ab als budgetiert. In naher Zukunft werden dort wegen der Umsetzung der OECD-Steuerreform noch höhere Einnahmen anfallen. Die Schieflage zwischen Kantons- und Bundesfinanzen wird sich sich in Zukunft noch akzentuieren.
Mit Blick darauf ist es sinnvoll, Verhandlungen mit den Kantonen zu führen über deren Bereitschaft, von 2025 bis 2028 temporär Zusatzfinanzierungen für den BFI-Bereich zu leisten. Ziel müsste es sein, die Differenz zwischen den im Botschafts-Entwurf angebotenen Erhöhungen und den tatsächlich erforderlichen und von den Institutionen geforderten Beträgen durch eine Zusatzfinanzierung der Kantone sicherzustellen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat zwischen Juni und September 2023 die Vernehmlassung zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 durchgeführt (BFI-Botschaft 2025–2028). Das Finanzvolumen richtet sich dabei nach den Zielwachstumsraten und Obergrenzen für die mehrjährigen Finanzbeschlüsse der verschiedenen Aufgabenbereiche, die der Bundesrat im März 2023 festgelegt hat.1. und 5.: Der Bundesrat hat in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen, für die Jahre 2025–2028 Ausgaben von 29,7 Milliarden Franken zu tätigen. Das sind rund 1,8 Milliarden mehr als in der vorangehenden BFI-Periode. Der Bundesrat hat aber darauf verwiesen, dass die finanzielle Lage angespannt bleibt. Die 29,7 Milliarden stellen daher eine Obergrenze dar, die nur ausgeschöpft werden kann, wenn die Vorgaben der Schuldenbremse dies zulassen. Der Bundesrat hat deshalb bereits zum Ausdruck gebracht, dass von den Kantonen ein stärkeres finanzielles Engagement erwartet wird. 2. und 3.: Die Kompetenzordnung im Bereich Bildung, Forschung und Innovation ist verfassungsrechtlich geregelt. Während in der Bildung eine Verbundfinanzierung vorgesehen ist, besitzt der Bund im Bereich der Forschung und Innovation eine Förderkompetenz. In der Bildung tragen die Kantone den grössten Teil der Finanzierungsverantwortung. Der Bund finanziert den ETH-Bereich und die Eidg. Hochschule für Berufsbildung (EHB) vollumfänglich und kommt mehrheitlich für die Beiträge der öffentlichen Hand für Forschungs- und Innovationsförderung auf. In der Berufsbildung sowie bei den kantonalen Universitäten und Fachhochschulen hat er eine subsidiäre Finanzierungskompetenz. Die Bundesbeteiligung bei diesen Aufgaben ist in den Spezialgesetzen definiert. Der Bund hält seine daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen mit den für die Periode 2025–2028 vorgesehenen Mitteln ein. Eine stärkere Finanzierung durch die Kantone ist möglich, zumal sie als Träger zahlreicher Bildungsinstitutionen ohnehin in der primären Verantwortung sind. Eine höhere Beteiligung kann vom Bund jedoch weder gefordert noch verhandelt werden. Dies widerpräche der Finanzautonomie der Kantone (Art. 47 Abs. 2 BV).4.: Die Verfassungsänderung zur OECD-Mindestbesteuerung gibt dem Bundesrat die Kompetenz, bis zum Vorliegen eines Gesetzes die Regeln zur Umsetzung auf dem Verordnungsweg zu erlassen. Die Übergangsbestimmungen in der Verfassung enthalten die Grundzüge der befristeten Verordnung, auch in Bezug auf die Verteilung der Erträge aus der Ergänzungssteuer. Derzeit wird die Verordnung erarbeitet, die Botschaft für das spätere Bundesgesetz muss dem Parlament innerhalb von 6 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung unterbreitet werden. Der Bundesrat erachtet es als verfrüht, bereits vor dem Inkrafttreten der Übergangsregelung und in Unkenntnis der Erfahrungen aus ihrer Umsetzung Vorentscheide für die spätere Gesetzgebung zu treffen.